VE0080 Heiz-/ Kälteerzeugung Terminal Referenznummer der Bekanntmachung: EU-V0743-19FAS
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE0080 Heiz-/ Kälteerzeugung Terminal
Im Rahmen des Neubaus des Terminal 3 der Fraport AG am Frankfurter Flughafen werden unter anderem ein Terminalgebäude und die Piergebäude H + J
sowie das Pier G und das Parkhaus errichtet.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen.
Die Wärme-/Kälteerzeugung als Kälteanlage mit Nutzung der Abwärme zu Heizzwecken.
Weitere Angaben unter II.2.4
Frankfurt am Main Flughafen
Die Wärme-/Kälteerzeugung als Kälteanlage mit Nutzung der Abwärme zu Heizzwecken.
Die Kälte/Wärmeerzeugung wird für die Verbraucher in 3 unterschiedlichen Systemen erzeugt.
1. Flächensysteme 18/22 °C, Kaltwasser
2. Umluftsysteme 8/14 °C, Kaltwasser
3. Heizsystem 40/30 °C, Heizwasser
Jeder Kältemaschine ist auf der Kaltwasserseite ein Freikühlwärmetauscher zugeordnet. Die Rückkühlwerke verfügen über eine interne Regelung.
Jeder Kältezentrale sind 7 Rückkühlwerke zugeordnet. Unter jedem Rückkühlwerk ist eine Glykol-Auffangwanne vorgesehen. Die gesamte Verrohrung in den Zentralen und die Verbindungsleitungen zu den, am Dach platzierten Rückkühlwerken sind zu montieren.
Zum Betrieb der hybriden Rückkühler wird aufbereitetes Wasser benötigt.
Die Druckhaltung der Wärme-/Kälteerzeugung erfolgt mit integrierter Entgasung.
Mengenübersicht:
- 14 Kältemaschinen (8 x 1890 kW, 6 x 1500 kW) mit zugehörigen Rückkühlwerken.
- 6 Pufferspeicher Inhalt 6-13 m³
- 8 Druckhalte Entgasungsanlagen
- ca. 30 Pumpen, Förderleistung 50-480 m³/h
- 2 Wasseraufbereitungsanlagen mit Umkehrosmose, Dosierpumpen, Permeatbehälter.
- Rohrleitungen DN 15 bis DN 800.
- DN 15-32, ca. 200 m + ca. 200 Formstücke (Bogen, T-Stück, Reduzierung)
- DN 50-80, ca. 200 m + ca. 100 Formstücke (Bogen, T-Stück, Reduzierung)
- DN 100-200, ca. 2200 m+ ca. 800 Formstücke (Bogen, T-Stück, Reduzierung)
- DN 250-350, ca. 120 m+ ca. 700 Formstücke (Bogen, T-Stück, Reduzierung)
- DN 400-500, ca. 700 m+ ca. 200 Formstücke (Bogen, T-Stück, Reduzierung)
- DN 700-800, ca. 500 m+ ca. 100 Formstücke (Bogen, T-Stück, Reduzierung)
Lieferung und betriebsfähige Montage der Neuanlagen, einschließlich Inbetriebnahme.
Ingebrauchnahmeleistungen und Stillstandswartung vor rechtsgeschäftlicher Abnahme.
Instandhaltungsleistungen im Rahmen der Gewährleistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-V-00743/19-FAS, B-000003 - Terminal 3 1. BA NBT3, VE0080 Heiz- / Kälteerzeugung Terminal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pilgramsberg/Post Rattistell
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94372
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Ablauf des Verfahrens
1. Phase - Interessenbekundung (IBK):
Interessenten müssen ihr Interesse über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bekunden.
Die Interessenbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Bew.-/Bi.gem.) ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der IBK zu benennen (siehe auch nachstehend zur 2. Phase - Interessensbestätigung). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/ einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich.
Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 36 Abs. 4 SektVO). Lediglich die Unternehmen, die form- und fristgerecht eine IBK übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§36 Abs. 5 SektVO).
Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.
2. Phase – Interessensbestätigung:
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse über die Vergabeplattform bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/ sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine IBK als Bew.-/Bi.gem. in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bew.-/Bi.gem. auch noch nach Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bew.-/Bi.gem. nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben.
Mit der „Aufforderung zur Interessensbestätigung“ werden auch alle weiteren notwendigen Informationen/ Dokumente zur Erstellung des Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellt:
- „Formblätter zur Interessensbestätigung“ ,
- die informatorischen Vergabeunterlagen.
Im Rahmen der Aufforderung zur Interessensbestätigung werden diese elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die informatorischen Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
3. Phase - Angebotsphase:
Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der AG nach Abschluss der Interessensbestätigung/ des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Von der AG wird für den Aufwand der Angebotserstellung eine pauschale Kostenerstattung gewährt. Die Höhe der Kostenerstattung und die diesbzgl. Voraussetzungen werden im weiteren Vergabeverfahren genannt.
Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter/ Bietergemeinschaften in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
II.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Versendung der Vorabinformation gem. §134 GWB und des Zuschlagsschreibens per Telefax erfolgen. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland