Gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung Regierungsbezirk Kassel Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0266
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung Regierungsbezirk Kassel
Gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung - Minimierung diffuser Einträge im Bereich Stickstoff/Phosphor, Erosionsminderung und beratungsbegleitende Maßnahmen im Regierungsbezirk Kassel
Maßnahmenraum MR KS_1
Guxhagen und Umgebung sowie Malsfeld
Leistungsgegenstand des Loses 1 'Maßnahmenraum MR KS_1' ist die Fortführung der gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung im Regierungsbezirk Kassel in den Teilbereichen Guxhagen und Umgebung sowie Malsfeld.
Innerhalb des Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmenraums (MR) hat der Auftragnehmer Beratungsleistungen in den Fachbereichen Grundwasser sowie Erosionsschutz zu erbringen.
Zielsetzung der Grundwasserberatung ist die Minderung der durch landwirtschaftliche Nutzung hervorgerufenen Belastungen von Grundwässern (vornehmlich Nitrat, regional auch Ammonium, Sulfat und/oder ortho-Phosphat) mit dem Ziel der Trendumkehr und Erlangung bzw. Erhaltung des guten chemischen Zustands der Grundwasserkörper.
Die gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung
beruht auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe.
Im MR KS_1 sind 23 Leitbetriebe (LB) zu beraten. Die Leitbetriebe erhalten eine kontinuierliche intensive Beratung. Das Stundenkontingent für die Beratung der Leitbetriebe ist mit 15 Stunden je Kalenderjahr und Betrieb als maximale Vorgabe
vorgesehen. Die Zahl der Leitbetriebe ist bis zum 31.12.2023 auf 12 zu reduzieren.
Mit Vergabe der Beratungsleistung wird dem künftigen Auftragnehmer auferlegt, innerhalb eines Jahres (bis 31.12.2022) bzw. bei neuen Auftragnehmern innerhalb von 1 ½ Jahren (bis 30.06.2023) dem zuständigen Auftraggeber ein Umsetzungskonzept zur Zustimmung vorzulegen. In diesem Umsetzungskonzept ist darzustellen, wie die Reduzierung der Leitbetriebe unter Berücksichtigung einer repräsentativen Verteilung der Betriebstypen im MR umgesetzt werden soll. Darüber hinaus erfolgt eine Beratung weiterer Betriebe nach dem sog. Modulkonzept.
Das Modulkonzept wurde entwickelt, um einen einheitlichen Beratungsstandard in Hessen gemäß einer Qualitätssicherung zu gewährleisten. Es enthält Vorgaben zu Art und Umfang der Beratung in Abhängigkeit der jeweiligen Gemarkungsbelastung (Gemarkungstyp).
Die einzelbetrieblichen Beratungsangebote werden durch Gruppenberatungsangebote ergänzt.
Zielsetzung der Erosionsschutzberatung ist die Minderung/Verhinderung des Eintrags von Phosphorverbindungen, die Erosionsminderung in Oberflächengewässer mit Tiefenlinie sowie die Erhöhung der Anzahl an Erosionsschutzmaßnahmen.
Alle Beratungstätigkeiten zum P-/Erosionsschutz sind über ein vorgegebenes Teilbudget abzurechnen. Im Teilbudget der P-/Erosionsschutzberatung ist keine exakte Begrenzung des Stundenkontingents für die einzelnen Beratungsfelder vorgesehen.
Die Umsetzung der Beratung ist jährlich im Jahresbericht (zum 01.06. des Folgejahres; erstmalig am 01.06.2023/ letztmalig 01.06.2025, bei jährlicher Verlängerung des Vertrags bis maximal 01.06.2028) und im Nachweisprotokoll zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Nährstoffanalysen sind per CSV-Datei für die geforderten Parameter zu übermitteln.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Maßnahmenraum MR KS_2
Untere Schwalm sowie Schwalm-Knüll
Leistungsgegenstand des Loses 2 'Maßnahmenraum MR KS_2' ist die Fortführung der gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung im Regierungsbezirk Kassel in den Teilbereichen Untere Schwalm sowie Schwalm-Knüll.
Innerhalb des Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmenraums (MR) hat der Auftragnehmer Beratungsleistungen in den Fachbereichen Grundwasser sowie Erosionsschutz zu erbringen.
Zielsetzung der Grundwasserberatung ist die Minderung der durch landwirtschaftliche Nutzung hervorgerufenen Belastungen von Grundwässern (vornehmlich Nitrat, regional auch Ammonium, Sulfat und/oder ortho-Phosphat) mit dem Ziel der Trendumkehr und Erlangung bzw. Erhaltung des guten chemischen Zustands der Grundwasserkörper.
Die gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung
beruht auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe.
Im MR KS_2 sind 16 Leitbetriebe (LB) zu beraten. Die Leitbetriebe erhalten eine kontinuierliche intensive Beratung. Das Stundenkontingent für die Beratung der Leitbetriebe ist mit 15 Stunden je Kalenderjahr und Betrieb als maximale Vorgabe
vorgesehen. Die Zahl der Leitbetriebe ist bis zum 31.12.2023 auf 10 zu reduzieren.
