Gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung Regierungsbezirk Darmstadt Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0265
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung Regierungsbezirk Darmstadt
Gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung - Minimierung diffuser Einträge im Bereich Stickstoff/Phosphor, Erosionsminderung und beratungsbegleitende Maßnahmen im Regierungsbezirk Darmstadt
Maßnahmenraum MR DA_1
Hessisches Ried (Südliches Ried, Riedsande, Nördliches Ried, Bergstraße sowie Offenbach-West)
Leistungsgegenstand des Loses 1 'Maßnahmenraum MR DA_1' ist die Fortführung der gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung im Regierungsbezirk Darmstadt in den Teilbereichen Südliches Ried, Riedsande, Nördliches Ried, Bergstraße sowie Offenbach-West.
Innerhalb des Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmenraumes (WRRL-MR) hat der Auftragnehmer Beratungsleistungen in den Fachbereichen Grundwasser sowie Erosionsschutz zu erbringen.
Zielsetzung der Grundwasserberatung ist die Minderung der durch landwirtschaftliche Nutzung hervorgerufenen Belastungen von Grundwässern (vornehmlich Nitrat, regional auch Ammonium, Sulfat und/oder Ortho-Phosphat) mit dem Ziel der Trendumkehr und Erlangung bzw. Erhaltung des guten
chemischen Zustands der Grundwasserkörper.
Die gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung beruht auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe. Neben der Beratung von Leitbetrieben findet eine Beratung der weiteren Betriebe in Abhängigkeit der jeweiligen Gemarkungsbelastung statt. Die einzelbetrieblichen Beratungsangebote werden durch Gruppenberatungsangebote ergänzt.
Im MR DA_1 werden derzeit 59 Leitbetriebe (LB) beraten. Die Leitbetriebe erhalten eine kontinuierliche intensive Beratung. Das Stundenkontingent für die Beratung der Leitbetriebe ist mit 15 Stunden je Kalenderjahr und Betrieb als maximale Vorgabe vorgesehen. Die Zahl der Leitbetriebe soll bis 2027 um 17 erhöht werden. Darüber hinaus soll die bestehende Anzahl der Leitbetriebe hinsichtlich ihrer betrieblichen Ausrichtung (Betriebstyp) auf die im Gebiet des MR ansässige repräsentative Verteilung hin überprüft werden.
Mit Vergabe der Beratungsleistung wird dem künftigen Auftragnehmer auferlegt, innerhalb eines Jahres (bis 31.12.2022) bzw. bei neuen Auftragnehmern innerhalb von 1 ½ Jahren (bis 30.06.2023) dem zuständigen Auftraggeber ein Umsetzungskonzept zur Zustimmung vorzulegen. In dem Konzept ist u.a. darzustellen, wie die Erhöhung der Leitbetriebe und ob und welche Veränderung im Hinblick auf eine repräsentative Verteilung der Betriebstypen im MR umgesetzt werden soll.
Zielsetzung der Erosionsschutzberatung ist die Minderung/ Verhinderung des Eintrags von Phosphorverbindungen, die Erosionsminderung in Oberflächengewässer mit Tiefenlinie sowie die Erhöhung der Anzahl an
Erosionsschutzmaßnahmen.
Alle Beratungstätigkeiten zum P-/Erosionsschutz sind über ein vorgegebenes Teilbudget abzurechnen. Im Teilbudget der P-/ Erosionsschutzberatung ist keine exakte Begrenzung des Stundenkontingents für die einzelnen Beratungsfelder
vorgesehen.
Die Umsetzung der Beratung ist jährlich im Jahresbericht (zum 01.06. des Folgejahres; erstmalig am 01.06.2023/letztmalig 01.06.2025, bei jährlicher Verlängerung des Vertrags bis maximal 01.06.2028) und im Nachweisprotokoll zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Nährstoffanalysen sind per CSV-Datei für die
geforderten Parameter zu übermitteln.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Maßnahmenraum MR DA_2
Untermainebene
Leistungsgegenstand des Loses 2 'Maßnahmenraum MR DA_2' ist die Fortführung der gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung im Regierungsbezirk Darmstadt in dem Teilbereich Untermainebene.
