RV Flächendesinfektionstücher Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0271
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Flächendesinfektionstücher
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Flächendesinfektionstüchern für das Hessische Polizeipräsidium für Technik (HPT)
Hessisches Polizeipräsidium für Technik (HPT): Pandemielager Polizei Hessen, Washingtonallee 11 in 36041 Fulda
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Flächendesinfektionstüchern für das Hessische Polizeipräsidium für Technik (HPT) für die Jahre 2021 bis 2024.
Die Gesamtliefermenge wird auf ca. 3.640.000 Stück geschätzt; Die Mindestabnahmemenge beträgt 1.120.000 Stück, die Rahmenvertragsmenge (keine Abnahmeverpflichtung seitens des AGs) 2.520.000 Stück.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vergabesperre
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz bei der Herstellung bzw. Lieferung von Waren, die Gegenstand der Ausschreibung sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
- eine Liste mit geeigneten Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Erläuterung der Vergleichbarkeit, Ansprechpartner u. Telefonnummer (Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in der Art dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen.)
- Erklärung zu Gütesicherungsmaßnahmen/Qualitätssicherungssystemen. Darin ist anzugeben, welche Gütesicherungsmaßnahmen während der Produktion, welche Maßnahmen zur Gütesicherung bei der Endprüfung, welches Qualitätsüberwachungssystem angewandt wird/werden. Vorhandene Qualitätsmanagement-Zertifikate, z.B. gemäß DIN EN ISO 9001, sind vorzulegen; dies gilt auch für Vorlieferanten sowie Subunternehmer.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und
Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
Sonstige mit dem Angebot weiter einzureichende Unterlagen/Nachweise:
- Erklärung Unternehmensdaten
- Produktmuster inkl. Etikettierung des Versandkartons in Papierform (eine Nachforderung ist ausgeschlossen)
- Firmenprofil
- Erklärung Gesamtumsatz, Güte/Qualität, Auslandsfertigung, gewerbl. Schutzrechte, Lagerfähigkeit, TL-gerechten Fertigung, Haltbarkeit nach Öffnung Spenderbox, Einwirkzeiten bei speziellen Erregern, Duft- und Farbstoffe, Formaldehyd u. alkoholische Inhaltsstoffe
- Zertifizierung nach den jeweiligen aktuell gültigen Prüfnormen DIN EN 14476:2019-10; DIN EN 13727:2015-12; DIN EN 13624:2013-12; DIN EN 14348:2005-04
- Sicherheitsdatenblatt, Produktdatenblatt u. Produkt- und Gebrauchsinformation zu den angebotenen Flächendesinfektionstüchern
- ggf. Antrag eRechnungsverfahren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hessen.de