2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung VE97c oberirdisch West Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44265
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung VE97c oberirdisch West
Bauüberwachung Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau, Bahntechnische Ausrüstung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachung Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau, Bahntechnische Ausrüstung
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Bauüberwachung Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau, Bahntechnische Ausrüstung
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Technisch Berechtigter nach Betra 4.2 für temporäre Gleisüberfahrten VE10
Im Rahmen der Baumaßnahme benötigt die ARGE VE10 einen Technisch Berechtigten 4.2 für temporäre Gleisüberfahrten. Für die Abdeckung der temporären Gleisüberfahrten durch die örtliche Bauüberwachung (VE97c) fallen folgende Leistungen an:
- Abstimmung mit ARGE VE10 über erforderlichen Einsatz
- Abstimmung mit Nachunternehmer und Bindung von Personal
- Einplanung/Koordination des Personaleinsatz
- Erfassung/Dokumentation der Stunden
- Kontaktaufnahme mit ARGE VE 10/Fahrdienstleiter vor Aufnahme der Tätigkeit als Technisch Berechtigter 4.2
- Betreuung der temporären Gleisüberfahrten durch einen Technisch Berechtigten 4.2, Wahrnehmung der Pflichten und Aufgaben gem. Ril 406.1201, Zuständigkeit für betriebliche Vereinbarungen mit dem und für Meldungen an den Fahrdienstleiter gemäß einer Betra / Betrieblichen Anordnung, ständige Erreichbarkeit
Die VE97c ist mit der Bauüberwachung im Bereich oberiridisch West beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen sind im Verantwortungsbereich der VE97c enstanden.
Die zusätzlich benötigten Leistungen überschneiden sich terminlich, inhaltlich und organisatorisch mit den vertraglich geschuldeten Hauptvertragsleistungen. Eine Abgrenzung gegenüber einem zusätzlichen AN wäre hier nicht möglich.
Die Beauftragung einer separaten Bauüberwachung bei in sich geschlossenen Verantwortungssphären wäre mit erheblichen Haftungsrisiken und deutlich erhöhtem Koordinationsaufwand verbunden. Eine Neuvergabe wäre daher wirtschaftlich von Nachteil.