2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27850
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Dies beinhaltet:
— Objektplanung Lph. 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
— Tragwerksplanung Lph. 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
— TGA-Planung Lph. 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
— LST-Planung Lph. 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
— OLA-Planung Lph. 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
— 50Hz-Planung Lph. 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden.
Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Dies beinhaltet:
— Objektplanung Lph. 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
— Tragwerksplanung Lph. 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
— TGA-Planung Lph. 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
— LST-Planung Lph. 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
— OLA-Planung Lph. 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
— 50Hz-Planung Lph. 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
VA69
Fortschreibung der bisherigen Berechnungen zur Bauwasserhaltung am Hp Marienhof
Fortschreibung der bisherigen Berechnungen zur Bauwasserhaltung am Hp Marienhof sowie die modelltechnische Prüfung der WH-Konzepte bei ausgeführten Brunnen, Prüfung der Machbarkeit der Erreichung der Absenkziele.
Auf Grund der gegenwärtigen Beauftragung des AN mit den hydraulischen Berechnungen der Bauwasserhaltungen und Grundwasserüberleitungen ist er bereits tief mit der bisherigen Planung, der Problemstellung den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Bei einem möglichen Wechsel des AN könnte die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung /Erweiterung des bisherigen Lösungsansätze auf die nunmehr geänderte Planung nicht gewährleistet werden.
Des Weiteren hat der AN bereits ein bestehendes projektübergreifendes numerisches Modell, also die Voraussetzung für die Durchführung weiterer numerischer Simulationen. Insbesondere würden die schon seit geraumer Zeit fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen der übrigen Planungsbeteiligten zu den gegenwärtigen Planungsänderungen durch einen Wechsel des AN entscheidend gestört werden und würden zu nicht abschätzbaren Termin- und Kostenrisiken führen. Zudem wird auf die enge Terminschiende verwiesen. Aufgrund dieser erheblichen drohenden Nachteile für das Gesamtprojekt 2.SBSS ist die Nachtragsleistung untrennbar mit der Hauptvertragsleistung verbunden. Ein Wechsel des AN ist daher weder aus technischer noch aus wirtschaftlicher Sicht möglich.