KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Karlsruhe
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
LÄA 09: Zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung waren mehrere zusätzliche Überarbeitungsschleifen im Zuge der BAP
Erstellung während der Freigabephase notwendig. Die in den regelmäßig durchgeführten Abstimmungen getroffenen
Festlegungen mussten kontinuierlich in den BAP aufgenommen werden. Des Weiteren waren Nacharbeiten durch
Ergänzungswünsche des AG´s erforderlich. Um alle offenen Punkte in den finalen Übergabestand einzuarbeiten, waren nicht nur
zusätzliche Abstimmungen mit dem AG erforderlich, sondern auch PG-intern.
Der Auftragnehmer ist bereits mit dem Dokument BAP und der Bearbeitung dieses beauftragt und damit vertraut. Um die
vom Projekt vorgegebenen Anforderungen aus den Abstimmungsterminen und dem fortlaufenden Projektfortschritt umzusetzen
ist der der Auftragnehmer am besten geeignet um die zusätzlichen Leistungen abwickeln zu können. Ein neuer Auftragnehmer
müsste sich in die Problematik erst einarbeiten, außerdem würde es zu Komplikationen in der Leistungserbringung führen wenn
nur die zusätzlichen Überarbeitungen von einem anderen Auftragnehmer durchgeführt werden.