Portal und Auswertung Zentrale Lernstandserhebungen Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0043

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Portal und Auswertung Zentrale Lernstandserhebungen Hessen

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0043
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es soll ein Lernstandsportal für die Zentralen Lernstandserhebungen des Landes Hessen durch den Auftragnehmer programmiert und gehostet werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Sitz des Auftragnehmers

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es soll ein Lernstandsportal für die Zentralen Lernstandserhebungen des Landes Hessen durch den Auftragnehmer programmiert und gehostet werden. Eine statistische Auswertung sowie weitere zugehörige Dienstleistungen sollen erbracht werden. Die vom Auftragnehmer jährlich zu erbringende Leistung kann variieren, wenn sich aufgrund bildungspolitischer Entscheidungen des Landes Hessen die Vorgaben für die Zentralen Lernstandserhebungen verändern (z. B. Veränderung der beteiligten Fächer oder der Schuljahrgänge). Eine fachlich und sachlich kompetente sowie wissenschaftlich fundierte Datenerhebung und Datenauswertung muss sichergestellt sein. Der Auftragnehmer sollte mit einer deutschen Universität kooperieren, damit die fachwissenschaftliche und fachdidaktische Forschung Eingang in die anwendungsorientierte Entwicklungstätigkeit des Auftragnehmers findet. Dies ist jedoch kein Ausschlusskriterium. Der Auftragnehmer muss ein Supportsystem zur Verfügung stellen, das über eine Hotline (erreichbar über das deutsche Festnetz sowie per E-Mail) Montag - Freitag (ausgenommen hessische Feiertage) von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr in allen Phasen des Prozesses bei technischen Problemen unmittelbar Hilfestellung leistet sowie für alle teilnehmenden Schulen für Rückfragen in deutscher Sprache mündlich und schriftlich zur Verfügung steht. Der Zugriff auf das Lernstandsportal muss durch alle aktuellen Browser der Familien Chrome, Edge, Firefox und Safari unterstützt werden, die regelmäßig automatisch aktualisiert werden. Der Auftragnehmer sorgt für eine sichere Datenübertragung. Die allgemein üblichen Regeln für die Gestaltung von barrierefreien Webseiten müssen angewendet werden: • Überschriften nach HTML-Standard auszeichnen • alternative Bildbeschreibungen • Eingabefelder und Schaltflächen so beschriften, dass auch der Blinde diese mit Hilfe des Screenreaders (Bildschirmauslese- und Vorleseprogramm für den Blinden) sicher identifizieren kann. • Bei Hyperlinks muss anhand des verlinkten Textes klar werden, wohin der Link führt. • Auf Flash-Elemente verzichten • Auf deutliche Farbkontraste achten. Dies gilt auch für Elemente, die nicht auf den ersten Blick zu sehen sind. Ist z. B. ein Hyperlink rot auf weißem Grund, so ist er gut zu sehen. Wechselt der Hyperlink nach dem Anklicken auf hellrosa, so ist er eventuell nicht mehr gut zu lesen. Das Land Hessen stellt den Schulen die Zentralen Lernstandserhebungen, perspektivisch auch als Online-Test zur Verfügung. Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler die Aufgaben direkt am Rechner (Poolraum) bearbeiten können. Alternativ werden die Tests durch die Schülerinnen und Schüler in Papierform absolviert, durch die Lehrkräfte ausgewertet und die Ergebnisse werden dann ins Lernstandsportal eingepflegt. Der Auftragnehmer muss beide Systeme (1. Paper-Pencil + Eingabemaske für die Ergebnisse und 2. Online-Test) bereitstellen. Hessen ist in allen Belangen an bundesweite Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) gebunden. Abweichungen sind nicht möglich. Der Auftragnehmer wird während der Vertragslaufzeit unaufgefordert durch den Auftraggeber über mögliche