Innerhalb des Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmenraumes (WRRL-MR) hat der Auftragnehmer Beratungsleistungen in den Fachbereichen Grundwasser sowie Erosionsschutz zu erbringen.
Zielsetzung der Grundwasserberatung ist die Minderung der durch landwirtschaftliche Nutzung hervorgerufenen Belastungen von Grundwässern (vornehmlich Nitrat, regional auch Ammonium, Sulfat und/oder Ortho-Phosphat) mit dem Ziel der Trendumkehr und Erlangung bzw. Erhaltung des guten
chemischen Zustands der Grundwasserkörper.
Die gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung beruht auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe. Neben der Beratung von Leitbetrieben findet eine Beratung der weiteren Betriebe in Abhängigkeit der jeweiligen Gemarkungsbelastung statt. Die einzelbetrieblichen Beratungsangebote werden durch Gruppenberatungsangebote ergänzt.
Im MR DA_2 werden derzeit 15 Leitbetriebe (LB) beraten. Die Leitbetriebe erhalten eine kontinuierliche intensive Beratung. Das Stundenkontingent für die Beratung der Leitbetriebe ist mit 15 Stunden je Kalenderjahr und Betrieb als maximale Vorgabe vorgesehen. Die Zahl der Leitbetriebe soll bis 2027 um 8 erhöht werden. Darüber hinaus soll die bestehende Anzahl der Leitbetriebe hinsichtlich ihrer betrieblichen Ausrichtung (Betriebstyp) auf die im Gebiet des MR ansässige repräsentative Verteilung hin überprüft werden.
Mit Vergabe der Beratungsleistung wird dem künftigen Auftragnehmer auferlegt, innerhalb eines Jahres (bis 31.12.2022) bzw. bei neuen Auftragnehmern innerhalb von 1 ½ Jahren (bis 30.06.2023) dem zuständigen Auftraggeber ein Umsetzungskonzept zur Zustimmung vorzulegen. In dem Konzept ist u.a. darzustellen, wie die Erhöhung der Leitbetriebe und ob und welche Veränderung im Hinblick auf eine repräsentative Verteilung der Betriebstypen im MR umgesetzt werden soll.
Zielsetzung der Erosionsschutzberatung ist die Minderung/ Verhinderung des Eintrags von Phosphorverbindungen, die Erosionsminderung in Oberflächengewässer mit Tiefenlinie sowie die Erhöhung der Anzahl an
Erosionsschutzmaßnahmen.
Alle Beratungstätigkeiten zum P-/Erosionsschutz sind über ein vorgegebenes Teilbudget abzurechnen. Im Teilbudget der P-/ Erosionsschutzberatung ist keine exakte Begrenzung des Stundenkontingents für die einzelnen Beratungsfelder
vorgesehen.
Die Umsetzung der Beratung ist jährlich im Jahresbericht (zum 01.06. des Folgejahres; erstmalig am 01.06.2023/letztmalig 01.06.2025, bei jährlicher Verlängerung des Vertrags bis maximal 01.06.2028) und im Nachweisprotokoll zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Nährstoffanalysen sind per CSV-Datei für die
geforderten Parameter zu übermitteln.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Maßnahmenraum MR DA_3
Odenwald/ Bergstraße sowie Reinheim
Leistungsgegenstand des Loses 3 'Maßnahmenraum MR DA_3' ist die Fortführung der gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung im Regierungsbezirk
Darmstadt in den Teilbereichen Odenwald/Bergstraße sowie Reinheim.
Innerhalb des Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmenraumes (WRRL-MR) hat der Auftragnehmer Beratungsleistungen in den Fachbereichen Grundwasser sowie Erosionsschutz zu erbringen.
