Monitor Reporting Abwicklungsanstalten Referenznummer der Bekanntmachung: 0046-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-finanzagentur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Monitor Reporting Abwicklungsanstalten
Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Mit ihrer Trägerschaft ist gemäß § 3a Absatz 1 Satz 6 des Stabilisierungsfondsgesetzes seit dem 01.01.2018 die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH beliehen.
Die FMSA hat zwei Abwicklungsanstalten errichtet:
1. Die "Erste Abwicklungsanstalt (EAA)", in welche die WestLB nicht strategisch notwendige Geschäftsbereiche und Risikopositionen übertragen hat (Los 1), sowie
2. die "FMS Wertmanagement" (FMS-WM), in die die strategisch nicht mehr notwendigen Vermögenswerte und Risikopositionen der HRE-Gruppe abgespalten wurden (Los 2).
Gemäß den Statuten der beiden Abwicklungsanstalten überwacht die FMSA diese im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben aus Gesetz und Statut. Die FMSA kann sich zur Erfüllung dieser Aufgaben gemäß den Statuten der beiden Abwicklungsanstalten Dritter bedienen. Vor diesem Hintergrund wird dieses Vergabeverfahren durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen, insbesondere auf C_01 (Leistungsbeschreibung).
Die Auftragsvergabe erfolgt in zwei Losen.
Los 1: Monitor Reporting für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)
Los 2: Monitor Reporting für die FMS Wertmanagement (FMS-WM)
Die Bieter können sich an dem Verfahren für ein Los oder für beide Lose beteiligen. Ein Zuschlag ist möglich auf ein Los oder auf beide Lose.
Monitor Reporting für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)
Erste Abwicklungsanstalt Friedrichstraße 84 40217 Düsseldorf Die Leistungserbringung erfolgt in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers, sowie in den Geschäftsräumen der Abwicklungsanstalt.
Der Auftragnehmer hat die nachfolgend aufgeführten Leistungen zu erbringen.
a) Plausibilisierung der von den Abwicklungsanstalten vorzulegenden überarbeiteten
Abwicklungspläne (Turnus in der Regel jährlich) mit:
-- Beurteilung des Planungsmodells und des Datenhaushalts hinsichtlich Konzeption, Struktur und Modellierung unter Berücksichtigung methodischer Fragestellungen und der Planungstreue (bspw. Rechnungslegung vs. Planungsmethodik).
-- Plausibilisierung der Richtigkeit und der sachgerechten Abbildung der makroökonomischen Planungsannahmen (i.W. Zinsstrukturen, Wechselkurse und Inflationsraten) und der Portfolioqualität (Rating) im Vergleich zum Vorjahr unter Berücksichtigung aktueller, vertretbarer Entwicklungen (Makroökonomie, Kapitalmarkt einschließlich Annahmen zur Fundingplanung, Politik, besondere Ereignisse).
-- Stichprobenartige Prüfung der planungsrelevanten Eingangsdaten (i.W. Zins- und Tilgungscashflows der Assets der Abwicklungsportfolien und der Fundingplanung einschließlich jeweils zugehöriger Derivatepositionen) sowie der Planung der Sach- und Personalkosten (vertragliche Leistungsbeziehungen sowie ergänzende Expertenschätzungen hinsichtlich zukünftiger geplanter Entwicklungen).
-- Durchführung von Plausibilitäts- und Konsistenzanalysen (Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit, Widerspruchsfreiheit) der Planbilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen über den mehrjährigen Planungszeitraum sowie in den ergänzenden Darstellungen des Abwicklungsplanes (z.B. Portfolioqualität, Ertragsentwicklung und Risikoergebnis).
b) Zusammenfassung der Analyseergebnisse in einem Bericht (Executive Summary und ergänzende Erläuterungen) im Hinblick auf
-- die Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Widerspruchsfreiheit der mehrjährigen Planbilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen.
-- die Bestandsabläufe (Bank-/ Handelsbuch, Teilportfolien) einschließlich der Modellierung vorzeitiger Rückführungen.
-- die Portfolioqualität und das Risikoergebnis sowie deren Bestandteile wie z.B. den Expected Loss, die Ratingmigration sowie der Verlustschätzung.
