RVmO Ingenieurleistungen BBZ West Referenznummer der Bekanntmachung: 66-2021-00062
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
RVmO Ingenieurleistungen BBZ West
Ingenieurleistungen
Stadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und Erschließung, Zuständigkeitsbereich des Baubezirkes West
Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen für den BBZ West
Grundleistungen:
• Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph. 1 - 3, 5, 6 / 8 + 9 gem. § 47 HOAI)
Besondere Leistungen:
• Örtliche Bauüberwachung
• Koordinierte Gesamtleitungs-Trassenplanung
• Bauphasenplanung/Verkehrskonzept
• Erstellung Verkehrsphasenpläne/Erwirkung VRAO
• Koordinierung Dritter in der Planung/Vorbereitung
• Koordinierung Dritter während der Ausführung
• Koordinierung und Überwachung von Verkehrslenkungsmaßnahmen
• Werksmitteilung
• Erstellung Markierungs- und Beschilderungspläne (Endzustand)
• Erstellung digitales Geländemodell
• Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
• Nachtragsbearbeitung
Dieser Vertrag verlängert sich maximal 3-mal jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Der Vertrag verlängert sich maximal 3-mal jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (ggf.)
1.) Berufshaftpflicht
2.) Umsatz
3.) personelle Ausstattung
zu 1.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechenden Deckungssummen (Personenschäden: mind. 1,5 Mio. €, Sach- und Vermögensschäden: mind. 250.000,- €) und eine Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird, sofern die Deckungssummen nicht ausreichen.
zu 2.) Umsatz des Büros der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder PQ-Nachweis).
zu 3.) Aktuelle personelle Ausstattung des Büros.
1.) Namentliche Benennung
2.) Persönliche Referenzen
zu 1.) Für den vorgesehenen Planer/-in, Bauoberleiter/-in, örtl. Bauüberwacher/-in jeweils namentliche Benennung und Nachweis der beruflichen Qualifikation als "Ingenieur/-in".
zu 2.) Für den vorgesehenen Planer/-in, Bauoberleiter/-in, örtl. Bauüberwacher/-in sind jeweils einschlägige Referenzen des Straßenentwurfs und Straßenbaus, als Planer/-in, Bauoberleiter/-in, örtl. Bauüberwacher/-in mit persönlicher Zuordnung nicht älter als 10 Jahre für jeweils mind. 2 innerstädtische Projekte im Bestand, davon mindestens 1 Referenz für einen barrierefreien Verkehrsknotenpunkt (mit Projektbeschreibung, Auftragsumfang/-volumen und Ansprechpartner AG).
Bauoberleiter/-in und örtl. Bauüberwacher/-in müssen zwei unterschiedliche Personen sein.
(das Beiblatt 124.1 zur Eignung persönliche Referenzen ist ausgefüllt einzureichen)
"Beratender Ingenieur/-in" oder "Ingenieur/-in" gemäß §75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).