Portal und Auswertung Zentrale Lernstandserhebungen Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0043
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Portal und Auswertung Zentrale Lernstandserhebungen Hessen
Es soll ein Lernstandsportal für die Zentralen Lernstandserhebungen des Landes Hessen durch den Auftragnehmer programmiert und gehostet werden.
Sitz des Auftragnehmers
Es soll ein Lernstandsportal für die Zentralen Lernstandserhebungen des Landes Hessen durch den Auftragnehmer programmiert und gehostet werden. Eine statistische Auswertung sowie weitere zugehörige Dienstleistungen sollen erbracht werden. Die vom Auftragnehmer jährlich zu erbringende Leistung kann variieren, wenn sich aufgrund bildungspolitischer Entscheidungen des Landes Hessen die Vorgaben für die Zentralen Lernstandserhebungen verändern (z. B. Veränderung der beteiligten Fächer oder der Schuljahrgänge). Eine fachlich und sachlich kompetente sowie wissenschaftlich fundierte Datenerhebung und Datenauswertung muss sichergestellt sein. Der Auftragnehmer sollte mit einer deutschen Universität kooperieren, damit die fachwissenschaftliche und fachdidaktische Forschung Eingang in die anwendungsorientierte Entwicklungstätigkeit des Auftragnehmers findet. Dies ist jedoch kein Ausschlusskriterium. Der Auftragnehmer muss ein Supportsystem zur Verfügung stellen, das über eine Hotline (erreichbar über das deutsche Festnetz sowie per E-Mail) Montag - Freitag (ausgenommen hessische Feiertage) von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr in allen Phasen des Prozesses bei technischen Problemen unmittelbar Hilfestellung leistet sowie für alle teilnehmenden Schulen für Rückfragen in deutscher Sprache mündlich und schriftlich zur Verfügung steht. Der Zugriff auf das Lernstandsportal muss durch alle aktuellen Browser der Familien Chrome, Edge, Firefox und Safari unterstützt werden, die regelmäßig automatisch aktualisiert werden. Der Auftragnehmer sorgt für eine sichere Datenübertragung. Die allgemein üblichen Regeln für die Gestaltung von barrierefreien Webseiten müssen angewendet werden: • Überschriften nach HTML-Standard auszeichnen • alternative Bildbeschreibungen • Eingabefelder und Schaltflächen so beschriften, dass auch der Blinde diese mit Hilfe des Screenreaders (Bildschirmauslese- und Vorleseprogramm für den Blinden) sicher identifizieren kann. • Bei Hyperlinks muss anhand des verlinkten Textes klar werden, wohin der Link führt. • Auf Flash-Elemente verzichten • Auf deutliche Farbkontraste achten. Dies gilt auch für Elemente, die nicht auf den ersten Blick zu sehen sind. Ist z. B. ein Hyperlink rot auf weißem Grund, so ist er gut zu sehen. Wechselt der Hyperlink nach dem Anklicken auf hellrosa, so ist er eventuell nicht mehr gut zu lesen. Das Land Hessen stellt den Schulen die Zentralen Lernstandserhebungen, perspektivisch auch als Online-Test zur Verfügung. Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler die Aufgaben direkt am Rechner (Poolraum) bearbeiten können. Alternativ werden die Tests durch die Schülerinnen und Schüler in Papierform absolviert, durch die Lehrkräfte ausgewertet und die Ergebnisse werden dann ins Lernstandsportal eingepflegt. Der Auftragnehmer muss beide Systeme (1. Paper-Pencil + Eingabemaske für die Ergebnisse und 2. Online-Test) bereitstellen. Hessen ist in allen Belangen an bundesweite Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) gebunden. Abweichungen sind nicht möglich. Der Auftragnehmer wird während der Vertragslaufzeit unaufgefordert durch den Auftraggeber über mögliche Änderungen