ABS Leipzig-Chemnitz, Abschnitt Geithain-Chemnitz, Gesamtgewerkeplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54029
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Leipzig-Chemnitz, Abschnitt Geithain-Chemnitz, Gesamtgewerkeplanung
Planungsleistungen Lph 1 und 2 sowie optional 3, 4, 6 und 7 auf der Strecke 6385 von km 24,849 bis km 61,731 Südabschnitt Geithain - Chemnitz mit nachfolgenden Leistungsbildern:
— Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung,
— Fachplanung technische Streckenausrüstung für Oberleitung und Bahnenergieanlagen
— Fachplanung technische Streckenausrüstung für Leit- und Sicherungstechnik
— Fachplanung technische Streckenausrüstung für EEA/50 Hz
— Fachplanung technische Streckenausrüstung für TK
— Fachplanung technische Ausrüstung Personenverkehrsanlagen
Strecke 6385 von km 24,849 bis km 61,731 Südabschnitt Geithain - Chemnitz
siehe II.1.4
Leistungen gem. II.1.4 Lph 3 und 4 sowie 6 und 7
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
zu II.2.5)
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
— 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis,
— 0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises,
— Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert.
Sämtliche Berechnungswerte gehen mit 3 Stellen hinter dem Komma in die Berechnung des Wertungsergebnisses ein. Bei gleichem Wertungsergebnis erhält das Angebot mit dem höchsten Punktwert beim Kriterium Angebotspreis den Zuschlag.
Für die Wertung der Stundensätze wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
— 5 Punkte erhält der niedrigste Stundensatz,
— 0 Punkte erhalten alle Stundensätze ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes
— Die Punkte für die übrigen Stundensätze werden zwischen dem niedrigsten und höchsten Stundensatz linear interpoliert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zurVerfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portalherunterladen werden kann
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG
oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen koennte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht
akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese
Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht
erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
1. Benennung Planungsleiter:in: Ingenieur:in mit Hochschulabschluss aus dem Fachgebiet Verkehrsanlagen oder Ingenieurbau und mind. 5 Jahren Berufserfahrung.
Nachweis von mindestens 1 Referenzprojekten des/der Beschäftigten, welche die Erstellung von Gesamtgewerkeplanungen in Generalplanerverantwortung mit mindestens folgenden Leistungsbildern enthalten:
- Objektplanung Verkehrsanlagen / PVA
- Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
- Technische Streckenausrüstung für OLA-/50 Hz-Anlagen/LST/TK
- Technische Ausrüstung für PVA
Weiterhin sind folgende Bedingungen für die Anerkennung der Referenzen jeweils zwingend zu erfüllen: Projektbearbeitung bei Projekten für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen die als Leistung des/der Bewerbern den Planung, Organisation und Koordination beinhalten. Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 50 Mio € netto die in den letzten 8 Jahren bearbeitet worden sind, anerkannt. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme.
Durch die Personale ist mit Unterschrift zu versichern, dass die benannten Referenzen die geforderten Leistungskriterien beinhalteten, der Mitarbeiter über die geforderte Qualifikation verfügt und in der Funktion in den benannten Referenzobjekten eingesetzt war. Durch seine Unterschrift gibt er das Einverständnis zu einer möglichen Überprüfung der angegebenen Referenzen durch den AG und ihm die möglichen Rechtsfolgen der Abgabe einer falschen Erklärung bekannt sind.
Nachweise in Tabellenform: Projektbezeichnung, AG/Ansprechpartner/Telefon , Zeitraum, Gesamtwertumfang
2. Benennung Planer:in/Fachplaner:in Verkehrsanlagen: Ingenieur:in mit Hochschulabschluss mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung.
Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten des/der Beschäftigten in der Planung von Eisenbahn-Verkehrsanlagen für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen.
Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Wertumfang je Leistungsbild von mindestens 5 Mio € netto je Projekt im Fachgebiet anerkannt, die in den in den letzten 8 Jahren bearbeitet worden sind und das zuvor genannte Leistungsspektrum, zum Inhalt hatten. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme.
3. Benennung Ingenieur:in mit Hochschulabschluss mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Fachge-biet konstruktiver Ingenieurbau
Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten des/der Beschäftigten in der Planung von Eisenbahn-brücken für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen.
Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Wertumfang je Leistungsbild von mindestens 2 Mio € netto je Projekt im Fachgebiet anerkannt, die in den in den letzten 8 Jahren bearbeitet worden sind und die zuvor genannten Leistungsphasen, zum Inhalt hatten.