Zielsetzung der Grundwasserberatung ist die Minderung der durch landwirtschaftliche Nutzung hervorgerufenen Belastungen von Grundwässern (vornehmlich Nitrat, regional auch Ammonium, Sulfat und/oder Ortho-Phosphat) mit dem Ziel der Trendumkehr und Erlangung bzw. Erhaltung des guten
chemischen Zustands der Grundwasserkörper.
Die gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung beruht auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe. Neben der Beratung von Leitbetrieben findet eine Beratung der weiteren Betriebe in Abhängigkeit der jeweiligen Gemarkungsbelastung statt. Die einzelbetrieblichen Beratungsangebote werden durch Gruppenberatungsangebote ergänzt.
Im MR DA_3 werden derzeit 53 Leitbetriebe (LB) beraten. Die Leitbetriebe erhalten eine kontinuierliche intensive Beratung. Das Stundenkontingent für die Beratung der Leitbetriebe ist mit 15 Stunden je Kalenderjahr und Betrieb als maximale Vorgabe vorgesehen. Die Zahl der Leitbetriebe soll bis 2027 um 15 erhöht werden. Darüber hinaus soll die bestehende Anzahl der Leitbetriebe hinsichtlich ihrer betrieblichen Ausrichtung (Betriebstyp) auf die im Gebiet des MR ansässige repräsentative Verteilung hin überprüft werden.
Mit Vergabe der Beratungsleistung wird dem künftigen Auftragnehmer auferlegt, innerhalb eines Jahres (bis 31.12.2022) bzw. bei neuen Auftragnehmern innerhalb von 1 ½ Jahren (bis 30.06.2023) dem zuständigen Auftraggeber ein Umsetzungskonzept zur Zustimmung vorzulegen. In dem Konzept ist u.a. darzustellen, wie die Erhöhung der Leitbetriebe und ob und welche Veränderung im Hinblick auf eine repräsentative Verteilung der Betriebstypen im MR umgesetzt werden soll.
Zielsetzung der Erosionsschutzberatung ist die Minderung/ Verhinderung des Eintrags von Phosphorverbindungen, die Erosionsminderung in Oberflächengewässer mit Tiefenlinie sowie die Erhöhung der Anzahl an
Erosionsschutzmaßnahmen.
Alle Beratungstätigkeiten zum P-/Erosionsschutz sind über ein vorgegebenes Teilbudget abzurechnen. Im Teilbudget der P-/ Erosionsschutzberatung ist keine exakte Begrenzung des Stundenkontingents für die einzelnen Beratungsfelder
vorgesehen.
Die Umsetzung der Beratung ist jährlich im Jahresbericht (zum 01.06. des Folgejahres; erstmalig am 01.06.2023/letztmalig 01.06.2025, bei jährlicher Verlängerung des Vertrags bis maximal 01.06.2028) und im Nachweisprotokoll zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Nährstoffanalysen sind per CSV-Datei für die
geforderten Parameter zu übermitteln.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Maßnahmenraum MR F_1
Wetteraukreis
Leistungsgegenstand des Loses 4 'Maßnahmenraum MR F_1' ist die Fortführung der gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung im Regierungsbezirk Darmstadt in dem Maßnahmenraum Wetteraukreis.
Innerhalb des Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmenraums (WRRL-MR) hat der Auftragnehmer Beratungsleistungen in den Fachbereichen Grundwasser sowie Erosionsschutz zu erbringen.
Zielsetzung der Grundwasserberatung ist die Minderung der durch landwirtschaftliche Nutzung hervorgerufenen Belastungen von Grundwässern (vornehmlich Nitrat, regional auch Ammonium, Sulfat und/oder ortho-Phosphat) mit dem Ziel der Trendumkehr und Erlangung bzw. Erhaltung des guten chemischen Zustands der Grundwasserkörper.
Die gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung
beruht auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe. Neben der Beratung von Leitbetrieben findet eine Beratung der weiteren Betriebe in Abhängigkeit der jeweiligen Gemarkungsbelastung statt. Die einzelbetrieblichen Beratungsangebote werden durch Gruppenberatungsangebote ergänzt.
