Informationsreisen im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU 2022, 1. Tranche Referenznummer der Bekanntmachung: 414-12.1-2022/1IFR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Informationsreisen im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU 2022, 1. Tranche
Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Informationsreisen sind drei- bis fünftägige Reisen nach Deutschland von Einkäufern bzw. Entscheidungsträgern aus Wirtschaft und Politik eines bestimmten Ziellandes zu einem bestimmten Thema. Im Rahmen einer Präsentationsveranstaltung haben kleine und mittlere Unternehmen aus Deutschland die Möglichkeit, ihr Leistungsangebot kostenfrei zu präsentieren und Referenzprojekte vorzustellen.
Portugal
Informationsreise für Einkäufer und Multiplikatoren aus Portugal im Bereich Abfallwirtschaft / Recycling
Zielland: Portugal
Branchenschwerpunkt/Ziel: Abfallwirtschaft / Recycling (Exportinitiative Umwelttechnologien)
Möglicher Veranstaltungsort: Großraum Frankfurt, Großraum München
Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2022 in Anbindung an IFAT
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Griechenland
Informationsreise für Einkäufer und Multiplikatoren aus Griechenland zum Thema Abfallwirtschaft / Recycling
Zielland: Griechenland
Branchenschwerpunkt/Ziel: Abfallwirtschaft / Recycling (Exportinitiative Umwelttechnologien)
Möglicher Veranstaltungsort: Region Frankfurt a.M., Region München
Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2022 in Anbindung an IFAT
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Polen
Informationsreise für Einkäufer und Multiplikatoren aus Polen im Bereich der Bauwirtschaft mit Fokus auf digitale Technologien / Bauen 4.0
Zielland: Polen
Branchenschwerpunkt/Ziel: Informationsreise für Einkäufer und Multiplikatoren aus Polen im Bereich der Bauwirtschaft mit Fokus auf digitale Technologien / Bauen 4.0
Möglicher Veranstaltungsort: Sachsen, Bayern
Möglicher Termin: 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Rumänien
Informationsreise für Einkäufer und Multiplikatoren aus Rumänien zum Thema Abfallwirtschaft /Recycling
Zielland: Rumänien
Branchenschwerpunkt/Ziel: Abfallwirtschaft / Recycling (Exportinitiative Umwelttechnologien)
Möglicher Veranstaltungsort: Region München, weitere Schwerpunktregion
Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2022 in Anbindung an IFAT
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Türkei
Informationsreise für Einkäufer und Multiplikatoren aus der Türkei zum Thema Digitalisierung in der Logistikbranche
Zielland: Türkei
Branchenschwerpunkt/Ziel: Logistik
Möglicher Veranstaltungsort: Deutschland
Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Usbekistan
Informationsreise für Einkäufer und Multiplikatoren aus Usbekistan zum Thema Wasser- und Abwasserwirtschaft
Zielland: Usbekistan
Branchenschwerpunkt/Ziel: Wasserwirtschaft (Exportinitiative Umwelttechnologien)
Möglicher Veranstaltungsort: Region München und weitere Schwerpunktregion
Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2022 in Anbindung an IFAT
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Indonesien
Informationsreise für Einkäufer und Multiplikatoren aus Indonesien zum Thema Abfallwirtschaft / Recycling
Zielland: Indonesien
Branchenschwerpunkt/Ziel: Abfallwirtschaft / Recycling (Exportinitiative Umwelttechnologien)
Möglicher Veranstaltungsort: Frankfurt, München
Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2022 in Anbindung an IFAT
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Chile, Bolivien, Peru und weitere Länder Südamerikas
Informationsreise südamerikanischer Einkäufer und Multiplikatoren zum Thema Wasserwirtschaft (insbesondere Wasseraufbereitung und -wiederverwendung)
Zielland: Chile, Bolivien, Peru und weitere Länder Südamerikas
Branchenschwerpunkt/Ziel: Abfallwirtschaft / Recycling (Exportinitiative Umwelttechnologien)
Möglicher Veranstaltungsort: Region München, weitere Schwerpunktregion
Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2022 in Anbindung an IFAT
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Kenia
Informationsreise für Einkäufer und Multiplikatoren aus Kenia zum Thema zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen
Zielland: Kenia
Branchenschwerpunkt/Ziel: Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen (Exportinitiative)
Möglicher Veranstaltungsort: Deutschland
Möglicher Termin: 2022 in Anbindung an eine Security-Messe
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
- Formfreie Eigenerklärung des Unternehmens - bei geplanten Bietergemeinschaften von jedem Mitglied
-, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen.
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.;
- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleiter und Projektmitarbeiter
- Formfreie Eigenerklärung, dass der Projektleiter während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleiter oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und der Projektleiter für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Mitarbeiter zugreifen kann
Historie, Struktur und maßgebliche Geschäftsfelder;
Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen;
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass das Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen
Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung den Angebotsunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: IFR_NrLos_NameFirma
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.