informiert. Um diese Zielsetzung zu gewährleisten, ist es in jedem Fall zu vermeiden, den Lehrpersonen und Schulen zusätzliche Einarbeitungsleistungen sowie Belastungen durch veränderte Abläufe abzuverlangen. Es muss unbedingt eine Kontinuität der Arbeitsabläufe, insbesondere der gewohnten Portale, Formate und Funktionalitäten und auch der zur Verfügung gestellten Dokumente (Manuale und Berichte) sichergestellt werden. Ferner sind den Layout-, Style- und Designvorgaben der Hessischen Lehrkräfteakademie Rechnung zu tragen. Die Lernstandserhebungen - und damit auch das Lernstandsportal - sind eine politisch gewollte, für die Schulen verpflichtende Evaluationsmaßnahme. Der Test, die entsprechenden Materialien und Berichte sowie das Lernstandsportal müssen daher auch optisch dem Hessischen Kultusministerium und der Hessischen Lehrkräfteakademie zugeordnet werden können, nicht zuletzt um sich von der für die Schulen fakultativen Materialflut der Schulbuchverlage abzuheben. Der Auftragnehmer stellt die Einrichtung und fortlaufend eigenständige umfassende und verlässliche Betreuung eines web-basierten Portals für alle hessischen Schulen zur Administrierung der Zentralen Lernstandserhebungen sowie ein Supportsystem zur Verfügung. Dies umfasst im Wesentlichen die Online-Anmeldung zu den Zentralen Lernstandserhebungen sowie die Erhebung und Auswertung der Daten und die Rückmeldung der individuellen Auswertungsergebnisse an alle hessischen Schulen. Getestet wird in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch (1. und 2. Fremdsprache) in Jahrgangsstufe 8. Es stehen in den Fächern Deutsch und Mathematik jeweils 3 Testheftvarianten zur Verfügung, von denen die Schülerinnen und Schüler pro Fach eine bearbeiten. In den Fächern Englisch unhd Französisch stehen jeweils 2 Testheftvarianten zur Verfügung. In der Jahrgangsstufe 3 wird in den Fächern Deutsch und Mathematik mit jeweils zwei Testheften getestet. Die Kinder bearbeiten also vier Testteile, die an zwei unterschiedlichen Testtagen stattfinden. Die Tests finden innerhalb eines festgelegten Testzeitraumes statt, der in 2019 beispielsweise 3 Wochen umfasste. Datenschutz (Verschlüsselung der Daten) und Datensicherheit (redundante Datensicherung) müssen bei allen im Folgenden genannten Maßnahmen und Einrichtungen gewährleistet sein. Zur Anonymisierung werden für jede Schulklasse alphanumerische Codes erzeugt und den Schulen zur Verfügung gestellt. Die Schulen ordnen jedem Schüler einer Klasse einen Code zu. Die Zuordnung ist nur den jeweiligen Schulen bekannt. Dadurch können die erhobenen Daten nicht personenbezogen ausgewertet werden. Lediglich die unterrichtenden Lehrkräfte können später die individuellen Ergebnisse aus den Ergebnisberichten den Schülern anhand dieser Codes zuordnen. Pro Schule ist innerhalb des Lernstandsportals ein individuell passwortgeschützter Bereich für die Anmeldung und die Bereitstellung von Materialien zur Verfügung zu stellen. Jede Schule darf nur Zugang zu "ihrem" individuellen Bereich haben. Die Materialien in diesem passwortgeschützten Bereich sind mindestens ein Kalenderjahr lang abrufbar. Jedwede Übermittlung von Dokumenten/Dateien erfolgt ausschließlich mittels passwortgeschützter Verschlüsselung. Für die Dateneingabe erhält jede angemeldete Klasse ebenfalls einen passwortgeschützten Bereich, der nur von der entsprechenden Lehrkraft einzusehen ist. Die Details zu den einzelnen Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Portal und Auswertung Zentrale Lernstandserhebungen Hessen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]