Projektunterstützungsleistungen 01-2021 Referenznummer der Bekanntmachung: ekom21-2021-0014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ekom21.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Postleitzahl: 34134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektunterstützungsleistungen 01-2021
Projektunterstützungsleistungen:
- Teil- oder Projektleitung (Anforderungsprofil 1)
- Senior Consultant (Anforderungsprofil 2)
- Project Office (Anforderungsprofil 3)
Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) ist mit derzeit rund 650 Beschäftigten der zentrale IT-Dienstleister für die hessischen Verwaltungen und deren Partner für eine umfassende Verwaltungsdigitalisierung. Mit ihrem Produktporfolio und Dienstleistungen unterstützt die ekom21 die Verwaltungen dabei, ihre Verwaltungsdienstleistungen Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) digital anzubieten. Ein großer Teil der Verwaltungsleistungen, die im Rahmen der OZG-Umsetzung online bereitgestellt werden müssen, werden auch bundesweit erstmals digitalisiert. Die Bereitstellung soll daher gemäß des Prinzips "Einer für Alle" (EfA) erfolgen. Im Zusammenhang mit der Planung, Realisierung und Begleitung von Vorhaben in den vorstehenden und angrenzenden Digitalisierungsbereichen hat sich kurzfristig ein erhöhter Bedarf an Unterstützung durch externe Dienstleister sowohl für laufende als auch für künftige Projekte ergeben. Vor diesem Hintergrund möchte die ekom21 auf rahmenvertraglicher Basis verschiedene Unterstützungsleistungen für im Wesentlichen folgende Tätigkeitsfelder und Qualifikationsstufen am Markt beschaffen:
- Teil- oder Projektleitung (Anforderungsprofil 1)
- Senior Consultant (Anforderungsprofil 2)
- Project Office (Anforderungsprofil 3)
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung mit maximal bis zu drei (3) Rahmenvereinbarungspartnern abzuschließen (§ 21 Abs. 4 VgV).
Die Unterstützungsleistungen sind für die operative Durchführung in den Künftigen Projekten vorgesehen, bei denen die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen das jeweilige Projekt möglichst selbständig und eigenverantwortlich organisieren. Die Kommunikation mit den Beschäftigten der ekom21, den Endkunden und ggf. anderen Dienstleistern ist eng und vertrauensvoll zu führen.
Alle unter der Rahmenvereinbarung eingesetzten Personen eingesetzten Personen (Anforderungsprofil 1 bis 3) müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sehr gut und verhandlungssicher beherrschen. Dies ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Erfüllung der geforderten Leistungen. Vom Auftragnehmer zur Auftragsausführung eingesetzte Personen, das nicht deutsche Muttersprachler ist, oder nicht in Deutschland einen Hochschul- oder vergleichbaren Abschluss erworben hat, muss die Kenntnis der deutschen Sprache mindestens mit einem C1-Sprachdiplom nachweisen.
Je Anforderungsprofil werden Personen mit entsprechender Qualifikationen gesucht, die sowohl in laufenden als auch für künftigen Projekten eingesetzt werden sollen, erforderlichenfalls auch als Team. Zum Nachweis der Qualifikation sind für jedes Anforderungsprofil zwei exemplarische, individualisierte Personen-Profile mit dem Angebot einzureichen.
Die Rahmenvereinbarung kann durch einseitige Erklärung einmal bis maximal zum Ablauf des 31.12.204 verlängert werden.
Bieterfragen können längstens bis zum 18.08.2021, 10.00 Uhr, gestellt werden.
Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden.
Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung des Unternehmens über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV),
2. Eigenerklärung des Unternehmens zu Ausschlussgründen (insbes. zu §§ 123, 124 GWB), den besonderen Auftragsbedingungen sowie den Abschlusserklärungen.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
1. Eigenerklärung zum Unternehmen mit aussagekräftiger Darstellung des Unternehmens insbesondere im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auftrag (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche, Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.).