4. Benennung Ingenieur:in mit Hochschulabschluss mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet konstruktiver Ingenieurbau.
Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten des/der Beschäftigten in der Berechnung von Eisen-bahnbrücken.
Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Wertumfang von mindestens 2 Mio € netto je Projekt im Fachgebiet anerkannt, die in den in den letzten 8 Jahren bearbeitet worden sind.
5.Ingenieur:in mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet sowie Auflistung von mindestens 3 durch den/die Mitarbeiter:in aufgestellte Planungen für OL-Maßnahmen in den letzten 8 Jahren, Wertumfang je Projekt mind. 1 Mio € netto.
6. Benennung Planer:in/Fachplaner:in LST
Ingenieur:in mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet sowie Auflistung von mindestens 3 durch den/die Mitarbeiter:in aufgestellte Planungen für ESTW in den letzten 8 Jahren, Wertumfang je Projekt mind. 1 Mio € netto.
7. Benennung Planer:in/Fachplaner:in 50 Hz-Anlagen
Ingenieur:in mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet sowie Auflistung von mindestens 3 durch den/die Mitarbeiter:in geplante Weichenheizungs- u. Gleisfeldbeleuchtungs- und Stromversorgungsanlagen in den letzten 8 Jahren, Wertumfang je Leistungsbild je Projekt mind. 0,25 Mio € netto.
8. Benennung Planer:in/Fachplaner:in Telekommunikationsanlagen
Ingenieur:in mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet sowie Auflistung von mindestens 3 durch den/die Mitarbeiter:in geplante TK-Anlagen in den letzten 8 Jahren, Wertumfang je Leistungsbild je Projekt mind. 0,25 Mio € netto.
9. Benennung BIM-Koordinator:in
Ingenieur:in mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Steuerungs- oder Koordinierungsfunktion bei der Planung von Verkehrsinfrastrukturprojekten.
Nachweis von mind. 1 Referenzprojekt nach BIM-Methodik für ein Verkehrsinfrastrukturprojekt in Lph 1/2 od. 3/4.
Es werden nur Projekte nach BIM-Methodik mit einem Gesamtwertumfang größer 1 Mio. € netto anerkannt, die gewerkeübergreifende Leistungsbilder beinhalteten. Im Referenzprojekt wurden außerdem die BIM-Kernelemente angewendet:
• Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA)
• BIM-Projektabwicklungsplan (BAP)
• 3-dimensional planen
• gemeinsame Nutzung Datenumgebung (CDE)
• Planungsbesprechung mit digitalen Modellen (VDR)
Nachweise in Tabellenform: Projektbezeichnung, AG/Ansprechpartner/Telefon , Zeitraum, Gesamtwertumfang
10. Fachplaner:innen als BIM-Modellautor:innen
Bestätigung, dass mindestens 2 der o.g. Fachplaner:innen mit 3Jahren Berufserfahrung bei der Erstellung von 3D-Modellen sowie bei modellbasierter Terminplanung während der Planung von Verkehrsinfrastrukturprojekten mit der BIM-Methodik tätig sind.
Nachweise in Tabellenform: Name, Projektbezeichnung, AG/Ansprechpartner/Telefon
zu 1.-9: Als Ingenieur:innen gelten Mitarbeiter:innen mit einem Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss oder gleichw. anerkannter Abschluss im Fachgebiet.
zu 2.-8: Nachweise in Tabellenform: Projektbezeichnung, AG/Ansprechpartner/Telefon , Zeitraum, Wertumfang
Zu 1-10: Durch den Bieter ist durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass die für die Ausführung vorgesehenen Personale die geforderte Qualifikation sowie Berufserfahrung erfüllen.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Verkehrsanlage Fahrbahn
--Planung Verkehrsanlage Bahnübergänge
--Planung Verkehrsanlage Bahnsteige
--Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken
--Planung Ingenieurbauwerke Personenunter- u. Personenüberführungen
Planung elektrotechnische Anlagen:
--Planung von elektrischen Energieanlagen
--Planung elektrischer Weichenheizanlagen
Planung Oberleitungsanlagen:
--Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlage
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
--Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Für die ausgeschriebenen Leistungen liegt dem Auftraggeber noch keine Finanzierungszusage vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen.
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. GI-Consult Leipzig
2. Intermetric Dresden
3. Peutz Consult GmbH Düsseldorf
4. DB E&C GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.