Mit Vergabe der Beratungsleistung wird dem künftigen Auftragnehmer auferlegt, innerhalb eines Jahres (bis 31.12.2022) bzw. bei neuen Auftragnehmern innerhalb von 1 ½ Jahren (bis 30.06.2023) dem zuständigen Auftraggeber ein Umsetzungskonzept zur Zustimmung vorzulegen. In diesem Umsetzungskonzept ist darzustellen, wie die Reduzierung der Leitbetriebe unter Berücksichtigung einer repräsentativen Verteilung der Betriebstypen im MR umgesetzt werden soll. Darüber hinaus erfolgt eine Beratung weiterer Betriebe nach dem sog. Modulkonzept.
Das Modulkonzept wurde entwickelt, um einen einheitlichen Beratungsstandard in Hessen gemäß einer Qualitätssicherung zu gewährleisten. Es enthält Vorgaben zu Art und Umfang der Beratung in Abhängigkeit der jeweiligen Gemarkungsbelastung (Gemarkungstyp).
Die einzelbetrieblichen Beratungsangebote werden durch Gruppenberatungsangebote ergänzt.
Zielsetzung der Erosionsschutzberatung ist die Minderung/Verhinderung des Eintrags von Phosphorverbindungen, die Erosionsminderung in Oberflächengewässer mit Tiefenlinie sowie die Erhöhung der Anzahl an Erosionsschutzmaßnahmen.
Alle Beratungstätigkeiten zum P-/Erosionsschutz sind über ein vorgegebenes Teilbudget abzurechnen. Im Teilbudget der P-/Erosionsschutzberatung ist keine exakte Begrenzung des Stundenkontingents für die einzelnen Beratungsfelder vorgesehen.
Die Umsetzung der Beratung ist jährlich im Jahresbericht (zum 01.06. des Folgejahres; erstmalig am 01.06.2023/ letztmalig 01.06.2025, bei jährlicher Verlängerung des Vertrags bis maximal 01.06.2028) und im Nachweisprotokoll zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Nährstoffanalysen sind per CSV-Datei für die geforderten Parameter zu übermitteln.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Maßnahmenraum MR KS_3
Kassel-Nord
Leistungsgegenstand des Loses 3 'Maßnahmenraum MR KS_3' ist die Fortführung der gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung im Regierungsbezirk Kassel in dem Maßnahmenraum Kassel Nord.
Innerhalb des Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmenraums (MR) hat der Auftragnehmer Beratungsleistungen in den Fachbereichen Grundwasser sowie Erosionsschutz zu erbringen.
Zielsetzung der Grundwasserberatung ist die Minderung der durch landwirtschaftliche Nutzung hervorgerufenen Belastungen von Grundwässern (vornehmlich Nitrat, regional auch Ammonium, Sulfat und/oder ortho-Phosphat) mit dem Ziel der Trendumkehr und Erlangung bzw. Erhaltung des guten chemischen Zustands der Grundwasserkörper.
Die gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung
beruht auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe.
Im MR KS_3 sind 44 Leitbetriebe (LB) zu beraten. Die Leitbetriebe erhalten eine kontinuierliche intensive Beratung. Das Stundenkontingent für die Beratung der Leitbetriebe ist mit 15 Stunden je Kalenderjahr und Betrieb als maximale Vorgabe
vorgesehen. Die Zahl der Leitbetriebe ist bis zum 31.12.2023 auf 22 zu reduzieren.
Mit Vergabe der Beratungsleistung wird dem künftigen Auftragnehmer auferlegt, innerhalb eines Jahres (bis 31.12.2022) bzw. bei neuen Auftragnehmern innerhalb von 1 ½ Jahren (bis 30.06.2023) dem zuständigen Auftraggeber ein Umsetzungskonzept zur Zustimmung vorzulegen. In diesem Umsetzungskonzept ist darzustellen, wie die Reduzierung der Leitbetriebe unter Berücksichtigung einer repräsentativen Verteilung der Betriebstypen im MR umgesetzt werden soll. Darüber hinaus erfolgt eine Beratung weiterer Betriebe nach dem sog. Modulkonzept.
Das Modulkonzept wurde entwickelt, um einen einheitlichen Beratungsstandard in Hessen gemäß einer Qualitätssicherung zu gewährleisten. Es enthält Vorgaben zu Art und Umfang der Beratung in Abhängigkeit der jeweiligen Gemarkungsbelastung (Gemarkungstyp).
Die einzelbetrieblichen Beratungsangebote werden durch Gruppenberatungsangebote ergänzt.
Zielsetzung der Erosionsschutzberatung ist die Minderung/Verhinderung des Eintrags von Phosphorverbindungen, die Erosionsminderung in Oberflächengewässer mit Tiefenlinie sowie die Erhöhung der Anzahl an Erosionsschutzmaßnahmen.
Alle Beratungstätigkeiten zum P-/Erosionsschutz sind über ein vorgegebenes Teilbudget abzurechnen. Im Teilbudget der P-/Erosionsschutzberatung ist keine exakte Begrenzung des Stundenkontingents für die einzelnen Beratungsfelder vorgesehen.
Die Umsetzung der Beratung ist jährlich im Jahresbericht (zum 01.06. des Folgejahres; erstmalig am 01.06.2023/ letztmalig 01.06.2025, bei jährlicher Verlängerung des Vertrags bis maximal 01.06.2028) und im Nachweisprotokoll zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Nährstoffanalysen sind per CSV-Datei für die geforderten Parameter zu übermitteln.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Maßnahmenraum MR KS_4
Korbach-Nord
Leistungsgegenstand des Loses 4 'Maßnahmenraum MR KS_4' ist die Fortführung der gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung im Regierungsbezirk Kassel in dem Maßnahmenraum Korbach-Nord.