2. Erklärung des Unternehmens, dass für den Fall des Zuschlags eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den aufgestellten Mindeststandards für die Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht und für die Dauer der Auftragsausführung aufrechterhalten wird.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu III.1.2.1) - Eigenerklärung zum Unternehmen:
Aufgrund der mitgeteilten Informationen (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche, Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.) darf kein Anlass zu Zweifeln bestehen, dass das Unternehmen in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß ausführen zu können.
Zu III.1.2.2) - Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Gefordert ist eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer durch die je Schadensfall Versicherungsschutz in Höhe von mindestens jeweils:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
— [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und
— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
Die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes müssen den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer entsprechen. Die Haftpflichtversicherung muss für die gesamte Dauer der späteren Vertragsausführung aufrechterhalten werden.
Bescheinigungen über die Versicherung, z. B. in Form der Versicherungspolice oder einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung, dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Soweit sich aus der Versicherungspolice oder der schriftlichen Bestätigung der Versicherung erkennen lässt, dass der Bieter über eine gültige und ungekündigte Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die die geforderten Mindeststandards erfüllt, verfügt, dürfen diese Dokumente älter als 6 Monate sein. Bescheinigungen in anderer als deutscher Sprache müssen in einer Übersetzung in das Deutsche vorgelegt werden. Der Bewerber steht für die Richtigkeit der Übersetzung ein. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, führt dies zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Zu III.1.2.3) - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz:
Gefordert ist ein Gesamtumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und ein Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Geschäftsjahr.
1. Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest angestellten Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
2. Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geben mit. Zu jeder Referenz müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden:
— Kurzbezeichnung der Referenz,
— vollständiger Name einschließlich Postadresse und Kontaktdaten des Auftraggebers (=Referenzauftraggeber),
— Auftragswert,
— öffentlicher oder privater Auftraggeber,
— Leistungszeitraum (Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt),
— termingerechter Projektabschluss,
— Beschreibung des Leistungsanteils des Ausführenden am Referenzprojekt in Prozent,
— Stellung des Ausführenden im Referenzprojekt (Alleinunternehmer, Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied einer Bietergemeinschaft,
— Anzahl der für den Bewerber im Rahmen des Projektes tätigen Personen.
Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, was Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts sind hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigenUnternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichen zugeordnet werden können, der sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorlegt.
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu III.1.3.1) - Eigenerklärung zu den festangestelllten Beschäftigten:
Gefordert sind je anzugebenden Jahr mindestens 15 festangestellt Beschäftigte.
Weiterhin gefordert sind je anzugebenden Jahr mindestens die nachstehend spezifizierten festangestellt beschäftigten Fachkräfte:
- Mindestens 2 Mitarbeiter Skill Senior PL
- Mindestens 4 Mitarbeiter Skill Senior Consultant
- Mindestens 2 Mitarbeiter Project Office
Zu III.1.3.2) - Eigenerklärung Referenzleistungen:
Es sind mindestens 4 Referenzleistungen im Bereich "Projektunterstützungsleistungen im Digialisierungsumfeld" einzureichen, die dem Auftragsgegenstand in Bezug auf die genannten Bereiche nahekommen oder ähneln und jeweils mindestens
- zu 2/3 in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 erbracht (angefangen, laufend, nicht zwingend abgeschlossen) sind und
- einen Umfang von 50 Personentagen haben.
Mindestens ein Referenzprojekt muss bei einer Landesverwaltung erbracht worden sein und mindestens 3 Referenzprojekte bei einer Kommunalverwaltung.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund für den Auftraggeber nicht vorhersehbarer Kapazitätsengpässe Zusammenhang mit der Planung, Realisierung und Begleitung von Vorhaben in den in der Bekanntmachung angegebenen Digitalisierungsbereich und angrenzenden Digitalisierungsbereichen hat sich kurzfristig ein erhöhter Bedarf an Unterstützung durch externe Dienstleister sowohl für laufende als auch für künftige Projekte ergeben, das so nicht durch eigenes Personal bedient werden kann.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen können längstens bis zum 18.08.2021, 10.00 Uhr, gestellt werden.
Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden.
Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind.
Die Leistungen können über alle Rahmenvereinbarungspartner insgesamt bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] EUR (netto) abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der