Lieferung und Bereitstellung eines Lehr- und Lernsystems zur E-Mobilität Referenznummer der Bekanntmachung: BS-E-Mobilität

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mkk.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung und Bereitstellung eines Lehr- und Lernsystems zur E-Mobilität

Referenznummer der Bekanntmachung: BS-E-Mobilität
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39162200 Lehrmittel und -geräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ziel der Ausschreibung ist die Lieferung und Bereitstellung eines Lehr- und Lernsystems für die Beruflichen Schulen im MKK bestehend aus:

- einem modularen Lernsystem

- Lernsystem für Antriebsstrang und (Wieder-) Inbetriebnahme

- einem rein elektrischen Schulungsfahrzeug, welches für Ausbildungszwecke aufbereitet und mit der entsprechenden Sicherheitstechnik ausgestattet ist

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48190000 Unterrichtssoftwarepaket
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Gelnhausen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Main-Kinzig-Kreis (MKK) ist Träger von mehreren beruflichen Schulen im Kreisgebiet und in dieser Eigenschaft verantwortlich für die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln für diese Schulen.

Derzeit werden an den Beruflichen Schulen Gelnhausen, der größten beruflichen Schule Hessens ca. 170 Auszubildende aus den Altkreisen Gelnhausen und Schlüchtern im Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechatroniker/in mit unterschiedlichen Schwerpunkten beschult.

Auch die Gesellenprüfungen Teil I und Teil II finden, sowohl für den praktischen, als auch für den theoretischen Teil an dieser Schule statt.

Der Fachbereich Fahrzeugtechnik unterliegt einem kontinuierlichen technischen Wandel, dessen Dynamik in letzter Zeit durch die Themen Elektromobilität, Hybridtechnik, Fahrzeugvernetzung, Digitalisierung und Diagnosesysteme noch zugenommen hat.

Die Anzahl der Elektrofahrzeuge wird in den kommenden Jahren sehr stark zunehmen. Alle Fahrzeughersteller haben bereits, oder sind mit Hochdruck dabei, Fahrzeugmodelle mit Elektroantrieb in ihr Portfolio aufzunehmen. Somit werden zunehmend Fachkräfte zur Wartung und Reparatur dieser Fahrzeuge benötigt, die während ihrer Ausbildung entsprechend gut auf alle damit im Zusammenhang stehenden Themen vorbereitet werden müssen. Hierfür ist die zu beschaffende Ausstattung unerlässlich.

Ziel der Ausschreibung ist die Lieferung und Bereitstellung eines Lehr- und Lernsystems für die Beruflichen Schulen im MKK bestehend aus:

- einem modularen Lernsystem

- Lernsystem für Antriebsstrang und (Wieder-) Inbetriebnahme

- einem rein elektrischen Schulungsfahrzeug, welches für Ausbildungszwecke aufbereitet und mit der entsprechenden Sicherheitstechnik ausgestattet ist

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

IWB-EFRE-Programm Hessen

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 087-224559
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: TSK06207
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung und Bereitstellung eines Lehr- und Lernsystems zur E-Mobilität

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
01/07/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50170
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lucas-nuelle.de/2007/?land=DE
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:

• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt hat,

• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/08/2021

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