2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27850
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Dies beinhaltet:
— Objektplanung Lph. 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
— Tragwerksplanung Lph. 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
— TGA-Planung Lph. 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
— LST-Planung Lph. 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
— OLA-Planung Lph. 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
— 50Hz-Planung Lph. 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden.
Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Dies beinhaltet:
— Objektplanung Lph. 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
— Tragwerksplanung Lph. 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
— TGA-Planung Lph. 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
— LST-Planung Lph. 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
— OLA-Planung Lph. 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
— 50Hz-Planung Lph. 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
VA51
EP Fortschreibung PH 20 inkl. Ergänzungen
Im Zuge der Fortschreibung des PH 20 müssen Ergänzungen im Bereich KIB, Architektur (Ergänzung der Zusammenhangsmaßnahmen IGL), TGA, MTA, Fortschreibung der Verkehrsgutachten und Beratungsleistungen in der Bauphysik in die vorhandene Planung eingepflegt werden.
Für die Fortschreibung der Entwurfsplanung für das PH 20 ist ein Wechsel des AN aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht zielführend, da die INGE bereits tief mit der bisherigen Planung, der Problemstellung und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN könnte die erforderliche technische Kontinuität bei der vertieften Entwurfsplanung nicht gewährleistet werden. Insbesondere würden die schon seit geraumer Zeit fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen entscheidend gestört werden. Zudem würde es bei einer Neuvergabe zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müssten sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit diversen zusätzlichen Kosten verbunden ist.