Im MR F_1 werden derzeit 62 Leitbetriebe (LB) beraten. Die Leitbetriebe erhalten eine kontinuierliche intensive Beratung. Das Stundenkontingent für die Beratung der Leitbetriebe ist mit 15 Stunden je Kalenderjahr und Betrieb als maximale Vorgabe vorgesehen. Die Zahl der Leitbetriebe soll bis 2027 um 3 erhöht werden. Darüber hinaus soll die bestehende Anzahl der Leitbetriebe hinsichtlich ihrer betrieblichen Ausrichtung (Betriebstyp) auf die im Gebiet des MR ansässige repräsentative Verteilung hin überprüft werden.
Mit Vergabe der Beratungsleistung wird dem künftigen Auftragnehmer auferlegt, innerhalb eines Jahres (bis 31.12.2022) bzw. bei neuen Auftragnehmern innerhalb von 1 ½ Jahren (bis 30.06.2023) dem zuständigen Auftraggeber ein Umsetzungskonzept zur Zustimmung vorzulegen. In dem Konzept ist u.a. darzustellen, wie die Erhöhung der Leitbetriebe und ob und welche Veränderung im Hinblick auf eine repräsentative Verteilung der Betriebstypen im MR umgesetzt werden soll.
Zielsetzung der Erosionsschutzberatung ist die Minderung/Verhinderung des Eintrags von Phosphorverbindungen, die Erosionsminderung in Oberflächengewässer mit Tiefenlinie sowie die Erhöhung der Anzahl an Erosionsschutzmaßnahmen.
Alle Beratungstätigkeiten zum P-/Erosionsschutz sind über ein vorgegebenes Teilbudget abzurechnen. Im Teilbudget der P-/Erosionsschutzberatung ist keine exakte Begrenzung des Stundenkontingents für die einzelnen Beratungsfelder vorgesehen.
Die Umsetzung der Beratung ist jährlich im Jahresbericht (zum 01.06. des Folgejahres; erstmalig am 01.06.2023/ letztmalig 01.06.2025, bei jährlicher Verlängerung des Vertrags bis maximal 01.06.2028) und im Nachweisprotokoll zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Nährstoffanalysen sind per CSV-Datei für die geforderten Parameter zu übermitteln.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Maßnahmenraum MR F_2
Main-Kinzig-Kreis
Leistungsgegenstand des Loses 5 'Maßnahmenraum MR F_2' ist die Fortführung der gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung im Regierungsbezirk Darmstadt in dem Maßnahmenraum Main-Kinzig-Kreis.
Innerhalb des Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmenraums (WRRL-MR) hat der Auftragnehmer Beratungsleistungen in den Fachbereichen Grundwasser sowie Erosionsschutz zu erbringen.
Zielsetzung der Grundwasserberatung ist die Minderung der durch landwirtschaftliche Nutzung hervorgerufenen Belastungen von Grundwässern (vornehmlich Nitrat, regional auch Ammonium, Sulfat und/oder ortho-Phosphat) mit dem Ziel der Trendumkehr und Erlangung bzw. Erhaltung des guten chemischen Zustands der Grundwasserkörper.
Die gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung beruht auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe. Neben der Beratung von Leitbetrieben findet eine Beratung der weiteren Betriebe in Abhängigkeit der jeweiligen Gemarkungsbelastung statt. Die einzelbetrieblichen Beratungsangebote werden durch Gruppenberatungsangebote ergänzt.
Im MR F_2 werden derzeit 44 Leitbetriebe (LB) beraten. Die Leitbetriebe erhalten eine kontinuierliche intensive Beratung. Das Stundenkontingent für die Beratung der Leitbetriebe ist mit 15 Stunden je Kalenderjahr und Betrieb als maximale Vorgabe vorgesehen. Die Zahl der Leitbetriebe soll bis 2027 um 9 erhöht werden. Darüber hinaus soll die bestehende Anzahl der Leitbetriebe hinsichtlich ihrer betrieblichen Ausrichtung (Betriebstyp) auf die im Gebiet des MR ansässige repräsentative Verteilung hin überprüft werden.