Innerhalb des Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmenraums (MR) hat der Auftragnehmer Beratungsleistungen in den Fachbereichen Grundwasser sowie Erosionsschutz zu erbringen.
Zielsetzung der Grundwasserberatung ist die Minderung der durch landwirtschaftliche Nutzung hervorgerufenen Belastungen von Grundwässern (vornehmlich Nitrat, regional auch Ammonium, Sulfat und/oder ortho-Phosphat) mit dem Ziel der Trendumkehr und Erlangung bzw. Erhaltung des guten chemischen Zustands der Grundwasserkörper.
Die gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung
beruht auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe.
Im MR KS_4 sind 31 Leitbetriebe (LB) zu beraten. Die Leitbetriebe erhalten eine kontinuierliche intensive Beratung. Das Stundenkontingent für die Beratung der Leitbetriebe ist mit 15 Stunden je Kalenderjahr und Betrieb als maximale Vorgabe
vorgesehen. Die Zahl der Leitbetriebe ist bis zum 31.12.2023 auf 13 zu reduzieren.
Mit Vergabe der Beratungsleistung wird dem künftigen Auftragnehmer auferlegt, innerhalb eines Jahres (bis 31.12.2022) bzw. bei neuen Auftragnehmern innerhalb von 1 ½ Jahren (bis 30.06.2023) dem zuständigen Auftraggeber ein Umsetzungskonzept zur Zustimmung vorzulegen. In diesem Umsetzungskonzept ist darzustellen, wie die Reduzierung der Leitbetriebe unter Berücksichtigung einer repräsentativen Verteilung der Betriebstypen im MR umgesetzt werden soll. Darüber hinaus erfolgt eine Beratung weiterer Betriebe nach dem sog. Modulkonzept.
Das Modulkonzept wurde entwickelt, um einen einheitlichen Beratungsstandard in Hessen gemäß einer Qualitätssicherung zu gewährleisten. Es enthält Vorgaben zu Art und Umfang der Beratung in Abhängigkeit der jeweiligen Gemarkungsbelastung (Gemarkungstyp).
Die einzelbetrieblichen Beratungsangebote werden durch Gruppenberatungsangebote ergänzt.
Zielsetzung der Erosionsschutzberatung ist die Minderung/Verhinderung des Eintrags von Phosphorverbindungen, die Erosionsminderung in Oberflächengewässer mit Tiefenlinie sowie die Erhöhung der Anzahl an Erosionsschutzmaßnahmen.
Alle Beratungstätigkeiten zum P-/Erosionsschutz sind über ein vorgegebenes Teilbudget abzurechnen. Im Teilbudget der P-/Erosionsschutzberatung ist keine exakte Begrenzung des Stundenkontingents für die einzelnen Beratungsfelder vorgesehen.
Die Umsetzung der Beratung ist jährlich im Jahresbericht (zum 01.06. des Folgejahres; erstmalig am 01.06.2023/ letztmalig 01.06.2025, bei jährlicher Verlängerung des Vertrags bis maximal 01.06.2028) und im Nachweisprotokoll zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Nährstoffanalysen sind per CSV-Datei für die geforderten Parameter zu übermitteln.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Maßnahmenraum MR KS_5
Korbach-Süd
Leistungsgegenstand des Loses 5 'Maßnahmenraum MR KS_5' ist die Fortführung der gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung im Regierungsbezirk Kassel in dem Maßnahmenraum Korbach-Süd.
Innerhalb des Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmenraums (MR) hat der Auftragnehmer Beratungsleistungen in den Fachbereichen Grundwasser sowie Erosionsschutz zu erbringen.
Zielsetzung der Grundwasserberatung ist die Minderung der durch landwirtschaftliche Nutzung hervorgerufenen Belastungen von Grundwässern (vornehmlich Nitrat, regional auch Ammonium, Sulfat und/oder ortho-Phosphat) mit dem Ziel der Trendumkehr und Erlangung bzw. Erhaltung des guten chemischen Zustands der Grundwasserkörper.
Die gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung
beruht auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe.
Im MR KS_5 sind 36 Leitbetriebe (LB) zu beraten. Die Leitbetriebe erhalten eine kontinuierliche intensive Beratung. Das Stundenkontingent für die Beratung der Leitbetriebe ist mit 15 Stunden je Kalenderjahr und Betrieb als maximale Vorgabe
vorgesehen. Die Zahl der Leitbetriebe ist bis zum 31.12.2023 auf 18 zu reduzieren.
Mit Vergabe der Beratungsleistung wird dem künftigen Auftragnehmer auferlegt, innerhalb eines Jahres (bis 31.12.2022) bzw. bei neuen Auftragnehmern innerhalb von 1 ½ Jahren (bis 30.06.2023) dem zuständigen Auftraggeber ein Umsetzungskonzept zur Zustimmung vorzulegen. In diesem Umsetzungskonzept ist darzustellen, wie die Reduzierung der Leitbetriebe unter Berücksichtigung einer repräsentativen Verteilung der Betriebstypen im MR umgesetzt werden soll. Darüber hinaus erfolgt eine Beratung weiterer Betriebe nach dem sog. Modulkonzept.
