Sanierung / Modernisierung / Erweiterung der Käthe-Kollwitz-Schule Gießen Referenznummer der Bekanntmachung: 65.21.087
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.giessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung / Modernisierung / Erweiterung der Käthe-Kollwitz-Schule Gießen
Schadstoffsanierung und Entkernung von 3 Klassengebäuden, 2-stöckig, im Wesentlichen Rückbau vom Ausbau bis zum Rohbau.
Gießen
Schadstoffsanierung und Entkernung von 3 ähnlichen/gleichen Klassengebäuden, darunter im Wesentlichen Rückbau von Fassadenbekleidungen innen, Bodenbelägen, Estrichen, (Gussasphaltestrich), abgehängte Decken, Fliesen, Heizkörper usw.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung/Modernisierung/Erweiterung der Käthe-Kollwitz-Schule in 35396 Gießen - Schadstoffsanierung
Nationale Identifikationsnummer: DE243840193
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
Die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften bitten wir bis zum 31.05.2021 über die Vergabeplattform www.subreport-elvis.de an uns zu richten.
Hinweise zu unseren Datenschutzgrundsätzen finden Sie unter: www.giessen.de/Kurzmenue/Datenschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)