Rahmenvertrag für die Planung und Realisierung von Containeranlagen (Modulbauweise) für mehrere Schulen, Leistungen der Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: KROF-2021-0071
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]26
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Kreis-Offenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Planung und Realisierung von Containeranlagen (Modulbauweise) für mehrere Schulen, Leistungen der Objektplanung Gebäude
Der Kreis Offenbach beabsichtigt innerhalb der nächsten Jahre den Neu- und Umbau mehrerer Schulen im Kreisgebiet und schreibt dafür einen Rahmenvertrag für Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI für die Planung und Realisierung von Containeranlagen als Interimslösung für mehrere Schulen aus.
Mehrere Schulen im gesamten Kreis Offenbach
Der Kreis Offenbach möchte einen Rahmenvertrag für die Planung und Realisierung von mehreren Schulcontaineranlagen vergeben.
In den letzten Jahren wurden pro Jahr circa 2-4 solcher Containeranlagen umgesetzt. Für die nächsten Jahre ist daher von einer ähnlichen Größenordnung auszugehen, d.h. das Auftragsvolumen des Rahmenvertrags umfasst eine Höchstmenge von 20 Containeranlagen bei einer Laufzeit von 4 Jahren. Abgesehen von der Planung und Realisierung zweier Containeranlagen besteht kein Anspruch auf den Abruf eines Mindestvertragsvolumens aus dem Rahmenvertrag.
Der Umgang mit etwaigen, eintretenden Kapazitätsengpässen seitens des Auftragnehmers kann im Rahmen der Vergabeverhandlungen besprochen werden und über eine Regelung der Leistungsverpflichtung erfolgen.
Bei der Nutzung der Container wird davon ausgegangen, dass es sich in der Regel um Schulgebäude mit 2-6 Räumen (Klassenräumen, Fachklassenräumen, Teamräumen) und Nebenräumen sowohl für Grundschulen als auch für weiterführende Schulen und Förderschulen handelt. Die Anlagen werden in Abhängigkeit des Bedarfs und der Grundstückssituation auch mehrgeschossig ausgeführt.
Küchen, Mensen und Sporthallen werden wahrscheinlich nicht in Container ausgelagert werden. Im Einzelnen wäre dies aber je Projekt mit der einzelnen Schule zu klären.
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Vergeben werden sollen Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 33 HOAI, Leistungsphasen 1-8.
Die Leistungsphasen 1-4 sollen voll vergeben werden, ab Leistungsphase 5 werden Teilleistungen vergeben, insgesamt 51,5% der HOAI Grundleistung.
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Teil des Auftrages ist unter anderem die Standortuntersuchung und -abwägung für die Interimsbauten. In die gesamte Planung ist neben den zuständigen Fachdiensten des Kreises Offenbach (Gebäudewirtschaft und Schule) auch die Koreal GmbH (s.u.) einzubeziehen.
Des Weiteren werden im Zuge der Genehmigungsplanung Abstimmungen mit den Kommunen (z.B. Stellplatznachweis, Bauplanungsrecht) erforderlich. Im Rahmen der Planung sind weiterhin Festlegungen zur Gründung zu treffen.
Als besondere Leistung soll ein Medien- und Erschließungsplan erstellt werden, in dem alle Maßnahmen im Außenbereich und zur medientechnischen Erschließung (u.a. Zuwegung, Zaunstellung, Versorgungs- und Medienanschlüsse) der Containeranlagen dargestellt werden. Darin enthalten ist, wo erforderlich, die Abstimmung und Koordination mit Betreibern und Fachplanern.
Ebenso im Leistungsumfang der Objektplanung enthalten ist die funktionale Leistungsbeschreibung (Ausschreibung) einschl. aller haustechnischen Komponenten und Anforderungen auf Basis eines Muster- Leistungsverzeichnisses.
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Bei der Koreal handelt es sich um die für die Bewirtschaftung der Schulen zuständige Betreibergesellschaft des Kreises Offenbach. Die Betreuung der Maßnahme geht vom Kreis Offenbach an die Betreibergesellschaft über. Eine genaue Aufgabenteilung zwischen dem Kreis Offenbach und der Koreal GmbH wird zu Leistungsbeginn vorliegen.
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Die Abrechnung wird je Projekt nach BGF Containeranlage erfolgen. Angenommen werden dafür anrechenbare Kosten in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro netto (KG 300+400) pro qm zzgl. einer Pauschale für die Gründung.
