81273498-Gastronomische Versorgung und Konferenzbewirtung am Campus-Kottenforst Referenznummer der Bekanntmachung: 81273498

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6YFJ9/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6YFJ9
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

81273498-Gastronomische Versorgung und Konferenzbewirtung am Campus-Kottenforst

Referenznummer der Bekanntmachung: 81273498
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55300000 Restaurant- und Bewirtungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die gastronomische Versorgung am Standort Bonn-Röttgen im Rahmen eines Bewirtschaftungsvertrags an einen geeigneten Betreiber vergeben werden. Mit der Ausschreibung soll für den Standort ein kompetenter Partner ermittelt werden, der durch eine professionelle Weiterentwicklung des gastronomischen Konzeptes die Gastronomie unter Berücksichtigung der konzeptionellen, gastronomischen Anforderungen wirtschaftlich effizient führen kann.

Ziel ist es, die besonderen Anforderungen der GIZ, insbesondere im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit, unter strikter Berücksichtigung der vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erfüllen, um eine optimale Mitarbeiter*innen- und Gästeverpflegung zu gestalten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Akademie für Internationale Zusammenarbeit (AIZ) In der Wehrhecke 1 53125 Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Campus Kottenforst wird von der GIZ prioritär als Lernstandort für die Weiterbildungsangebote der Akademie für internationale Zusammenarbeit (AIZ) genutzt.

Die Nutzerstruktur am Campus Kottenforst setzt sich aktuell primär aus den Seminar- und Veranstaltungsteilnehmern*innen und den Mitarbeitern*innen der GIZ zusammen.

Mit der Ausschreibung soll für den Standort ein kompetenter Partner ermittelt werden, der durch eine professionelle Weiterentwicklung des gastronomischen Konzeptes die Gastronomie unter Berücksichtigung der konzeptionellen, gastronomischen Anforderungen wirtschaftlich effizient führen kann.

Ziel ist es, die besonderen Anforderungen der GIZ, insbesondere im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit, unter strikter Berücksichtigung der vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erfüllen, um eine optimale Mitarbeiter*innen- und Gästeverpflegung zu gestalten.

Anforderungen an die Mittagsverpflegung im Betriebsrestaurant

Im Rahmen der Mittagsverpflegung werden am Standort Campus Kottenforst zwei Menülinien angeboten. Eine Menülinie als Verpflegung der Seminarteilnehmer*innen und eine Menülinie als Verpflegung der Mitarbeiter*innen als GIZ-Menü. Um eine möglichst große Vielfalt anzubieten und unterschiedlichen Essensvorlieben nachzukommen, können auch Mitarbeiter*innen der Auftraggeberin die Verpflegung der Seminarteilnehmer*innen wählen und Seminarteilnehmer*innen auch das GIZ-Menü.

Die Angebotsstruktur soll wie folgt ausgeprägt sein:

- 2 Menülinien, davon

o täglich 1 vegetarisch/veganes Gericht im Wechsel

o täglich 1 Mitarbeiter*innen-Gericht (4 x /Woche vegetarisch und 1x / Woche Bio-Fleisch/zertifizierter Fisch im Wechsel)

- Großer Salatteller vom Buffet (s. u.)

- Aktionsessen, z. B. Bowls, Frontcooking

Anforderungen an die Frühstücks- und Abendverpflegung

Das Angebot der Frühstücks- und Abendverpflegung orientiert sich grundsätzlich an den Anforderungen der Mittagsverpflegung. Entsprechend sind auch hier Vielfalt, Frische und verantwortungsvoller Wareneinsatz gefordert.

Anforderungen an den Kaffee-Automaten / Vending

Die bargeldlosen Automaten sind ganztägig, Montag bis Sonntag, zu betreiben und zwischenzeitlich zu reinigen und nachzufüllen. Es ist darauf zu achten, dass stets hinreichende Kaffeebecher, Löffel und Zucker sowie Süßstoff bereitgestellt sind. Es befindet sich ein Kaffeeautomat im Betriebsrestaurant, ein Gerät im Foyer Bereich im Erdgeschoss (bei Foyer Bar) sowie ein Kaffeeautomat im Foyer Haus 2.

Anforderungen an Konferenz- und Sonderbewirtung

Bei Bedarf können für Konferenzen oder Meetings Speisen und Getränke gebucht werden. Die Service-Zeiten reichen von Montag-Freitag von 07:00-18:30. Nach Absprache sind auch Ausnahmen zu ermöglichen.

