Anbindung von Gewerbegebieten (Cluster; FTTH) an das Bestandsnetz der Breitband Main-Kinzig GmbH im Main-Kinzig-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: MKK GWG 2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.breitband-mkk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.athanus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anbindung von Gewerbegebieten (Cluster; FTTH) an das Bestandsnetz der Breitband Main-Kinzig GmbH im Main-Kinzig-Kreis
Der Main-Kinzig-Kreis erschließt mit Hilfe von Fördermitteln Gewerbegebiete mit Glasfaser bis in die Gebäude (FTTH). Der Ausbau der Gewerbegebiete erfolgt seit etwa Herbst 2019. Der Ausbau der Gewerbegebiete erfolgte bis Sommer 2021, kann aber mit dem ursprünglich dazu beauftragten Unternehmen nicht fortgeführt werden.
Ziel der vorliegenden Bekanntmachung ist die Vergabe von Bauleistungen für den Ausbau der Gewerbegebiete (Planung und Bau von FTTH-Clustern) im Main-Kinzig-Kreis in sechs (6) Losen. Die wesentlichen Materialien für den Breitbandausbau werden den beauftragten Bauunternehmen von der Breitband Main-Kinzig GmbH beigestellt.
FTTH-Ausbau von Gewerbegebieten und deren Anschluss an das Bestandsnetz
Main-Kinzig-Kreis
Der Main-Kinzig-Kreis hat in den letzten Jahren ein passives Breitbandnetz (VDSL) bis 50 Mbit/s aufgebaut und dieses an einen Betreiber verpachtet. Der Ausbau soll weiter vorangetrieben werden. Dazu stehen nun die Gewerbegebiete im Fokus, die mit gigabitfähigen Anschlüssen erschlossen werden sollen. Grundlage dafür ist die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 („NGA-Rahmenregelung“), die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ Überarbeitung vom 15.11.2018 und der darin enthaltene Sonderaufruf Gewerbegebiete.
Gegenstand der Ausschreibung ist die schlüsselfertige Errichtung der dazu notwendigen passiven Infrastruktur, ausgehend vom Bestandsnetz, einschließlich Ausführungsplanung aufgrund einer funktionalen Leistungsbeschreibung bis ins Gebäude (FTTH) inklusive der Anschlüsse für die aktive Technik. Die zu vergebende Leistung wird dabei in sechs (6) Lose aufgeteilt. Der oder die Auftragnehmer hat/haben insgesamt ca. 40 Gewerbegebiete (Cluster) auszubauen. Die Länge des mit Tiefbau zu errichtenden Netzes beträgt insgesamt ca. 37,5 km, um die Gebäude zu erreichen (der deutlich größte Teil davon befestigt). Abhängig von der Anzahl der tatsächlich zu erschließenden Gebäuden (aktuell ca. 560), sind zudem ca. 15 Meter Tiefbau für jede Hauseinführungen optional zu erbringen. Insgesamt sind ca. 7 km LWL-Feedernetz (72 Faser) zwischen den auszubauenden Clustern und dem Bestandsnetz zu leisten. Für die Anbindung der Gebäude sind LWL-Verbindungen (12 Faser) zwischen Kollokationspunkten und den Gebäuden mit im Schnitt etwa 180 Meter zu erbringen.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören sämtliche mit dem Glasfaserausbau in Zusammenhang stehende Tiefbauarbeiten einschließlich Ausführungsplanung, insbesondere in Form von:
- offener Bauweise, Spülbohrverfahren, Kabelverlegepflug, Trenching etc.
- Streckenfestlegungen und Abstimmung mit Versorgern, Ausführungsplanung,
- Einholung von behördlichen Genehmigungen,
- Abstimmung mit anderen Leitungsträgern (Fremdleitungsauskünfte),
- Verlegung von Leerrohren (Kabelschutzrohren),
- Setzen von Cabinets, Schächten und Muffen,
- Einmessung der Tiefbautrassen,
- Einbringen von Glasfaserkabel in die verlegten oder beigestellten Kabelschutzrohre,
- Einmessen von Glasfaserstrecken inklusive Übergabe von Messprotokollen,
- Wiederherstellung der Oberflächen,
- Dokumentation in GIS-Systemen (Format: DXF, DWG oder ein entsprechendes Shape-Format) und Übergabe an Auftraggeber unter Berücksichtigung von Förderauflagen, Schachtdokumentation, Prüfprotokolle für Kabelzug, Kalibrierungen,
- Projektmanagement für die Bauausführung unter Berücksichtigung weiterer Förderbedingungen.