Änderungen informiert. Um diese Zielsetzung zu gewährleisten, ist es in jedem Fall zu vermeiden, den Lehrpersonen und Schulen zusätzliche Einarbeitungsleistungen sowie Belastungen durch veränderte Abläufe abzuverlangen. Es muss unbedingt eine Kontinuität der Arbeitsabläufe, insbesondere der gewohnten Portale, Formate und Funktionalitäten und auch der zur Verfügung gestellten Dokumente (Manuale und Berichte) sichergestellt werden. Ferner sind den Layout-, Style- und Designvorgaben der Hessischen Lehrkräfteakademie Rechnung zu tragen. Die Lernstandserhebungen - und damit auch das Lernstandsportal - sind eine politisch gewollte, für die Schulen verpflichtende Evaluationsmaßnahme. Der Test, die entsprechenden Materialien und Berichte sowie das Lernstandsportal müssen daher auch optisch dem Hessischen Kultusministerium und der Hessischen Lehrkräfteakademie zugeordnet werden können, nicht zuletzt um sich von der für die Schulen fakultativen Materialflut der Schulbuchverlage abzuheben. Der Auftragnehmer stellt die Einrichtung und fortlaufend eigenständige umfassende und verlässliche Betreuung eines web-basierten Portals für alle hessischen Schulen zur Administrierung der Zentralen Lernstandserhebungen sowie ein Supportsystem zur Verfügung. Dies umfasst im Wesentlichen die Online-Anmeldung zu den Zentralen Lernstandserhebungen sowie die Erhebung und Auswertung der Daten und die Rückmeldung der individuellen Auswertungsergebnisse an alle hessischen Schulen. Getestet wird in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch (1. und 2. Fremdsprache) in Jahrgangsstufe 8. Es stehen in den Fächern Deutsch und Mathematik jeweils 3 Testheftvarianten zur Verfügung, von denen die Schülerinnen und Schüler pro Fach eine bearbeiten. In den Fächern Englisch unhd Französisch stehen jeweils 2 Testheftvarianten zur Verfügung. In der Jahrgangsstufe 3 wird in den Fächern Deutsch und Mathematik mit jeweils zwei Testheften getestet. Die Kinder bearbeiten also vier Testteile, die an zwei unterschiedlichen Testtagen stattfinden. Die Tests finden innerhalb eines festgelegten Testzeitraumes statt, der in 2019 beispielsweise 3 Wochen umfasste. Datenschutz (Verschlüsselung der Daten) und Datensicherheit (redundante Datensicherung) müssen bei allen im Folgenden genannten Maßnahmen und Einrichtungen gewährleistet sein. Zur Anonymisierung werden für jede Schulklasse alphanumerische Codes erzeugt und den Schulen zur Verfügung gestellt. Die Schulen ordnen jedem Schüler einer Klasse einen Code zu. Die Zuordnung ist nur den jeweiligen Schulen bekannt. Dadurch können die erhobenen Daten nicht personenbezogen ausgewertet werden. Lediglich die unterrichtenden Lehrkräfte können später die individuellen Ergebnisse aus den Ergebnisberichten den Schülern anhand dieser Codes zuordnen. Pro Schule ist innerhalb des Lernstandsportals ein individuell passwortgeschützter Bereich für die Anmeldung und die Bereitstellung von Materialien zur Verfügung zu stellen. Jede Schule darf nur Zugang zu "ihrem" individuellen Bereich haben. Die Materialien in diesem passwortgeschützten Bereich sind mindestens ein Kalenderjahr lang abrufbar. Jedwede Übermittlung von Dokumenten/Dateien erfolgt ausschließlich mittels passwortgeschützter Verschlüsselung. Für die Dateneingabe erhält jede angemeldete Klasse ebenfalls einen passwortgeschützten Bereich, der nur von der entsprechenden Lehrkraft einzusehen ist. Die Details zu den einzelnen Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 110-289194
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Portal und Auswertung Zentrale Lernstandserhebungen Hessen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
03/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/08/2021

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