Mit Vergabe der Beratungsleistung wird dem künftigen Auftragnehmer auferlegt, innerhalb eines Jahres (bis 31.12.2022) bzw. bei neuen Auftragnehmern innerhalb von 1 ½ Jahren (bis 30.06.2023) dem zuständigen Auftraggeber ein Umsetzungskonzept zur Zustimmung vorzulegen. In dem Konzept u.a. darzustellen, wie die Erhöhung der Leitbetriebe und ob und welche Veränderung im Hinblick auf eine repräsentative Verteilung der Betriebstypen im MR umgesetzt werden soll.
Zielsetzung der Erosionsschutzberatung ist die Minderung/Verhinderung des Eintrags von Phosphorverbindungen, die Erosionsminderung in Oberflächengewässer mit Tiefenlinie sowie die Erhöhung der Anzahl an Erosionsschutzmaßnahmen.
Alle Beratungstätigkeiten zum P-/Erosionsschutz sind über ein vorgegebenes Teilbudget abzurechnen. Im Teilbudget der P-/Erosionsschutzberatung ist keine exakte Begrenzung des Stundenkontingents für die einzelnen Beratungsfelder vorgesehen.
Die Umsetzung der Beratung ist jährlich im Jahresbericht (zum 01.06. des Folgejahres; erstmalig am 01.06.2023/ letztmalig 01.06.2025, bei jährlicher Verlängerung des Vertrags bis maximal 01.06.2028) und im Nachweisprotokoll zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Nährstoffanalysen sind per CSV-Datei für die geforderten Parameter zu übermitteln.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Maßnahmenraum MR WI_1
Hessischer Weinbau
Leistungsgegenstand des Loses 6 'Maßnahmenraum MR WI_1' ist die Fortführung der gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung im Regierungsbezirk Darmstadt in dem Maßnahmenraum des Hessischen Weinbaus.
Innerhalb des Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmenraums (WRRL-MR) hat der Auftragnehmer Beratungsleistungen in den Fachbereichen Grundwasser sowie Erosionsschutz zu erbringen.
Zielsetzung der Grundwasserberatung ist die Minderung der durch landwirtschaftliche Nutzung hervorgerufenen Belastungen von Grundwässern (vornehmlich Nitrat, regional auch Ammonium, Sulfat und/oder ortho-Phosphat) mit dem Ziel der Trendumkehr und Erlangung bzw. Erhaltung des guten chemischen Zustands der Grundwasserkörper.
Die gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung beruht auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe. Neben der Beratung von Leitbetrieben findet eine Beratung der weiteren Betriebe in Abhängigkeit der jeweiligen Gemarkungsbelastung statt. Die einzelbetrieblichen Beratungsangebote werden durch Gruppenberatungsangebote ergänzt.
Im MR WI_1 werden derzeit 31 Leitbetriebe (LB) beraten. Die Leitbetriebe erhalten eine kontinuierliche intensive Beratung. Das Stundenkontingent für die Beratung der Leitbetriebe ist mit 15 Stunden je Kalenderjahr und Betrieb als maximale Vorgabe vorgesehen. Die Zahl der Leitbetriebe soll bis 2027 um 3 erhöht werden. Darüber hinaus soll die bestehende Anzahl der Leitbetriebe hinsichtlich ihrer betrieblichen Ausrichtung (Betriebstyp) auf die im Gebiet des MR ansässige repräsentative Verteilung hin überprüft werden.