Das Modulkonzept wurde entwickelt, um einen einheitlichen Beratungsstandard in Hessen gemäß einer Qualitätssicherung zu gewährleisten. Es enthält Vorgaben zu Art und Umfang der Beratung in Abhängigkeit der jeweiligen Gemarkungsbelastung (Gemarkungstyp).
Die einzelbetrieblichen Beratungsangebote werden durch Gruppenberatungsangebote ergänzt.
Zielsetzung der Erosionsschutzberatung ist die Minderung/Verhinderung des Eintrags von Phosphorverbindungen, die Erosionsminderung in Oberflächengewässer mit Tiefenlinie sowie die Erhöhung der Anzahl an Erosionsschutzmaßnahmen.
Alle Beratungstätigkeiten zum P-/Erosionsschutz sind über ein vorgegebenes Teilbudget abzurechnen. Im Teilbudget der P-/Erosionsschutzberatung ist keine exakte Begrenzung des Stundenkontingents für die einzelnen Beratungsfelder vorgesehen.
Die Umsetzung der Beratung ist jährlich im Jahresbericht (zum 01.06. des Folgejahres; erstmalig am 01.06.2023/ letztmalig 01.06.2025, bei jährlicher Verlängerung des Vertrags bis maximal 01.06.2028) und im Nachweisprotokoll zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Nährstoffanalysen sind per CSV-Datei für die geforderten Parameter zu übermitteln.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Maßnahmenraum MR KS_6
Bad Wildungen-Edertal-Bad Zwesten und Balhorn-Martinhagen
Leistungsgegenstand des Loses 6 'Maßnahmenraum MR KS_6' ist die Fortführung der gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung im Regierungsbezirk Kassel in den Teilbereichen Bad Wildungen-Edertal-Bad Zwesten und Balhorn-Martinhagen.
Innerhalb des Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmenraums (MR) hat der Auftragnehmer Beratungsleistungen in den Fachbereichen Grundwasser sowie Erosionsschutz zu erbringen.
Zielsetzung der Grundwasserberatung ist die Minderung der durch landwirtschaftliche Nutzung hervorgerufenen Belastungen von Grundwässern (vornehmlich Nitrat, regional auch Ammonium, Sulfat und/oder ortho-Phosphat) mit dem Ziel der Trendumkehr und Erlangung bzw. Erhaltung des guten chemischen Zustands der Grundwasserkörper.
Die gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung
beruht auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe.
Im MR KS_6 sind 26 Leitbetriebe (LB) zu beraten. Die Leitbetriebe erhalten eine kontinuierliche intensive Beratung. Das Stundenkontingent für die Beratung der Leitbetriebe ist mit 15 Stunden je Kalenderjahr und Betrieb als maximale Vorgabe
vorgesehen. Die Zahl der Leitbetriebe ist bis zum 31.12.2023 auf 6 zu reduzieren.
Mit Vergabe der Beratungsleistung wird dem künftigen Auftragnehmer auferlegt, innerhalb eines Jahres (bis 31.12.2022) bzw. bei neuen Auftragnehmern innerhalb von 1 ½ Jahren (bis 30.06.2023) dem zuständigen Auftraggeber ein Umsetzungskonzept zur Zustimmung vorzulegen. In diesem Umsetzungskonzept ist darzustellen, wie die Reduzierung der Leitbetriebe unter Berücksichtigung einer repräsentativen Verteilung der Betriebstypen im MR umgesetzt werden soll. Darüber hinaus erfolgt eine Beratung weiterer Betriebe nach dem sog. Modulkonzept.
Das Modulkonzept wurde entwickelt, um einen einheitlichen Beratungsstandard in Hessen gemäß einer Qualitätssicherung zu gewährleisten. Es enthält Vorgaben zu Art und Umfang der Beratung in Abhängigkeit der jeweiligen Gemarkungsbelastung (Gemarkungstyp).
Die einzelbetrieblichen Beratungsangebote werden durch Gruppenberatungsangebote ergänzt.
Zielsetzung der Erosionsschutzberatung ist die Minderung/Verhinderung des Eintrags von Phosphorverbindungen, die Erosionsminderung in Oberflächengewässer mit Tiefenlinie sowie die Erhöhung der Anzahl an Erosionsschutzmaßnahmen.
Alle Beratungstätigkeiten zum P-/Erosionsschutz sind über ein vorgegebenes Teilbudget abzurechnen. Im Teilbudget der P-/Erosionsschutzberatung ist keine exakte Begrenzung des Stundenkontingents für die einzelnen Beratungsfelder vorgesehen.
Die Umsetzung der Beratung ist jährlich im Jahresbericht (zum 01.06. des Folgejahres; erstmalig am 01.06.2023/ letztmalig 01.06.2025, bei jährlicher Verlängerung des Vertrags bis maximal 01.06.2028) und im Nachweisprotokoll zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Nährstoffanalysen sind per CSV-Datei für die geforderten Parameter zu übermitteln.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Maßnahmenraum MR KS_7
Oberes Edertal und Frankenberg-Frankenau-Gemünden-Haina
Leistungsgegenstand des Loses 7 'Maßnahmenraum MR KS_7' ist die Fortführung der gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung im Regierungsbezirk Kassel in den Teilbereichen Oberes Edertal und Frankenberg-Frankenau-Gemünden-Haina.
