81273498-Gastronomische Versorgung und Konferenzbewirtung am Campus-Kottenforst Referenznummer der Bekanntmachung: 81273498
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81273498-Gastronomische Versorgung und Konferenzbewirtung am Campus-Kottenforst
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die gastronomische Versorgung am Standort Bonn-Röttgen im Rahmen eines Bewirtschaftungsvertrags an einen geeigneten Betreiber vergeben werden. Mit der Ausschreibung soll für den Standort ein kompetenter Partner ermittelt werden, der durch eine professionelle Weiterentwicklung des gastronomischen Konzeptes die Gastronomie unter Berücksichtigung der konzeptionellen, gastronomischen Anforderungen wirtschaftlich effizient führen kann.
Ziel ist es, die besonderen Anforderungen der GIZ, insbesondere im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit, unter strikter Berücksichtigung der vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erfüllen, um eine optimale Mitarbeiter*innen- und Gästeverpflegung zu gestalten.
Akademie für Internationale Zusammenarbeit (AIZ) In der Wehrhecke 1 53125 Bonn
Der Campus Kottenforst wird von der GIZ prioritär als Lernstandort für die Weiterbildungsangebote der Akademie für internationale Zusammenarbeit (AIZ) genutzt.
Die Nutzerstruktur am Campus Kottenforst setzt sich aktuell primär aus den Seminar- und Veranstaltungsteilnehmern*innen und den Mitarbeitern*innen der GIZ zusammen.
Mit der Ausschreibung soll für den Standort ein kompetenter Partner ermittelt werden, der durch eine professionelle Weiterentwicklung des gastronomischen Konzeptes die Gastronomie unter Berücksichtigung der konzeptionellen, gastronomischen Anforderungen wirtschaftlich effizient führen kann.
Ziel ist es, die besonderen Anforderungen der GIZ, insbesondere im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit, unter strikter Berücksichtigung der vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erfüllen, um eine optimale Mitarbeiter*innen- und Gästeverpflegung zu gestalten.
Anforderungen an die Mittagsverpflegung im Betriebsrestaurant
Im Rahmen der Mittagsverpflegung werden am Standort Campus Kottenforst zwei Menülinien angeboten. Eine Menülinie als Verpflegung der Seminarteilnehmer*innen und eine Menülinie als Verpflegung der Mitarbeiter*innen als GIZ-Menü. Um eine möglichst große Vielfalt anzubieten und unterschiedlichen Essensvorlieben nachzukommen, können auch Mitarbeiter*innen der Auftraggeberin die Verpflegung der Seminarteilnehmer*innen wählen und Seminarteilnehmer*innen auch das GIZ-Menü.
Die Angebotsstruktur soll wie folgt ausgeprägt sein:
- 2 Menülinien, davon
o täglich 1 vegetarisch/veganes Gericht im Wechsel
o täglich 1 Mitarbeiter*innen-Gericht (4 x /Woche vegetarisch und 1x / Woche Bio-Fleisch/zertifizierter Fisch im Wechsel)
- Großer Salatteller vom Buffet (s. u.)
- Aktionsessen, z. B. Bowls, Frontcooking
Anforderungen an die Frühstücks- und Abendverpflegung
Das Angebot der Frühstücks- und Abendverpflegung orientiert sich grundsätzlich an den Anforderungen der Mittagsverpflegung. Entsprechend sind auch hier Vielfalt, Frische und verantwortungsvoller Wareneinsatz gefordert.
Anforderungen an den Kaffee-Automaten / Vending
Die bargeldlosen Automaten sind ganztägig, Montag bis Sonntag, zu betreiben und zwischenzeitlich zu reinigen und nachzufüllen. Es ist darauf zu achten, dass stets hinreichende Kaffeebecher, Löffel und Zucker sowie Süßstoff bereitgestellt sind. Es befindet sich ein Kaffeeautomat im Betriebsrestaurant, ein Gerät im Foyer Bereich im Erdgeschoss (bei Foyer Bar) sowie ein Kaffeeautomat im Foyer Haus 2.
Anforderungen an Konferenz- und Sonderbewirtung
Bei Bedarf können für Konferenzen oder Meetings Speisen und Getränke gebucht werden. Die Service-Zeiten reichen von Montag-Freitag von 07:00-18:30. Nach Absprache sind auch Ausnahmen zu ermöglichen.
