File Integrity Management Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2021-0035
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
File Integrity Management
Es soll eine File Integrity Management Lösung beschafft werden zur Dateiintegritätsüberwachung, um wichtige Dateien und Ordner zu prüfen, und sofort einsatzbereite Berichte zum Nachweis der Compliance erstellen zu können.
Für nähere Informationen siehe Leistungsbeschreibung.
Gegenstand der Beschaffung ist eine File Integrity Management für die Dateiintegritätsüberwachung.
Die KfW benötigt im Einzelnen folgende Leistungen:
(1) Lizenzumfang: Bereitstellung einer Standardsoftware als File Integrity Management Lösung inkl. der hierzu erforderlichen Subskriptions-Lizenzen
(2) Fortlaufende Software Pflege und Support der File Integrity Management Lösung ggf. unter Einbindung des Herstellers.
(3) Optionsrechte: a. Implementierungs- und Unterstützungsleistungen sowie weitere themenspezifische Beratungsleistungen, b. Nachlizensierung für die Überwachung von weiteren Systemen
Für nähere Informationen siehe Leistungsbeschreibung.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls die KfW nicht zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim Auftragnehmer. (vgl. Ziffer 29 der Allgemeinen Vertragsbedingungen).
a. Implementierungs- und Unterstützungsleistungen sowie weitere themenspezifische Beratungsleistungen
b. Nachlizensierung für die Überwachung von weiteren Systemen
Für nähere Informationen siehe Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Versicherungsschutz
Der Bieter bzw. bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss während der Vertragslaufzeit und bis zur Verjährung sämtlicher Haftungsansprüche eine markübliche Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhalten:
- Sachschäden: EUR 500.000,-- je Versicherungsfall
- Vermögensschäden, insbesondere Datenverlust: EUR 5.000.000 je Versicherungsfall
jeweils pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert.
(Nachweis durch Eigenerklärung über vorhandenen Versicherungsschutz bzw. Erklärung, einen entsprechenden Versicherungsschutz im Auftragsfall abzuschließen im Bieterassistenten der KfW-Vergabeplattform)
1. Referenzen
2. Softwarehersteller oder autorisierter Partner bzw. Reseller des Softwareherstellers der angebotenen File Integrity Management Lösung
zu 1.:
DIE NACHFOLGENDEN ANFORDERUNGEN AN DIE VERGLEICHBARKEIT VON REFERENZEN MUSS ZWINGEND VON JEDER ANGEGEBENEN REFERENZ ERFÜLLT WERDEN. ANDERNFALLS BLEIBT DIE REFERENZ MANGELS VERGLEICHBARKEIT UNBERÜCKSICHTIGT.
- Die Referenzleistung umfasst mindestens eines der folgende Leistungsgegenstände:
i.Überlassung von Subskriptionen für die angebotene File Integrity Management Lösung, mit denen folgende Funktionalitäten abgedeckt wurden: Überwachung von Systemen (Servern, Datenbanken und Appliances) auf Dateiintegrität
ii. Pflege und Support für die überlassenen Subskriptionen (Updates, Upgrades, Patches, Bugfixes etc.).
- Die Referenzleistungen wurden in bzw. nach 2018 erbracht.
- Mindestens 500 Systeme wurden durch die File Integrity Management Lösung überwacht
DIE NACHFOLGENDEN MINDESTANFORDERUNGEN MÜSSEN KUMULATIV D.H. IN GÄNZE ERFÜLLT SEIN. D.H. ES REICHT NICHT AUS, WENN NUR EINE DER MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLT WIRD. EINE EINZELNE REFERENZ KANN ZUR ERFÜLLUNG MEHRERER MINDESTANFORDERUNGEN HERANGEZOGEN WERDEN. ES IST LEDIGLICH DARAUF ZU ACHTEN, DASS IM ERGEBNIS SÄMTLICHE MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLT WERDEN.
- Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzen einzureichen.
- Die eingereichten Referenzen müssen in Summe die folgenden Leistungsgegenstände abdecken:
i. Überlassung von Subskriptionen für die angebotene File Integrity Management Lösung, mit denen folgende Funktionalitäten abgedeckt wurden: Überwachung von Systemen (Servern, Datenbanken und Appliances) auf Dateiintegrität
ii. Pflege und Support für die überlassenen Subskriptionen (Updates, Upgrades, Patches, Bugfixes etc.).
zu 2.:
Um Support und Störungsbeseitigungen ausführen zu können, ist es notwendig, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft Zugriff hat auf die Ressourcen des Herstellers der angebotenen File Integrity Management Lösung hat. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss deshalb entweder selbst der Hersteller der angebotenen Schwachstellenmanagement- Lösung sein oder ein vom Hersteller autorisierter Partner bzw. Reseller. Im letztgenannten Fall hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft seinen Partnerstatus während der Dauer des Vertrags aufrecht zu erhalten und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
(Der Eignungsnachweis ist jeweils per Eigenerklärung zu führen. Hierzu sind die auf der Vergabeplattform der KfW im Bieterassistenten im Reiter "Eignungskriterien" geforderten Angaben einzugeben, die Referenzen auf dem beigefügten externen Formblatt zu benennen.)
Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Ziffer 3. der Allgemeinen Vertragsbedingungen (siehe Vergabeunterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Das Angebot kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Abgabe des Angebotes ist eine Registrierung erforderlich.
2.) Die KfW überprüft die Eignung der Bieters und das Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB anhand von Eigenerklärungen, welche die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten und auf dem beigefügten Formblatt für die Referenzen eintragen.
3.) In den Vergabeunterlagen sind Informationen geschwärzt (siehe Leistungsbeschreibung). Die Informationen werden ggü. Interessenten, die eine Teilnahme am Vergabeverfahren in Betracht ziehen, offengelegt, sofern Interessenten den Erklärungsvordruck "Erklärung zur Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsverpflichtung" - ausgefüllt und unterschrieben - in elektronischer Form über die Benachrichtigungsfunktion des Bieterassistenten zur Verfügung stellen. Voraussetzung für die Nutzung des Bieterassistenten ist eine Registrierung auf der KfW-Vergabeplattform unter https://ausschreibungen.kfw.de/. Die Erklärung ist von jedem interessierten Bieter, bei Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied, bei beabsichtigtem Einsatz von Nachunternehmen von jedem bereits im Verfahren beteiligten Nachunternehmen abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.