Innerhalb des Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmenraums (MR) hat der Auftragnehmer Beratungsleistungen in den Fachbereichen Grundwasser sowie Erosionsschutz zu erbringen.
Zielsetzung der Grundwasserberatung ist die Minderung der durch landwirtschaftliche Nutzung hervorgerufenen Belastungen von Grundwässern (vornehmlich Nitrat, regional auch Ammonium, Sulfat und/oder ortho-Phosphat) mit dem Ziel der Trendumkehr und Erlangung bzw. Erhaltung des guten chemischen Zustands der Grundwasserkörper.
Die gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung
beruht auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe.
Im MR KS_7 sind 26 Leitbetriebe (LB) zu beraten. Die Leitbetriebe erhalten eine kontinuierliche intensive Beratung. Das Stundenkontingent für die Beratung der Leitbetriebe ist mit 15 Stunden je Kalenderjahr und Betrieb als maximale Vorgabe
vorgesehen. Die Zahl der Leitbetriebe ist bis zum 31.12.2023 auf 16 zu reduzieren.
Mit Vergabe der Beratungsleistung wird dem künftigen Auftragnehmer auferlegt, innerhalb eines Jahres (bis 31.12.2022) bzw. bei neuen Auftragnehmern innerhalb von 1 ½ Jahren (bis 30.06.2023) dem zuständigen Auftraggeber ein Umsetzungskonzept zur Zustimmung vorzulegen. In diesem Umsetzungskonzept ist darzustellen, wie die Reduzierung der Leitbetriebe unter Berücksichtigung einer repräsentativen Verteilung der Betriebstypen im MR umgesetzt werden soll. Darüber hinaus erfolgt eine Beratung weiterer Betriebe nach dem sog. Modulkonzept.
Das Modulkonzept wurde entwickelt, um einen einheitlichen Beratungsstandard in Hessen gemäß einer Qualitätssicherung zu gewährleisten. Es enthält Vorgaben zu Art und Umfang der Beratung in Abhängigkeit der jeweiligen Gemarkungsbelastung (Gemarkungstyp).
Die einzelbetrieblichen Beratungsangebote werden durch Gruppenberatungsangebote ergänzt.
Zielsetzung der Erosionsschutzberatung ist die Minderung/Verhinderung des Eintrags von Phosphorverbindungen, die Erosionsminderung in Oberflächengewässer mit Tiefenlinie sowie die Erhöhung der Anzahl an Erosionsschutzmaßnahmen.
Alle Beratungstätigkeiten zum P-/Erosionsschutz sind über ein vorgegebenes Teilbudget abzurechnen. Im Teilbudget der P-/Erosionsschutzberatung ist keine exakte Begrenzung des Stundenkontingents für die einzelnen Beratungsfelder vorgesehen.
Die Umsetzung der Beratung ist jährlich im Jahresbericht (zum 01.06. des Folgejahres; erstmalig am 01.06.2023/ letztmalig 01.06.2025, bei jährlicher Verlängerung des Vertrags bis maximal 01.06.2028) und im Nachweisprotokoll zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Nährstoffanalysen sind per CSV-Datei für die geforderten Parameter zu übermitteln.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Maßnahmenraum MR HEF_1
Witzenhausen, Waldkappel und Werratal
Leistungsgegenstand des Loses 8 'Maßnahmenraum MR HEF_1' ist die Fortführung der gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung im Regierungsbezirk Kassel in den Teilbereichen Witzenhausen, Waldkappel und Werratal.
Innerhalb des Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmenraums (MR) hat der Auftragnehmer Beratungsleistungen in den Fachbereichen Grundwasser sowie Erosionsschutz zu erbringen.
Zielsetzung der Grundwasserberatung ist die Minderung der durch landwirtschaftliche Nutzung hervorgerufenen Belastungen von Grundwässern (vornehmlich Nitrat, regional auch Ammonium, Sulfat und/oder ortho-Phosphat) mit dem Ziel der Trendumkehr und Erlangung bzw. Erhaltung des guten chemischen Zustands der Grundwasserkörper.
Die gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung
beruht auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe.
Im MR HEF_1 sind 29 Leitbetriebe (LB) zu beraten. Die Leitbetriebe erhalten eine kontinuierliche intensive Beratung. Das Stundenkontingent für die Beratung der Leitbetriebe ist mit 15 Stunden je Kalenderjahr und Betrieb als maximale Vorgabe
vorgesehen. Die Zahl der Leitbetriebe ist bis zum 31.12.2023 auf 15 zu reduzieren.
Mit Vergabe der Beratungsleistung wird dem künftigen Auftragnehmer auferlegt, innerhalb eines Jahres (bis 31.12.2022) bzw. bei neuen Auftragnehmern innerhalb von 1 ½ Jahren (bis 30.06.2023) dem zuständigen Auftraggeber ein Umsetzungskonzept zur Zustimmung vorzulegen. In diesem Umsetzungskonzept ist darzustellen, wie die Reduzierung der Leitbetriebe unter Berücksichtigung einer repräsentativen Verteilung der Betriebstypen im MR umgesetzt werden soll. Darüber hinaus erfolgt eine Beratung weiterer Betriebe nach dem sog. Modulkonzept.
Das Modulkonzept wurde entwickelt, um einen einheitlichen Beratungsstandard in Hessen gemäß einer Qualitätssicherung zu gewährleisten. Es enthält Vorgaben zu Art und Umfang der Beratung in Abhängigkeit der jeweiligen Gemarkungsbelastung (Gemarkungstyp).