Mit Vergabe der Beratungsleistung wird dem künftigen Auftragnehmer auferlegt, innerhalb eines Jahres (bis 31.12.2022) bzw. bei neuen Auftragnehmern innerhalb von 1 ½ Jahren (bis 30.06.2023) dem zuständigen Auftraggeber ein Umsetzungskonzept zur Zustimmung vorzulegen. In dem Konzept ist u.a. darzustellen, wie die Erhöhung der Leitbetriebe und ob und welche Veränderung im Hinblick auf eine repräsentative Verteilung der Betriebstypen im MR umgesetzt werden soll.
Zielsetzung der Erosionsschutzberatung ist die Minderung/Verhinderung des Eintrags von Phosphorverbindungen, die Erosionsminderung in Oberflächengewässer mit Tiefenlinie sowie die Erhöhung der Anzahl an Erosionsschutzmaßnahmen.
Alle Beratungstätigkeiten zum P-/Erosionsschutz sind über ein vorgegebenes Teilbudget abzurechnen. Im Teilbudget der P-/Erosionsschutzberatung ist keine exakte Begrenzung des Stundenkontingents für die einzelnen Beratungsfelder vorgesehen.
Die Umsetzung der Beratung ist jährlich im Jahresbericht (zum 01.06. des Folgejahres; erstmalig am 01.06.2023/ letztmalig 01.06.2025, bei jährlicher Verlängerung des Vertrags bis maximal 01.06.2028) und im Nachweisprotokoll zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Nährstoffanalysen sind per CSV-Datei für die geforderten Parameter zu übermitteln.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Maßnahmenraum MR WI_2
Main-Taunus sowie Main-Taunus-Ost
Leistungsgegenstand des Loses 7 'Maßnahmenraum MR WI_2' ist die Fortführung der gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung im Regierungsbezirk Darmstadt in den Teilbereichen Main-Taunus sowie Main-Taunus-Ost.
Innerhalb des Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmenraums (WRRL-MR) hat der Auftragnehmer Beratungsleistungen in den Fachbereichen Grundwasser sowie Erosionsschutz zu erbringen.
Die gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung beruht auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe. Neben der Beratung von Leitbetrieben findet eine Beratung der weiteren Betriebe in Abhängigkeit der jeweiligen Gemarkungsbelastung statt. Die einzelbetrieblichen Beratungsangebote werden durch Gruppenberatungsangebote ergänzt.
Im MR WI_2 werden derzeit 28 Leitbetriebe (LB) beraten. Die Leitbetriebe erhalten eine kontinuierliche intensive Beratung. Das Stundenkontingent für die Beratung der Leitbetriebe ist mit 15 Stunden je Kalenderjahr und Betrieb als maximale Vorgabe vorgesehen. Die Zahl der Leitbetriebe soll bis 2027 um 7 erhöht werden. Darüber hinaus soll die bestehende Anzahl der Leitbetriebe hinsichtlich ihrer betrieblichen Ausrichtung (Betriebstyp) auf die im Gebiet des MR ansässige repräsentative Verteilung hin überprüft werden.
Mit Vergabe der Beratungsleistung wird dem künftigen Auftragnehmer auferlegt, innerhalb eines Jahres (bis 31.12.2022) bzw. bei neuen Auftragnehmern innerhalb von 1 ½ Jahren (bis 30.06.2023) dem zuständigen Auftraggeber ein Umsetzungskonzept zur Zustimmung vorzulegen. In dem Konzept ist u.a. darzustellen, wie die Erhöhung der Leitbetriebe und ob und welche Veränderung im Hinblick auf eine repräsentative Verteilung der Betriebstypen im MR umgesetzt werden soll.
Zielsetzung der Erosionsschutzberatung ist die Minderung/Verhinderung des Eintrags von Phosphorverbindungen, die Erosionsminderung in Oberflächengewässer mit Tiefenlinie sowie die Erhöhung der Anzahl an Erosionsschutzmaßnahmen.
Alle Beratungstätigkeiten zum P-/Erosionsschutz sind über ein vorgegebenes Teilbudget abzurechnen. Im Teilbudget der P-/Erosionsschutzberatung ist keine exakte Begrenzung des Stundenkontingents für die einzelnen Beratungsfelder vorgesehen.
