Neubau Rheinstraßenbrücke - Öffentlichtkeitsarbeit Referenznummer der Bekanntmachung: VE20.20 - Öffentlichkeitsarbeit
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.darmstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rheinstraßenbrücke - Öffentlichtkeitsarbeit
Inhalt dieser Dienstleistung ist die Erbringung von Kommunikationsleistungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit bezüglich des Neubaus der Rheinstraßenbrücke in Darmstadt.
Stadt Darmstadt Mina-Rees-Str. 10 64295 Darmstadt
Von der Agentur wird die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung einer öffentlichkeitswirksamen Kommunikationskampagne im Zusammenhang mit dem Abriss und Neubau der Brücke Rheinstraße in Darmstadt gefordert.
Die von dem AN zu entwickelnde, umzusetzende und zu begleitende Kommunikationskampagne soll alle Betroffenen und an dem Neubauprojekt Interessierte crossmedial ansprechen .
Abhängigkeit zur Projektlaufzeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller (im Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellter) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein aktueller (im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellter) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Falle von Unternehmen, die nicht im Berufs-/ Handelsregister eingetragen sind, genügt eine Eigenerklärung, aus der sich die Rechtsform des Unternehmens (z.B. GbR) und ihr bevollmächtigter Vertreter ergibt.
- Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer mit folgenden
- Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für die letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre (Einzelheiten siehe Formblatt B_02).
- Mindestdeckungssummen: Personen- und Sachschäden: jeweils 2,5 Mio. EUR (jeweils 2-fach/Jahr); Vermögensschäden: jeweils [Betrag gelöscht] EUR (2-fach/Jahr)(Einzelheiten siehe Formblatt B_03)
- Der Umsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro abgeschlossenem Geschäftsjahr betragen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzliste über vergleichbare Leistungen
- Für den Nachweis der Eignung muss der Bieter mindestens drei vergleichbare Projektreferenzen durch Vorlage des Formblatts (B_05) angeben. Aus Sicht der Auftraggeberin sind drei Referenzen ausreichend.
- Referenzen sind vergleichbar, wenn sie folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Marketing- und Kommunikationsleistung gegenüber der Öffentlichkeit ("Medien", "schwierige Bürger", "Vereine" o.Ä.),
- betreffend ein innerstädtisches Bauprojekt (aller Arten Hoch-, Ingenieur-, Infrastrukturbau)
- Davon mind. 1 Referenz mit Digitalem Marketing.
- Davon mind. 1 Referenz für die öffentliche Hand.
- Der letzte Leistungstag einer Referenz darf nicht länger als 10 Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen.
- Ferner muss die Leistung nicht vollständig abgeschlossen, allerdings für die Dauer von mindestens 1 Jahr erbracht worden sein.
Im Falle einer Bietergemeinschaft bzw. dem Einsatz von Nachunternehmern, die zum Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind die Nachweise - soweit anwendbar - von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer vorzulegen.
Die Bieter haben im Angebotsschreiben (Formblatt B_01) die Tariftreueerklärung nach § 4 HVTG abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- soweit die geforderten Eignungsangaben durch eine vorhandene Präqualifizierung des Bieters abgedeckt sind, kann er insofern die Angaben durch den Verweis auf die Präqualifikation ersetzen.
2. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
Für die geforderten Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt B_02 zu verwenden soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird.
3. Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 43 Abs. 2 VgV. Einer Bietergemeinschaft können maximal drei Wirtschaftsteilnehmer angehören. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
4. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise:
Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
5. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formular "B_06 Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
6. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss.
7. Die elektronische Einreichung des Angebotes samt Anlagen muss bis zum 06.09.2021 um 12 Uhr über das Bietertool des DTVP erfolgen. Bewerberfragen dürfen bis zum 26.08.2021 über das Kommunikationstool des DTVP gestellt werden. Der Auftraggeber empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAR4R6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]