Die einzelbetrieblichen Beratungsangebote werden durch Gruppenberatungsangebote ergänzt.
Zielsetzung der Erosionsschutzberatung ist die Minderung/Verhinderung des Eintrags von Phosphorverbindungen, die Erosionsminderung in Oberflächengewässer mit Tiefenlinie sowie die Erhöhung der Anzahl an Erosionsschutzmaßnahmen.
Alle Beratungstätigkeiten zum P-/Erosionsschutz sind über ein vorgegebenes Teilbudget abzurechnen. Im Teilbudget der P-/Erosionsschutzberatung ist keine exakte Begrenzung des Stundenkontingents für die einzelnen Beratungsfelder vorgesehen.
Die Umsetzung der Beratung ist jährlich im Jahresbericht (zum 01.06. des Folgejahres; erstmalig am 01.06.2023/ letztmalig 01.06.2025, bei jährlicher Verlängerung des Vertrags bis maximal 01.06.2028) und im Nachweisprotokoll zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Nährstoffanalysen sind per CSV-Datei für die geforderten Parameter zu übermitteln.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Maßnahmenraum MR HEF_2
Bad Hersfeld-Ludwigsau-Neuenstein, Bebra-Nentershausen-Wildeck, Burghaun-Hünfeld und Haunetal
Leistungsgegenstand des Loses 9 'Maßnahmenraum MR HEF_2' ist die Fortführung der gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung im Regierungsbezirk Kassel in den Teilbereichen Bad Hersfeld-Ludwigsau-Neuenstein, Bebra-Nentershausen-Wildeck, Burghaun-Hünfeld und Haunetal.
Innerhalb des Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmenraums (MR) hat der Auftragnehmer Beratungsleistungen in den Fachbereichen Grundwasser sowie Erosionsschutz zu erbringen.
Zielsetzung der Grundwasserberatung ist die Minderung der durch landwirtschaftliche Nutzung hervorgerufenen Belastungen von Grundwässern (vornehmlich Nitrat, regional auch Ammonium, Sulfat und/oder ortho-Phosphat) mit dem Ziel der Trendumkehr und Erlangung bzw. Erhaltung des guten chemischen Zustands der Grundwasserkörper.
Die gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung
beruht auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe.
Im MR HEF_2 sind 51 Leitbetriebe (LB) zu beraten. Die Leitbetriebe erhalten eine kontinuierliche intensive Beratung. Das Stundenkontingent für die Beratung der Leitbetriebe ist mit 15 Stunden je Kalenderjahr und Betrieb als maximale Vorgabe
vorgesehen. Die Zahl der Leitbetriebe ist bis zum 31.12.2023 auf 27 zu reduzieren.
Mit Vergabe der Beratungsleistung wird dem künftigen Auftragnehmer auferlegt, innerhalb eines Jahres (bis 31.12.2022) bzw. bei neuen Auftragnehmern innerhalb von 1 ½ Jahren (bis 30.06.2023) dem zuständigen Auftraggeber ein Umsetzungskonzept zur Zustimmung vorzulegen. In diesem Umsetzungskonzept ist darzustellen, wie die Reduzierung der Leitbetriebe unter Berücksichtigung einer repräsentativen Verteilung der Betriebstypen im MR umgesetzt werden soll. Darüber hinaus erfolgt eine Beratung weiterer Betriebe nach dem sog. Modulkonzept.
Das Modulkonzept wurde entwickelt, um einen einheitlichen Beratungsstandard in Hessen gemäß einer Qualitätssicherung zu gewährleisten. Es enthält Vorgaben zu Art und Umfang der Beratung in Abhängigkeit der jeweiligen Gemarkungsbelastung (Gemarkungstyp).
Die einzelbetrieblichen Beratungsangebote werden durch Gruppenberatungsangebote ergänzt.
Zielsetzung der Erosionsschutzberatung ist die Minderung/Verhinderung des Eintrags von Phosphorverbindungen, die Erosionsminderung in Oberflächengewässer mit Tiefenlinie sowie die Erhöhung der Anzahl an Erosionsschutzmaßnahmen.
Alle Beratungstätigkeiten zum P-/Erosionsschutz sind über ein vorgegebenes Teilbudget abzurechnen. Im Teilbudget der P-/Erosionsschutzberatung ist keine exakte Begrenzung des Stundenkontingents für die einzelnen Beratungsfelder vorgesehen.
Die Umsetzung der Beratung ist jährlich im Jahresbericht (zum 01.06. des Folgejahres; erstmalig am 01.06.2023/ letztmalig 01.06.2025, bei jährlicher Verlängerung des Vertrags bis maximal 01.06.2028) und im Nachweisprotokoll zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Nährstoffanalysen sind per CSV-Datei für die geforderten Parameter zu übermitteln.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Maßnahmenraum MR HEF_3
Ebersburg-Eichenzell-Gersfeld-Poppenhausen, Fulda-Flieden-Kalbach-Neuhof-Großenlüder-Eichenzell, Künzell-Dipperz-Petersberg, Hofbieber-Nüsttal und Tann (Rhön)
Leistungsgegenstand des Loses 10 'Maßnahmenraum MR HEF_3' ist die Fortführung der gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung im Regierungsbezirk Kassel in den Teilbereichen Ebersburg-Eichenzell-Gersfeld-Poppenhausen, Fulda-Flieden-Kalbach-Neuhof-Großenlüder-Eichenzell, Künzell-Dipperz-Petersberg, Hofbieber-Nüsttal und Tann (Rhön).