Die Veranstaltungs- und Seminarräume verteilen sich auf Haus 1, in dem sich auch die Küche befindet, sowie Haus 2. Bestellungen für Räume in Haus 2 müssen mit Wagen, über das nicht überdachte Außengelände transportiert werden. In Haus 2 befindet sich ein kleiner Back Office Bereich für den/ die zukünftige AN mit Stauraum und einem Schnellspüler.

Anforderungen an die Bewirtungspoints

Die Bewirtungspoints, die über Tische, Stehtische und Wagen für benutztes Geschirr verfügen, werden montags bis freitags zwischen ca. 08:00 - 18:30 Uhr bewirtschaftet und dienen den Seminarteilnehmer*innen für eine kleine Stärkung zwischendurch. Hier können sich die Gäste selbstständig an kleinen fair gehandelten Snacks und Produkten wie Studentenfutter und an gesunden und leicht verdaubaren Produkten (z.B. saisonales Obst) bedienen. Neben kostenfreiem Wasser wird Kaffee (in Thermoskannen) mit der Auswahl an Bio-Milch oder Hafermilch sowie Tee (Heißes Wasser in Thermoskannen und Teebeutel) angeboten.

Der Bewirtungspoint in Haus 2, 1.OG, wird bei hoher Auslastung genutzt und ausschließlich mit Getränken bestückt (keine Snacks).

Anforderungen an die Foyer Bar

Die Foyer Bar ist 24/7 für die Gäste verfügbar und nicht öffentlich zugänglich. Diese sollen dort die Möglichkeit haben, sich tagsüber in entspannter Atmosphäre aufzuhalten und/ oder gemeinsam den Abend ausklingen zu lassen.

Jegliche Bewirtschaftung darüber hinaus wird dem/ der AN nach Rücksprache mit der Auftraggeberin überlassen.

Anforderung an den Biergarten

Der Biergarten soll bei gutem Wetter in den Sommermonaten und ausschließlich an Sonntagnachmittagen für die Gäste und Mitarbeiter*innen des Campus Kottenforst sowie den Bonner*innen, die in der Nähe des Bildungszentrums wohnen, zum geselligen abendlichen Anlaufpunkt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs erfolgt unter den Bewerbern, die nicht nach

§§123 ff. GWB ausgeschlossen wurden und fachkundig sowie leistungsfähig sind,

anhand der nachstehenden Kriterien:

- Umsatz Account mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 20 %

- Anzahl Tischgäste Hauptverpflegung mind. 61 Jahresmittel/ Öffnungstage bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 10 %

- Anzahl Verpflegung Schulungsteilnehmende mind. 1.050 Jahresmittel/ Öffnungstage pro Jahr bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 10 %

- Umsatz Zwischenverpflegung mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 15 %

- Umsatz Konferenzservice mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 15 %

- Einsatz Zertifikat "Bio-Menüs" bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 10 %

- Einsatz Zertifikat "Bio-Menükomponente" bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 5 %

- Einsatz Zertifikat "Bio-Zutat" bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 5 %

- Erstellung und Erweiterung einer Datenbank mit umweltfreundlichen Gerichten bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 5 %

- Berechnung der Umweltverträglichkeit von Rezepturen und Gerichten bewertet mit max. 10 Punkten gewichtet mit 5 %

Erfüllt ein Referenzprojekt mehr als ein Kriterium wird das Referenzprojekt für alle erfüllten Kriterien gewertet. Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt nur bis zu 10 Referenzprojekte je Kriterium angegeben werden sollen.

Je erfüllter Referenz je Kriterium wird 1 Punkt vergeben, maximal können 10 Punkte pro Kriterium erreicht werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands

2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen

3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften

4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.).

2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres.

3. Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Mind. 3 mit der Leistung vergleichbare Referenzprojekt mit einem Mindestjahresumsatz Account von je [Betrag gelöscht] EUR.

2. Mind. 3 mit der Leistung vergleichbare Referenzprojekt mit einem Mindestjahresumsatz Konferenzservice von je [Betrag gelöscht] EUR.

Gewertet werden ausschließlich Projekte mit dem geforderten Mindestkriterium, im geforderten Fachgebiet, die in den letzten drei Jahren begonnen und/oder beendet wurden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/09/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 29/09/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.

Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YFJ9

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/08/2021

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