Der Auftraggeber stellt eine Grobplanungen auf Basis von GIS und ALK bei. Antragsverfahren und Abstimmung mit Behörden und Leitungsträgern sind auf dieser Grundlage von dem/den Auftragnehmer(n) durchzuführen. Die Ausführungsplanung, deren Abstimmung sowie Rotstiftberichtigungen obliegen dem/den Auftragnehmer(n).
Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind die benötigten Baumaterialien (mit Ausnahme von Kleinmaterial wie Sand, etc. nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung). Diese werden vom AG beigestellt.
Anmerkung: Die oben stehenden Ausführungen gelten für alle 6 Lose. Das genaue Aufmaß je Los entnehmen Sie bitte der FLB.
Aufmass Los 2 (Nidderau):
- Länge Trasse befestigt: 6.214 m
- Länge Trasse unbefestigt: 0 m
- Länge Trasse Gesamt: 6.214 m
FTTH-Ausbau von Gewerbegebieten und deren Anschluss an das Bestandsnetz
Main-Kinzig-Kreis
Die Beschreibung der Beschaffung zu allen Losen finden Sie unter Los 2, II.2.4).
Anm.: Das Los trägt die Bezeichnung 6715, da es sich zusammensetzt aus den ehemaligen Losen 6, 7, 15, wie sie im Rahmen des ursprünglichen Auftrags, der zwischenzeitlich vorzeitig beendet werden musste, gebildet worden waren. Die Aufrechterhaltung der Bezeichnung sowie eine zumindest formale Trennung auch innerhalb der Ausführung ist aus fördermittelrechtlichen sowie administrativen Gründen geboten.
Aufmass Los 6/7/15 (Gelnhausen, Linsengericht):
- Länge Trasse befestigt: 8.173 m
- Länge Trasse unbefestigt: 338 m
- Länge Trasse Gesamt: 8.511 m
FTTH-Ausbau von Gewerbegebieten und deren Anschluss an das Bestandsnetz
Main-Kinzig-Kreis
Die Beschreibung der Beschaffung zu allen Losen finden Sie unter Los 2, II.2.4)
Aufmass Los 9 (Freigericht, Hasselroth, Rodenbach):
- Länge Trasse befestigt: 6.489 m
- Länge Trasse unbefestigt: 480 m
- Länge Trasse Gesamt: 6.969 m
FTTH-Ausbau von Gewerbegebieten und deren Anschluss an das Bestandsnetz
Main-Kinzig-Kreis
Die Beschreibung der Beschaffung zu allen Losen finden Sie unter Los 2, II.2.4)
Aufmass Los 10 (Erlensee, Langenselbold):
- Länge Trasse befestigt: 7.358 m
- Länge Trasse unbefestigt: 0 m
- Länge Trasse Gesamt: 7.358 m
FTTH-Ausbau von Gewerbegebieten und deren Anschluss an das Bestandsnetz
Main-Kinzig-Kreis
Die Beschreibung der Beschaffung zu allen Losen finden Sie unter Los 2, II.2.4)
Aufmass Los 12 (Bruchköbel, Hammersbach):
- Länge Trasse befestigt: 5.737 m
- Länge Trasse unbefestigt: 0 m
- Länge Trasse Gesamt: 5.737 m
FTTH-Ausbau von Gewerbegebieten und deren Anschluss an das Bestandsnetz
Main-Kinzig-Kreis
Die Beschreibung der Beschaffung zu allen Losen finden Sie unter Los 2, II.2.4)
Aufmass Los 13 (Neuberg, Niederdorfelden):
- Länge Trasse befestigt: 2.154 m
- Länge Trasse unbefestigt: 484 m
- Länge Trasse Gesamt: 2.638 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gem. Ziffern III.1.1 bis III.1.3 sind innerhalb der Angebotsfrist mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich anderes vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bieter haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt. Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den Mitgliedern erbracht werden sollen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach Ziffern III.1.1 bis III.1.3 sind - soweit einschlägig - von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen, bei den Unterlagen nach Ziffer III.1.3 bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Kommen etwaige Nachunternehmer zum Einsatz, sind die von ihnen zu erbringende Leistungen nach Art und Umfang zu benennen. Die Namen der Nachunternehmer und die Verfügbarkeit ihrer personellen/technischen Ressourcen im Falle der Auftragserteilung ist auf Verlangen des Auftraggebers gesondert nachzuweisen.