Innerhalb des Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmenraums (MR) hat der Auftragnehmer Beratungsleistungen in den Fachbereichen Grundwasser sowie Erosionsschutz zu erbringen.
Zielsetzung der Grundwasserberatung ist die Minderung der durch landwirtschaftliche Nutzung hervorgerufenen Belastungen von Grundwässern (vornehmlich Nitrat, regional auch Ammonium, Sulfat und/oder ortho-Phosphat) mit dem Ziel der Trendumkehr und Erlangung bzw. Erhaltung des guten chemischen Zustands der Grundwasserkörper.
Die gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung
beruht auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe.
Im MR HEF_3 sind 66 Leitbetriebe (LB) zu beraten. Die Leitbetriebe erhalten eine kontinuierliche intensive Beratung. Das Stundenkontingent für die Beratung der Leitbetriebe ist mit 15 Stunden je Kalenderjahr und Betrieb als maximale Vorgabe
vorgesehen. Die Zahl der Leitbetriebe ist bis zum 31.12.2023 auf 31 zu reduzieren.
Mit Vergabe der Beratungsleistung wird dem künftigen Auftragnehmer auferlegt, innerhalb eines Jahres (bis 31.12.2022) bzw. bei neuen Auftragnehmern innerhalb von 1 ½ Jahren (bis 30.06.2023) dem zuständigen Auftraggeber ein Umsetzungskonzept zur Zustimmung vorzulegen. In diesem Umsetzungskonzept ist darzustellen, wie die Reduzierung der Leitbetriebe unter Berücksichtigung einer repräsentativen Verteilung der Betriebstypen im MR umgesetzt werden soll. Darüber hinaus erfolgt eine Beratung weiterer Betriebe nach dem sog. Modulkonzept.
Das Modulkonzept wurde entwickelt, um einen einheitlichen Beratungsstandard in Hessen gemäß einer Qualitätssicherung zu gewährleisten. Es enthält Vorgaben zu Art und Umfang der Beratung in Abhängigkeit der jeweiligen Gemarkungsbelastung (Gemarkungstyp).
Die einzelbetrieblichen Beratungsangebote werden durch Gruppenberatungsangebote ergänzt.
Zielsetzung der Erosionsschutzberatung ist die Minderung/Verhinderung des Eintrags von Phosphorverbindungen, die Erosionsminderung in Oberflächengewässer mit Tiefenlinie sowie die Erhöhung der Anzahl an Erosionsschutzmaßnahmen.
Alle Beratungstätigkeiten zum P-/Erosionsschutz sind über ein vorgegebenes Teilbudget abzurechnen. Im Teilbudget der P-/Erosionsschutzberatung ist keine exakte Begrenzung des Stundenkontingents für die einzelnen Beratungsfelder vorgesehen.
Die Umsetzung der Beratung ist jährlich im Jahresbericht (zum 01.06. des Folgejahres; erstmalig am 01.06.2023/ letztmalig 01.06.2025, bei jährlicher Verlängerung des Vertrags bis maximal 01.06.2028) und im Nachweisprotokoll zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Nährstoffanalysen sind per CSV-Datei für die geforderten Parameter zu übermitteln.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Maßnahmenraum MR HEF_4
Nord-Osthessisches Bergland
Leistungsgegenstand des Loses 11 'Maßnahmenraum MR HEF_4' ist die Fortführung der gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung im Regierungsbezirk Kassel im Nord-Osthessischen Bergland.
Innerhalb des Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmenraums (MR) hat der Auftragnehmer Beratungsleistungen in den Fachbereichen Grundwasser sowie Erosionsschutz zu erbringen.
Zielsetzung der Grundwasserberatung ist die Minderung der durch landwirtschaftliche Nutzung hervorgerufenen Belastungen von Grundwässern (vornehmlich Nitrat, regional auch Ammonium, Sulfat und/oder ortho-Phosphat) mit dem Ziel der Trendumkehr und Erlangung bzw. Erhaltung des guten chemischen Zustands der Grundwasserkörper.
Die gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung
beruht auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe.
Im MR HEF_4 sind 35 Leitbetriebe (LB) zu beraten. Die Leitbetriebe erhalten eine kontinuierliche intensive Beratung. Das Stundenkontingent für die Beratung der Leitbetriebe ist mit 15 Stunden je Kalenderjahr und Betrieb als maximale Vorgabe
vorgesehen. Die Gesamtzahl der Leitbetriebe verändert sich während des Beratungszeitraums nicht. Die bestehende Anzahl an Leitbetriebe soll hinsichtlich ihrer betrieblichen Ausrichtung (Betriebstyp) auf die im Gebiet des MR ansässige repräsentative Verteilung hin überprüft werden.
Mit Vergabe der Beratungsleistung wird dem künftigen Auftragnehmer auferlegt, innerhalb eines Jahres (bis 31.12.2022) bzw. bei neuen Auftragnehmern innerhalb von 1 ½ Jahren (bis 30.06.2023) dem zuständigen Auftraggeber ein Umsetzungskonzept zur Zustimmung vorzulegen. In diesem Umsetzungskonzept ist darzustellen, wie eine repräsentative Verteilung der Betriebstypen im MR bis Ende 2023 erreicht werden soll. Darüber hinaus erfolgt eine Beratung weiterer Betriebe nach dem sog. Modulkonzept.
