KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt Referenznummer der Bekanntmachung: 13TEI04481
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
Rastatt
Im Bereich von Ötigheim und Rastatt wird der Bau eines ca. 6 km langen Tunnel- und Trogbauwerkes in bergmännischer und offener Bauweise erstellt
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: Essen
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertag nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rastatt
Im Bereich von Ötigheim und Rastatt wird der Bau eines ca. 6 km langen Tunnel- und Trogbauwerkes in bergmännischer und offener Bauweise erstellt
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: Essen
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
LÄA 715: Mehraufwendungen Flucht- und Rettungsequipment aufgrund des geänderten Bauablaufs, sowie der verlängerten Bauzeit
Weströhre und Querschläge
Veränderungen im Bauablauf und Verlängerung der Bauzeit bei der Weströhre sind u.a. durch den Hohlraum im TF 2 im
Bereich Rohngraben entstanden. Mit der Ergänzungsvereinbarung vom 30.12.20/05.01.21 haben AG und AN einen neuen
Bauablauf und neue Vertragstermine für die Herstellung der Weströhre und die Querschläge vereinbart.
Der weitere Vortrieb der Weströhre und die Herstellung der Querschläge erfolgt weiterhin im Verantwortungsbereich der
ARGE Tunnel Rastatt.