-- das Fundingmodell (Geld- und Kapitalmarktrefinanzierung, Währungen und Margen).
-- die Abbildung von Fremdwährungs-, Liquiditäts- und Zinsrisiken.
-- die Verwaltungskosten: Entwicklung der Mitarbeiterkapazität / der Personalkosten; Entwicklung der Sachkosten (Aufriss nach variablen / fixen Komponenten sowie Kostenarten)
-- Sonderthemen wie z.B. Beteiligungen, Steuern und Stressszenarien
-- Ergebnis der Plausibilitäts- und Konsistenzanalysen vom Ende des Planungshorizonts bis zur vollständigen Abwicklung des Abwicklungsportfolios (Residualplanungszeitraum).
c) Schwerpunkte der gemeinsamen Prüfung sowie der Zusammenarbeit sollen sich auf ausgewählte Themenfelder beschränken, die von der FMSA zum Beginn jeder Prüfung vorgegeben werden.
d) Es obliegt dem zukünftigen Auftragnehmer, der FMSA auf Basis des Abwicklungsplans einen Vorschlag für die Methode der Plausibilisierungshandlungen sowie Art und Weise der Berichterstattung zu unterbreiten und mit der FMSA abzustimmen (Einsatz eigener Tools des Auftragnehmers und Wahl des Berichtsformats).
-- Die Vereinbarung tritt durch Zuschlagserteilung in Kraft - mit Wirkung zum 15.10.2021 - und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Sie endet nach Ablauf dieser drei Jahre ohne dass es einer Kündigung bedarf (zum 14.10.2024). Im Falle von Verzögerungen im Vergabeverfahren über den 15.10.2021 hinaus, ist der Tag der Zuschlagserteilung gleichzeitig Beginn der dreijährigen Vertragslaufzeit sowie der Leistungsbeginn.
-- Frühestens zum Ablauf eines Jahres der Vertragslaufzeit kann die Vereinbarung jährlich, einseitig von der Auftraggeberin, mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden.
Monitor Reporting für die FMS Wertmanagement (FMS-WM)
FMS Wertmanagement AöR Prinzregentenstrasse 56 80538 München Die Leistungserbringung erfolgt in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers, sowie in den Geschäftsräumen der Abwicklungsanstalt.
Der Auftragnehmer hat die nachfolgend aufgeführten Leistungen zu erbringen.
a) Plausibilisierung der von den Abwicklungsanstalten vorzulegenden überarbeiteten
Abwicklungspläne (Turnus in der Regel jährlich) mit:
-- Beurteilung des Planungsmodells und des Datenhaushalts hinsichtlich Konzeption, Struktur und Modellierung unter Berücksichtigung methodischer Fragestellungen und der Planungstreue (bspw. Rechnungslegung vs. Planungsmethodik).
-- Plausibilisierung der Richtigkeit und der sachgerechten Abbildung der makroökonomischen Planungsannahmen (i.W. Zinsstrukturen, Wechselkurse und Inflationsraten) und der Portfolioqualität (Rating) im Vergleich zum Vorjahr unter Berücksichtigung aktueller, vertretbarer Entwicklungen (Makroökonomie, Kapitalmarkt einschließlich Annahmen zur Fundingplanung, Politik, besondere Ereignisse).
-- Stichprobenartige Prüfung der planungsrelevanten Eingangsdaten (i.W. Zins- und Tilgungscashflows der Assets der Abwicklungsportfolien und der Fundingplanung einschließlich jeweils zugehöriger Derivatepositionen) sowie der Planung der Sach- und Personalkosten (vertragliche Leistungsbeziehungen sowie ergänzende Expertenschätzungen hinsichtlich zukünftiger geplanter Entwicklungen).
-- Durchführung von Plausibilitäts- und Konsistenzanalysen (Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit, Widerspruchsfreiheit) der Planbilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen über den mehrjährigen Planungszeitraum sowie in den ergänzenden Darstellungen des Abwicklungsplanes (z.B. Portfolioqualität, Ertragsentwicklung und Risikoergebnis).
b) Zusammenfassung der Analyseergebnisse in einem Bericht (Executive Summary und ergänzende Erläuterungen) im Hinblick auf
-- die Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Widerspruchsfreiheit der mehrjährigen Planbilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen.