Das Modulkonzept wurde entwickelt, um einen einheitlichen Beratungsstandard in Hessen gemäß einer Qualitätssicherung zu gewährleisten. Es enthält Vorgaben zu Art und Umfang der Beratung in Abhängigkeit der jeweiligen Gemarkungsbelastung (Gemarkungstyp).
Die einzelbetrieblichen Beratungsangebote werden durch Gruppenberatungsangebote ergänzt.
Zielsetzung der Erosionsschutzberatung ist die Minderung/Verhinderung des Eintrags von Phosphorverbindungen, die Erosionsminderung in Oberflächengewässer mit Tiefenlinie sowie die Erhöhung der Anzahl an Erosionsschutzmaßnahmen.
Alle Beratungstätigkeiten zum P-/Erosionsschutz sind über ein vorgegebenes Teilbudget abzurechnen. Im Teilbudget der P-/Erosionsschutzberatung ist keine exakte Begrenzung des Stundenkontingents für die einzelnen Beratungsfelder vorgesehen.
Die Umsetzung der Beratung ist jährlich im Jahresbericht (zum 01.06. des Folgejahres; erstmalig am 01.06.2023/ letztmalig 01.06.2025, bei jährlicher Verlängerung des Vertrags bis maximal 01.06.2028) und im Nachweisprotokoll zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Nährstoffanalysen sind per CSV-Datei für die geforderten Parameter zu übermitteln.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Die Beratungsleistung wird für drei Jahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024) vergeben. Gleichzeitig besteht eine Verlängerungsoption bis maximal zum 31.12.2027 gemäß den Angaben in den Vertragsbedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung bzgl. Nichtvorliegens einer Vergabesperre
- Nachweis für eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss Personen-, Sach- und Vermögensschäden erfassen.
Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins, durch Vorlage eines Bestätigungsschreibens der Versicherungsgesellschaft oder durch Abgabe einer Eigenerklärung über das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung und ihre Laufzeit geführt werden.
- Darstellung inkl. namentlicher Vorstellung der verantwortlichen Leitung und des weiteren Personals (mit mindestens der Qualifikation Diplom-Agraringenieur (FH) bzw. Bachelor Agrarwissenschaft / Gartenbau / Weinbau, Weinwirtschaft oder Oenologie (für Bereiche mit Weinbauberatung) oder vergleichbar).
- Nachweise über Kenntnisse des eingesetzten Personals zu relevanten gesetzlichen Grundlagen auf Bundes- und Landesebene (Dünge-/Wasserrecht; insbesondere die zur Umsetzung der WRRL bestehenden Gesetze/Verordnungen) sowie Kenntnisse in der Umsetzung einer gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung. Beides ist durch entsprechende Nachweise, z. B. Fortbildungen, wahrgenommene Tätigkeiten in diesem Bereich sowie Veröffentlichungen zum Thema, zu dokumentieren. Kenntnisse einschlägiger Regelwerke (z. B. DWA, DVGW, LAWA) werden dabei vorausgesetzt.
- Erklärung, dass die eingesetzten Beraterinnen und Berater innerhalb von 8 Stunden vor Ort im Beratungsgebiet (Maßnahmenraum) sein können.
- Erklärung, dass die eingesetzten Beraterinnen und Berater verhandlungssicher deutsch sprechen.
- Darstellung der beim Bewerber vorhandenen EDV Ausstattung (z.B. GIS-Arbeitsplätze, Datenbankkapazitäten, eigener Server etc.).
Wird sich für mehrere Lose beworben, hat der Bewerber die vorgenannten Nachweise/ Darstellungen/ Erklärung einmal vorzulegen. Ein Bewerber kann sich nur für die Lose des vorliegenden Vergabeverfahrens bewerben, für die er neben den vorgenannten notwendigen Eignungsanforderungen auch die erforderlichen Kapazitäten aufweisen wird.
Die beim Bewerber für die Auftragsausführung verantwortliche Leitung sowie das weitere Personal müssen mindestens die Qualifikation Diplom-Agraringenieur (FH) bzw. Bachelor Agrarwissenschaft / Gartenbau / Weinbau, Weinwirtschaft oder Oenologie (für Bereiche mit Weinbauberatung) oder vergleichbar haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben.
Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen einen sich aus der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dem Teilnahmeantrag ist neben den in den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) verlangten Nachweisen/ Erklärungen eine Erklärung beizulegen, für welche Lose sich beworben wird. Ein Bewerber kann sich nur für die Lose des vorliegenden Vergabeverfahrens bewerben, für die er neben den notwendigen Eignungsanforderungen (s. Ziffer III.) auch die erforderlichen Kapazitäten aufweisen wird.
Bei geplantem Einsatz von Nachunternehmern ist dem Angebot zusätzlich der Vordruck 235 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) beizufügen sowie Ziffer III.2.1) zu beachten.
Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst werden im Rahmen des vorliegenden Teilnahmewettbewerbs geeignete Bewerber ermittelt, die in dem anschließend folgenden Verfahren zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 611 / 6939-400
Internet-Adresse: https://vergabe.hessen.de