Hinweis: Mehrfachbewerbungen von Unternehmen, z. B. als Einzelbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig, soweit diese zu einer vergaberechtlichen Wettbewerbsverzerrung führen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise:
a) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. (1) und (4) und 124 GWB vorliegen, oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen wurden;
b) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe von Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsfeldes und Benennung eines Ansprechpartners für die Bewerbung;
c) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder durch sonstige Nachweise über die erlaubte Berufsausübung;
d) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach Maßgabe des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes gem. § 6 HVTG;
e) Aktueller Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Deckung für Umweltschäden mit einer Haftungssumme von mindestens EUR 5 Mio. oder unterzeichnete Eigenerklärung, eine solche Versicherung im Auftragsfall abzuschließen;
f) Der Bieter hat zu erklären, oder er alternative Verlegemethoden anwenden wird. Gemäß Weisung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur müssen diese alternativen Verlegemethoden mit in die Gewichtung der Bewertung einbezogen werden. Als alternative Verlegemethoden gelten Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren usw.;
g) Erklärung zum Nichtvorliegen einer Vergabesperre nach Maßgabe des Hessischen Runderlasses über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen.
a) Erklärung über den jeweiligen Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2018 bis 2020), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
b) Vorlage von Bilanzen und Bilanzauszügen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist. Konzerngesellschaften, die von der Aufstellung eines Jahresabschlusses befreit sind, haben die Bilanzen und Bilanzauszüge des Konzerns vorzulegen. Falls für den Bewerber die Erstellung von Bilanzen, Bilanzauszügen nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, nicht vorgeschrieben ist oder deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, nicht vorgeschrieben ist, Vorlage einer aussagekräftigen Erklärung/Darstellung, aus der sich die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren (2018-2020) ergibt und auf deren Grundlage ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Bewerbers ermittelt werden kann (z. B. Darstellung des Geschäftsergebnisses und Lage der Gesellschaft unter Angabe der für die Geschäftstätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre etc.).
a) Aufstellung der in den letzten drei Geschäftsjahren (2018-2020) erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste). Die Referenzliste ist - je nach Gegenstand und Inhalt der Bewerbung - bezogen auf die unterschiedlichen Lose aufzuteilen, insbesondere Nachweis von Erfahrungen im Bereich Glasfaserausbau bzw. mit Tiefbauarbeiten und zugehörigen Arbeiten für Rohrleitungen, Glasfaser - bzw. Kupferkabelnetze mit MFG-Standorten sowie in der Zusammenarbeit mit Telekommunikationsanbietern, Erfahrung in der Erstellung von Hausanschlüssen. Anzugeben ist dabei - je Projekt / je Referenz - der Leistungsinhalt und -umfang (z. B. Anzahl MFG (FTTC), Hausanschlüsse (FTTB) sowie der Auftragswert, die Projektstruktur, Zeit und Ort der Ausführung sowie der Auftraggeber mit Ansprechstelle und Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse. Bescheinigungen des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden.
b) Nachweis über die Einhaltung der Vergabe- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen am Telekommunikationsnetz (TKNetz) der Telekom Deutschland.
c) Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Personengruppen (technisch/kaufmännisch).
d) Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung des für die Gesamtleitung des Projekts sowie für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals.
e) Bietererklärung über den Anteil selbst zu erbringender Leistungen sowie ggf. die Anteile von Leistungen (Art und Menge), die von Nachunternehmern erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß §§ 155 ff. GWB. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)