Die Veranstaltungs- und Seminarräume verteilen sich auf Haus 1, in dem sich auch die Küche befindet, sowie Haus 2. Bestellungen für Räume in Haus 2 müssen mit Wagen, über das nicht überdachte Außengelände transportiert werden. In Haus 2 befindet sich ein kleiner Back Office Bereich für den/ die zukünftige AN mit Stauraum und einem Schnellspüler.
Anforderungen an die Bewirtungspoints
Die Bewirtungspoints, die über Tische, Stehtische und Wagen für benutztes Geschirr verfügen, werden montags bis freitags zwischen ca. 08:00 - 18:30 Uhr bewirtschaftet und dienen den Seminarteilnehmer*innen für eine kleine Stärkung zwischendurch. Hier können sich die Gäste selbstständig an kleinen fair gehandelten Snacks und Produkten wie Studentenfutter und an gesunden und leicht verdaubaren Produkten (z.B. saisonales Obst) bedienen. Neben kostenfreiem Wasser wird Kaffee (in Thermoskannen) mit der Auswahl an Bio-Milch oder Hafermilch sowie Tee (Heißes Wasser in Thermoskannen und Teebeutel) angeboten.
Der Bewirtungspoint in Haus 2, 1.OG, wird bei hoher Auslastung genutzt und ausschließlich mit Getränken bestückt (keine Snacks).
Anforderungen an die Foyer Bar
Die Foyer Bar ist 24/7 für die Gäste verfügbar und nicht öffentlich zugänglich. Diese sollen dort die Möglichkeit haben, sich tagsüber in entspannter Atmosphäre aufzuhalten und/ oder gemeinsam den Abend ausklingen zu lassen.
Jegliche Bewirtschaftung darüber hinaus wird dem/ der AN nach Rücksprache mit der Auftraggeberin überlassen.
Anforderung an den Biergarten
Der Biergarten soll bei gutem Wetter in den Sommermonaten und ausschließlich an Sonntagnachmittagen für die Gäste und Mitarbeiter*innen des Campus Kottenforst sowie den Bonner*innen, die in der Nähe des Bildungszentrums wohnen, zum geselligen abendlichen Anlaufpunkt werden.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs erfolgt unter den Bewerbern, die nicht nach
§§123 ff. GWB ausgeschlossen wurden und fachkundig sowie leistungsfähig sind,
anhand der nachstehenden Kriterien:
- Umsatz Account mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 20 %
- Anzahl Tischgäste Hauptverpflegung mind. 61 Jahresmittel/ Öffnungstage bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 10 %
- Anzahl Verpflegung Schulungsteilnehmende mind. 1.050 Jahresmittel/ Öffnungstage pro Jahr bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 10 %
- Umsatz Zwischenverpflegung mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 15 %
- Umsatz Konferenzservice mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 15 %
- Einsatz Zertifikat "Bio-Menüs" bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 10 %
- Einsatz Zertifikat "Bio-Menükomponente" bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 5 %
- Einsatz Zertifikat "Bio-Zutat" bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 5 %
- Erstellung und Erweiterung einer Datenbank mit umweltfreundlichen Gerichten bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 5 %
- Berechnung der Umweltverträglichkeit von Rezepturen und Gerichten bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 5 %
Erfüllt ein Referenzprojekt mehr als ein Kriterium wird das Referenzprojekt für alle erfüllten Kriterien gewertet. Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt nur bis zu 10 Referenzprojekte je Kriterium angegeben werden sollen.
Je erfüllter Referenz je Kriterium wird 1 Punkt vergeben, maximal können 10 Punkte pro Kriterium erreicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.).
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres.
3. Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
1. Mind. 3 mit der Leistung vergleichbare Referenzprojekt mit einem Mindestjahresumsatz Account von je [Betrag gelöscht] EUR.
2. Mind. 3 mit der Leistung vergleichbare Referenzprojekt mit einem Mindestjahresumsatz Konferenzservice von je [Betrag gelöscht] EUR.
Gewertet werden ausschließlich Projekte mit dem geforderten Mindestkriterium, im geforderten Fachgebiet, die in den letzten drei Jahren begonnen und/oder beendet wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YFJ9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.