81273499-Gastronomische Versorgung und Konferenzbewirtung Eschborn Referenznummer der Bekanntmachung: 81273499
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81273499-Gastronomische Versorgung und Konferenzbewirtung Eschborn
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die gastronomische Versorgung am Standort Eschborn im Rahmen eines Bewirtschaftungsvertrags an einen geeigneten Betreiber vergeben werden. Mit der Ausschreibung soll für den Standort ein kompetenter Partner ermittelt werden, der durch eine professionelle Weiterentwicklung des gastronomischen Konzeptes die Gastronomie unter Berücksichtigung der konzeptionellen, gastronomischen Anforderungen wirtschaftlich effizient führen kann.
Ziel ist es, die besonderen Anforderungen der GIZ, insbesondere im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit, unter strikter Berücksichtigung der vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erfüllen, um eine optimale Mitarbeiter*innen- und Gästeverpflegung zu gestalten.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Mit der Ausschreibung soll für den Standort ein kompetenter Partner ermittelt werden, der durch eine professionelle Weiterentwicklung des gastronomischen Konzeptes die Gastronomie unter Berücksichtigung der konzeptionellen, gastronomischen Anforderungen wirtschaftlich effizient führen kann.
Ziel ist es, die besonderen Anforderungen der GIZ, insbesondere im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit, unter strikter Berücksichtigung der vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erfüllen, um eine optimale Mitarbeiter*innen- und Gästeverpflegung zu gestalten.
Das Betriebsrestaurant in Haus 1 verfügt über ca. 300 Sitzplätze, in Haus 3 über ca. 200 Sitzplätze und in Haus 7 über ca. 80 Sitzplätze.
Im Rahmen der Mittagsverpflegung werden am Standort Eschborn In Haus 1 und Haus 3 vier Menülinien angeboten. Diese sollen wie folgt ausgeprägt sein:
- 1 Linie vegan
- 1 Linie vegetarisch
- 1 Linie Fleisch- oder Fischgericht
- 1 Linie als GIZ-Menü
Von diesen vier genannten Menülinien, sollen täglich zwei mit konventionellen Lebensmitteln zubereitet werden, zwei als sogenannte Nachhaltigkeitsgerichte. Während die Menülinien vegetarisch, vegan sowie Fleisch- und Fischgericht frei kalkulierbar sind und individuelle Preise aufweisen können, zeichnet sich das GIZ-Menü dadurch aus, dass der Ausgabepreis des GIZ-Menüs möglichst günstig und unabhängig von der Ausprägung festgeschrieben ist. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass dieser Ausgabepreis auch die zusätzlichen Wahlkomponenten Tagessuppe, Beilagen-Salat oder Nachtisch inkludiert. Alle Gemüse- und Sättigungsbeilagen müssen mit einem Einzelpreis versehen und als separate Portionen einzeln erwerbbar sein.
In Haus 7 werden 2 Menulinien (inkl. GIZ Menu) angeboten. Hier ist darauf zu achten, dass diese 2 Menülinien in ihren Ausprägungen, den gleichen prozentualen Anteil entsprechen, die bei den 4 Menülinien in Haus 1 und Haus 3 gefordert sind (täglich ein GIZ-Essen, 50% Nachhaltigkeitsgericht etc.). Der Speiseplan kann völlig unabhängig von den Restaurants in Haus 1 und 3 geplant werden.
Das Angebot der Frühstücks- und Zwischenverpflegung orientiert sich grundsätzlich an den Anforderungen der Mittagsverpflegung. Entsprechend sind auch hier Vielfalt, Frische und verantwortungsvoller Wareneinsatz gefordert. Ansonsten überlässt die Auftraggeberin dem/ der AN die kreative und eigenständige Konzeptgestaltung der Zwischenverpflegung.
Anforderungen an den Kaffee- und Hot-Cold-Automaten
Die bargeldlosen Automaten sind ganztägig montags bis freitags zu betreiben und zwischenzeitlich zu reinigen und nachzufüllen. Es ist darauf zu achten, dass stets eine hinreichende Anzahl an Kaffeebechern, Löffeln und Zucker sowie Süßstoff bereitgestellt sind.
Anforderungen an Konferenzbewirtung
Bei Bedarf können für Konferenzen oder Meetings Speisen und Getränke gebucht werden. Die Service-Zeiten reichen von Montag-Freitag von 07:00-18:30. Nach Absprache sind auch andere Servicezeiten zu ermöglichen.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs erfolgt unter den Bewerbern, die nicht nach
§§123 ff. GWB ausgeschlossen wurden und fachkundig sowie leistungsfähig sind,
anhand der nachstehenden Kriterien:
- Umsatz Account mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 20 %
- Anzahl Tischgäste Hauptverpflegung mind. 699 Jahresmittel/ Öffnungstage bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 20 %
- Umsatz Zwischenverpflegung mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 15 %
- Umsatz Konferenzservice mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 15 %
- Einsatz Zertifikat "Bio-Menüs" bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 10 %
- Einsatz Zertifikat "Bio-Menükomponente" bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 5 %
- Einsatz Zertifikat "Bio-Zutat" bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 5 %
- Erstellung und Erweiterung einer Datenbank mit umweltfreundlichen Gerichten bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 5 %
- Berechnung der Umweltverträglichkeit von Rezepturen und Gerichten bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 5 %
Erfüllt ein Referenzprojekt mehr als ein Kriterium wird das Referenzprojekt für alle erfüllten Kriterien gewertet. Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt nur bis zu 10 Referenzprojekte je Kriterium angegeben werden sollen.
Je erfüllter Referenz je Kriterium wird 1 Punkt vergeben, maximal können 10 Punkte pro Kriterium erreicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.).
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres.
3. Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
1. Mind. 3 mit der Leistung vergleichbare Referenzprojekt mit einem Mindestjahresumsatz Account von je [Betrag gelöscht] EUR.
2. Mind. 3 mit der Leistung vergleichbare Referenzprojekt mit einem Mindestjahresumsatz Konferenzservice von je [Betrag gelöscht] EUR.
Gewertet werden ausschließlich Projekte mit dem geforderten Mindestkriterium, im geforderten Fachgebiet, die in den letzten drei Jahren begonnen und/oder beendet wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YFJA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.