Die Umsetzung der Beratung ist jährlich im Jahresbericht (zum 01.06. des Folgejahres; erstmalig am 01.06.2023/ letztmalig 01.06.2025, bei jährlicher Verlängerung des Vertrags bis maximal 01.06.2028) und im Nachweisprotokoll zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Nährstoffanalysen sind per CSV-Datei für die geforderten Parameter zu übermitteln.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung bzgl. Nichtvorliegens einer Vergabesperre
- Nachweis für eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss Personen-, Sach- und Vermögensschäden erfassen.
Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins, durch Vorlage eines Bestätigungsschreibens der Versicherungsgesellschaft oder durch Abgabe einer Eigenerklärung über das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung und ihre Laufzeit geführt werden.
- Darstellung inkl. namentlicher Vorstellung der verantwortlichen Leitung und des weiteren Personals (mit mindestens der Qualifikation Diplom-Agraringenieur (FH) bzw. Bachelor Agrarwissenschaft / Gartenbau / Weinbau, Weinwirtschaft oder Oenologie (für Bereiche mit Weinbauberatung) oder vergleichbar).
- Nachweise über Kenntnisse des eingesetzten Personals zu relevanten gesetzlichen Grundlagen auf Bundes- und Landesebene (Dünge-/Wasserrecht; insbesondere die zur Umsetzung der WRRL bestehenden Gesetze/Verordnungen) sowie Kenntnisse in der Umsetzung einer gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung. Beides ist durch entsprechende Nachweise, z. B. Fortbildungen, wahrgenommene Tätigkeiten in diesem Bereich sowie Veröffentlichungen zum Thema, zu dokumentieren. Kenntnisse einschlägiger Regelwerke (z. B. DWA, DVGW, LAWA) werden dabei vorausgesetzt.
- Erklärung, dass die eingesetzten Beraterinnen und Berater innerhalb von 8 Stunden vor Ort im Beratungsgebiet (Maßnahmenraum) sein können.
- Erklärung, dass die eingesetzten Beraterinnen und Berater verhandlungssicher deutsch sprechen.
- Darstellung der beim Bewerber vorhandenen EDV Ausstattung (z.B. GIS-Arbeitsplätze, Datenbankkapazitäten, eigener Server etc.).
Wird sich für mehrere Lose beworben, hat der Bewerber die vorgenannten Nachweise/ Darstellungen/ Erklärung einmal vorzulegen. Ein Bewerber kann sich nur für die Lose des vorliegenden Vergabeverfahrens bewerben, für die er neben den vorgenannten notwendigen Eignungsanforderungen auch die erforderlichen Kapazitäten aufweisen wird.
Die beim Bewerber für die Auftragsausführung verantwortliche Leitung sowie das weitere Personal müssen mindestens die Qualifikation Diplom-Agraringenieur (FH) bzw. Bachelor Agrarwissenschaft / Gartenbau / Weinbau, Weinwirtschaft oder Oenologie (für Bereiche mit Weinbauberatung) oder vergleichbar haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben.
Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen einen sich aus der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dem Teilnahmeantrag ist neben den in den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) verlangten Nachweisen/ Erklärungen eine Erklärung beizulegen, für welche Lose sich beworben wird. Ein Bewerber kann sich nur für die Lose des vorliegenden Vergabeverfahrens bewerben, für die er neben den notwendigen Eignungsanforderungen (s. Ziffer III.) auch die erforderlichen Kapazitäten aufweisen wird.
Bei geplantem Einsatz von Nachunternehmern ist dem Angebot zusätzlich der Vordruck 235 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) beizufügen sowie Ziffer III.2.1) zu beachten.
Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst werden im Rahmen des vorliegenden Teilnahmewettbewerbs geeignete Bewerber ermittelt, die in dem anschließend folgenden Verfahren zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 611 / 6939-400
Internet-Adresse: https://vergabe.hessen.de