Neustädter Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau, Umbau und Neukonzeption Referenznummer der Bekanntmachung: 905902-1611
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63452
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neustädter Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau, Umbau und Neukonzeption
Das Neustädter Rathaus wird neu konzipiert und auf einer Fläche von 1.750 m² umgebaut.
Hierfür werden Heizung- Lüftung- und Sanitärarbeiten benötigt.
Neustädter Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau
• ca. 100 m² metallische Kühl- und Heizdecke, Teil eines Kreisringes mit einem Innenwinkel von etwa 100°, Kreisringbreite etwa 7 m, Deckenplatten in Form von Kreisringsegmenten, beispielsweise der Größe 0,80 × 1,60 m. Material: Aluminium, matt spiegelnde Oberfläche, mit oben aufgeklebten Kupferrohren mit Wärmeleitelementen aus Aluminium, Deckenplatten mit Mikroperforation, ein Prozent Lochung, etwa 66 m einreihige Schlitzdurchlässe und etwa 43 m projektindividuell herzustellenden Leuchtkästen mit LED-Stripes und unterseitigem, opalem, satiniertem, für Revisionszwecke nach unten herausnehmbarem Glas.
Je nach Dauer der Bauausführungsphase
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat folgende Unterlagen mit Angebotsabgabe einzureichen:
- Referenzen und Referenzadressen (mit Telefonnummer) von vergleichbarer Größenordnung
- Angabe zur Größe des Unternehmens (eigene Mitarbeiter)
- Umsatzvolumen der letzten 3 Jahre
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)