Des Weiteren sollen, soweit für die Genehmigung und Medienerschließung im Einzelfall erforderlich, Fachplanungsleistungen (z.B. Wasserversorgung mit WC-Anlagen, Entwässerungsantrag) und Sonderfachleute (Bodengutachten) beauftragt werden.
Der Auftraggeber sieht die einzelnen Projekte in der Honorarzone II.
In der zweiten Phase des Verfahrens, nach Aufforderung zur Angebotsabgabe können die Bieter proaktiv Vorschläge oder Ergänzungen zur Honorarberechnung machen. Diese Vorschläge werden geprüft und mit den Bietern voraussichtlich im Rahmen von Vergabeverhandlungen erörtert werden.
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Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe wird den Bietern ein Muster LV sowie ein Beispiel eines Trassenschemas, bzw. Medien- und Erschließungsplan zur Verfügung gestellt.
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Es wird ein Büro gesucht, welches zeitnah nach Beauftragung mit der Bearbeitung beginnen kann, da bestenfalls bereits vier bis sechs Containeranlagen für 2022 in verschiedenen Größen geplant und realisiert werden sollen.
Der Vertrag soll direkt nach Abschluss des Verfahrens abgeschlossen werden. Der Rahmenvertrag ist zunächst auf eine Laufzeit von 3 Jahren begrenzt mit optionaler Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahl-/Eignungskriterien sollen die 3 - 5 punktbesten Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Ist die Anzahl der geeigneten Bewerber größer als die festgelegte Höchstzahl der Bieter (max. 5) im Verfahren, so entscheidet die Rangfolge auf Basis der Auswahlkriterien unter dieser Ziffer. Bei Punktegleichstand von Bewerbern entscheidet das Los.
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GEFORDERTE NACHWEISE
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Umsatz: Umsatz für Leistungen der Objektplanung Gebäude der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Fachkräfte: Anzahl der qualifizierten Fachkräfte bezogen auf den Auftragsgegenstand.
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Referenzen: Referenzen zu Planung und Realisierung von Containeranlagen mit einer Mindestgröße von 150qm BGF.
Zusatzpunkte werden vergeben, wenn die Referenzen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurde oder das öffentliche Vergaberecht angewendet wurde und bei weitgehend vergleichbaren Nutzungen (ständige Aufenthaltsräume).
Grundsätzlich wertungsfähig sind Referenzen bei einem Abschluss der Leistung ohne LPH 9 innerhalb der letzten 5 Jahre (nicht vor 2016) und einem Leistungsumfang von mind. Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung der Objektplanung Gebäude. Die Leistungen dürfen dabei auch in Zusammenhang mit Gebäudeplanung erbracht worden sein.
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Der Nachweis des erforderlichen Leistungsumfangs bei Referenzen kann auch in der Addition von max. zwei Referenzen erbracht werden (z.B. Ref. 1 mit Planung + Ref. 2 mit Ausschreibung und Bauüberwachung). Dabei müssen beide Referenzen jeweils die übrigen Mindestanforderungen (Leistungszeitraum) und die Kriterien-spezifischen Anforderung für weitere Punkte (vgl. III.1.3) erfüllen. Die zwei zu addierenden Referenzen können von unterschiedlichen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (bzw. Nachunternehmer) oder auch von einem Bewerber sein.
Wenn Referenzen addiert werden sollen, ist auf dem Formblatt in der Projektbeschreibung ein entsprechender Hinweis zu geben - andernfalls besteht kein Anspruch auf Bewertung in Addition!
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Bewerber, die nicht selbst ausreichend Erfahrung/Referenzen nachweisen können, können sich in Bewerbergemeinschaft mit anderen Büros bewerben oder im Sinne der Eignungsleihe Nachunternehmer hinzuziehen.
Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz bei diesem Verfahren finden Sie in der Anlage der Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java- bzw. Weblauncher-Version).
Folgende Unterlagen sind über die Vergabeplattform einzureichen:
- vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag mit Anlagen (es sind zwingend die bereitgestellten Bewerbungsunterlagen zu verwenden!),
- bei Bewerbergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte "Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formblatt Anlage der Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
- möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z.B. durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt Anlage der Bekanntmachung) geführt werden,
- Nachweis der Berufszulassung als Architekt, bei ausländischen Bewerbern ist ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes vorzulegen,
- ein aktuell gültiger Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (bei BG von jedem Mitglied), im Auftragsfall ist eine Deckungssumme von 1,0 Mio. € für Personenschäden und 1,0 Mio. € für sonstige Schäden nachzuweisen,
- ggfs. Angaben zur wirtschaftl. Verknüpfung mit Dritten (bei BG von jedem Mitglied und der NU),
- die Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123,124 GWB werden mit der Abgabe des vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrages versichert.
- Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag abgegeben.
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Hinweise:
- Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten.
- Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
- Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die betroffenen Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Umsatz:
Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaften in Summe. Bei Nachunternehmern gilt, dass Umsätze von Nachunternehmern aus dem Bereich der für die Eignungsleihe in Betracht kommenden Leistungen ebenfalls berücksichtigt werden.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung, Wertungspunkte werden dann nicht vergeben.
Als Mindesteignung gilt ein Umsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel für Leistungen der Objektplanung Gebäude von mind. [Betrag gelöscht] Euro netto. Wertungspunkte werden nicht vergeben.
Fachkräfte:
Anzahl der qualifizierten Fachkräfte bezogen auf Auftragsgegenstand gemäß der Mindesteignung inkl. Mitarbeiterzahlen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und ggf. Nachunternehmer (im Falle einer Eignungsleihe)
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Wertung der Referenzen:
Referenzen zu Planung und Realisierung von Containeranlagen mit einer Mindestgröße von 150qm BGF.
Grundsätzlich wertungsfähig sind Referenzprojekte unter den folgenden Bedingungen.
Leistungszeitraum: Abschluss ohne LPH 9 innerhalb der letzten 5 Jahre (nicht vor 2016),
Leistungsumfang: Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung der Objektplanung Gebäude.
Es werden bis zu 45 Punkte für insgesamt drei Referenzen vergeben - je Referenz werden bis zu 15 Punkte vergeben. Dabei wird jede Referenz wie folgt bewertet:
- 5 Punkte bei einer Planung und Realisierung von Containeranlagen
- 5 zusätzliche Punkte, wenn die Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurde oder das öffentliche Vergaberecht angewendet wurde
- 5 zusätzliche Punkte bei weitgehend vergleichbaren Nutzungen (ständige Aufenthaltsräume)
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Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
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Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern des Teilnahmeantrags benannt oder beschrieben sind.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Als Mindesteignung gelten mind. 2 qualifizierte Fachkräfte (Wertungspunkte werden nicht vergeben) sowie mind. eine grundsätzlich wertbare Referenz (entspricht 5 Punkten).
Gemäß § 67 und § 69 Abs. 2 HBO (Hessische Bauordnung) ist eine Bauvorlageberechtigung erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte unbedingt berücksichtigen bzw. vor Abgabe überprüfen:
Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte von EINEM Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u.U. nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden.
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Der Auftraggeber behält sich vor, keine persönlichen Vergabegespräche durchzuführen, sondern auf Grundlage der schriftlichen Erstangebote (fachliches Angebot und Honorarangebot) eine Entscheidung zu treffen.
Aufgrund der aktuellen COVID-19 - Situation bleibt des Weiteren die Form möglicher Verhandlungen vorbehalten. Voraussichtlich werden Verhandlungsgespräche in Form von Videokonferenzen geführt, nähere Informationen werden den Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
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Alle weiteren Anlagen dieser Bekanntmachung sind ebenfalls zu berücksichtigen. Dies sind:
A) Anlagen dieser Bekanntmachung, die beim Teilnehmer verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind (diese werden auch Vertragsbestandteil, sofern eine Projektrelevanz erkennbar ist):
- Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
- Matrix - Eignungskriterien
- Matrix - Zuschlagskriterien (für Phase 2)
- Wertungsleitfaden Zuschlagskriterien (für Phase 2)
- Information zur Angebotsabgabe
- Vertragsentwurf
- Allgemeine Vertragsbedingungen
- Checkliste zur Übergabe Schulgebäude an den Betrieb
- Checkliste Stellung neuer Container
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B) Anlagen dieser Bekanntmachung, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
- Formular Teilnahmeantrag
- Formblatt Referenzprojekte (entsprechend vervielfältigt)
- Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung (als Scan)
- Formblatt Nachunternehmerverpflichtungserklärung (als Scan)
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C) weitere Unterlagen, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
- Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung
- Berufszulassung Architekt
- ggfs. Angaben zu wirtschaftlicher Verknüpfung sowie entsprechende Nachweise
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D) Anlagen dieser Bekanntmachung, die ggfs. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
- Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen im Original
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Rückfragen zum Verfahren sind über die eHAD Vergabeplattform zu richten.
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Bei technischen Problemen mit der eHAD Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0611/974 588-28.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)