Streckenseitige Heißläufer- und Festbremsortungssysteme (HFS) Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37114
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Streckenseitige Heißläufer- und Festbremsortungssysteme (HFS)
Streckenseitige Heißläufer- und Festbremsortungssysteme (HFS)
Raumlos 1 Ost, Südost, Mitte und West
Bundesweit am Standort der jeweiligen Anlage
Kauf, Montage und Inbetriebnahme von
streckenseitigen Heißläufer- und Festbremsortungssystemen, einschließlich
dazugehöriger Leistungen (Rahmenvertrag HFS)
Zweimalige Verlängerung von jeweils 12 Monaten
Die Höchstmenge der unter diesem Rahmenvertrag bestellbaren HFS-Anlagen beträgt im Los 1 530 HFS-Anlagen inkl. der dazugehörigen Dienstleistungen.
Raumlos 2 Nord, Süd und Südwest
Bundesweit am Standort der jeweiligen Anlage
Kauf, Montage und Inbetriebnahme von
streckenseitigen Heißläufer- und Festbremsortungssystemen, einschließlich
dazugehöriger Leistungen (Rahmenvertrag HFS)
Zweimalige Verlängerung von jeweils 12 Monaten
Die Höchstmenge der unter diesem Rahmenvertrag bestellbaren HFS-Anlagen beträgt im Los 2 430 HFS-Anlagen inkl. der dazugehörigen Dienstleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung – Lieferantenselbstauskunft
Der Bewerber legt die - soweit wie möglich - ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Formular der
Deutschen Bahn AG) vor.
Erklärung – kein Wettbewerbsausschluss
Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom
Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser
Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten
Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen
kann.
Erklärung Zusammenarbeit
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Erklärung - keine Liquidation / keine Insolvenz
Der Bewerber erklärt, dass über sein Vermögen kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder
mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
Erklärung – kein Gewerbezentralregistereintrag
Der Bewerber erklärt, dass keine beruflichen Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister
oder einer vergleichbaren Organisation seines Heimatlandes eingetragen sind.
Darüber hinaus erklärt er, dass derzeit kein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung
führen kann.
Nachweis – ordnungsgemäße Anmeldung Gewerbe
Zum Nachweis, dass der Bewerber sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und eingetragen
hat, legt der Bewerber einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate) oder ein
gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes
in deutscher Sprache (ggf. Original mit beglaubigter Übersetzung) vor
Nachweis – Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bewerber erklärt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt.
Als Nachweis ist eine Kopie einer aktuellen Police (höchstens 6 Monate alt) oder ein gleichwertiges
Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (ggf. mit beglaubigter Übersetzung)
beizufügen.
Gefordert ist eine Deckungssumme größer 6 Millionen € je Versicherungsfall und 20 Millionen € je
Versicherungsjahr
Erklärung - keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkten Abreden
Der Bewerber erklärt, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende
Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden sind nach Maßgabe
von § 1 ff. GWB und Art. 81 EG-Vertrag insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen
über Gewinnaufschläge, Gewinnbeteiligungen, die zu fordernden Preise, Entrichtung von Ausfallentschädigung
oder Abstandszahlungen u.ä..
Erklärung – Zahlung von Steuern und Abgaben
Der Bewerber erklärt, dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach
den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt hat.
Erklärung – kein Fall des § 21 Abs. 1 und 2 SektVO
Der Bewerber erklärt, dass er nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb
ausgeschlossen worden ist.
Er erklärt, dass das Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit
als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Er erklärt, dass er keine Kenntnis davon hat, dass
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt
ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123
Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Bestätigung, dass der jährliche weltweite Gesamtumsatz in EURO der jeweils letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre über 24 Millionen Euro lag.
Qualitätsstandard Zertifizierung
Der Bieter verfügt über ein Qualitätssicherungssystem (DIN ISO9001 oder eine vergleichbare
Zertifizierung) und kann das belegen.
Die Dokumente des Herkunftslandes sind in deutscher Sprache (ggf. mit beglaubigter Übersetzung)
beizufügen.
Referenzliste von min. fünf Projekten aus dem Bereich Heißläufer- und Festbremsortungssysteme
bei unterschiedlichen Auftraggebern aus dem Bereich der Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
Die Liste soll neben
der Anzahl der verbauten und/oder gewarteten Systeme
auch die durchgeführten Aktivitäten (F&E, Support, Montage,..),
die Namen der Auftraggeber und
die Regionen in denen die Aufträge ausgeführt wurden
enthalten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.