Planungsleistung GTP Amsinckstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50726
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung GTP Amsinckstraße
Planungsleistung GTP Amsinckstraße
BIM Planungsleistung GTP für die Amsinckstraße beinhaltet übertragene Leistungen für die Lph 2. (optional Lph 3/4 und 6/7)
Das Projekt beinhaltet den Neubau der ca. 61 m langen GTP Amsinckstraße, dabei sollen die Planungsleistungen folgender Gewerke im Rahmen des Projekts erbracht werden:
• Konstruktiver Ingenieurbau
• Tragwerksplanung
• Verkehrsanlagen
• Technische Ausrüstung Kostengruppe 440
• Techn. Streckenausrüstung Oberleitungsanlagen
• Techn. Streckenausrüstung Leit- und Sicherungstechnik
• Techn. Streckenausrüstung Bahnstrom
• Verkehrsplanung
BIM Planungsleistung GTP für die Amsinckstraße beinhaltet optionale Leistungen für die Lph 3/4 und 6/7.
Das Projekt beinhaltet den Neubau der ca. 61 m langen GTP Amsinckstraße, dabei sollen die Planungsleistungen folgender Gewerke im Rahmen des Projekts erbracht werden:
• Konstruktiver Ingenieurbau
• Tragwerksplanung
• Verkehrsanlagen
• Technische Ausrüstung Kostengruppe 440
• Techn. Streckenausrüstung Oberleitungsanlagen
• Techn. Streckenausrüstung Leit- und Sicherungstechnik
• Techn. Streckenausrüstung Bahnstrom
• Verkehrsplanung
Für die Bewerbung an der Vergabe ist der Teilnahmeantrag 21FEI50726 BIM Pla. GTP dringend zu beachten und zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistung GTP Amsinckstraße
Ort: Haferweg 26
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22769
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.