-- die Bestandsabläufe (Bank-/ Handelsbuch, Teilportfolien) einschließlich der Modellierung vorzeitiger Rückführungen.
-- die Portfolioqualität und das Risikoergebnis sowie deren Bestandteile wie z.B. den Expected Loss, die Ratingmigration sowie der Verlustschätzung.
-- das Fundingmodell (Geld- und Kapitalmarktrefinanzierung, Währungen und Margen).
-- die Abbildung von Fremdwährungs-, Liquiditäts- und Zinsrisiken.
-- die Verwaltungskosten: Entwicklung der Mitarbeiterkapazität / der Personalkosten; Entwicklung der Sachkosten (Aufriss nach variablen / fixen Komponenten sowie Kostenarten)
-- Sonderthemen wie z.B. Beteiligungen, Steuern und Stressszenarien
-- Ergebnis der Plausibilitäts- und Konsistenzanalysen vom Ende des Planungshorizonts bis zur vollständigen Abwicklung des Abwicklungsportfolios (Residualplanungszeitraum).
c) Schwerpunkte der gemeinsamen Prüfung sowie der Zusammenarbeit sollen sich auf ausgewählte Themenfelder beschränken, die von der FMSA zum Beginn jeder Prüfung vorgegeben werden.
d) Es obliegt dem zukünftigen Auftragnehmer, der FMSA auf Basis des Abwicklungsplans einen Vorschlag für die Methode der Plausibilisierungshandlungen sowie Art und Weise der Berichterstattung zu unterbreiten und mit der FMSA abzustimmen (Einsatz eigener Tools des Auftragnehmers und Wahl des Berichtsformats).
-- Die Vereinbarung tritt durch Zuschlagserteilung in Kraft - mit Wirkung zum 15.10.2021 - und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Sie endet nach Ablauf dieser drei Jahre ohne dass es einer Kündigung bedarf (zum 14.10.2024). Im Falle von Verzögerungen im Vergabeverfahren über den 15.10.2021 hinaus, ist der Tag der Zuschlagserteilung gleichzeitig Beginn der dreijährigen Vertragslaufzeit sowie der Leistungsbeginn.
-- Frühestens zum Ablauf eines Jahres der Vertragslaufzeit kann die Vereinbarung jährlich, einseitig von der Auftraggeberin, mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- (Soweit zutreffend) Eigenerklärung des Bieters, dass - sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist - eintragungspflichtig ist, er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister seines Heimatlandes vorlegen wird (siehe Formblatt B_02);
- Eigenerklärung des Bieters, dass er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle die Erlaubnis zur Berufsausübung in geeigneter Weise nachweisen wird (siehe Formblatt B_02).
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Interessenkonflikten (siehe Formblatt B_03).
1. Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die eine Deckung für Vermögensschäden von mindestens 2,5 Mio. EUR je Schadensereignis und Jahr aufweist. Für den Fall, dass eine Versicherung mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme nicht besteht, ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden (siehe Formblatt B_02);
2. Eigenerklärung zu Umsatzzahlen (siehe Formblatt B_02):
3. Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für die letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre (nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens);
4. Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahren (nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens);
5. Größenkategorie gemäß KMU-Definition / Bilanzsumme (siehe Formblatt B_02):
-- ENTWEDER Eigenerklärung zur Bilanzsumme für die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens);
--ODER (alternativ zur Angabe der Bilanzsummen) Angabe zur Größenkategorie des Bieters gemäß KMU-Definition (kleine und mittlere Unternehmen) der Europäischen Kommission.
Mindestanforderung zu Nr. 1 (Berufshaftpflichtversicherung): Deckung für Vermögensschäden von mindestens 2,5 Mio. EUR je Schadensereignis und Jahr.
1. Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl für die letzten drei vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens; (siehe Formblatt B_02),
2. Referenzliste über vergleichbare Leistungen
(Für den Nachweis der Eignung muss der Bieter mindestens drei Unternehmensreferenzen durch Vorlage des Formblatts B_07 für das Los 1 bzw. B_10 für das Los 2 angeben. Die Referenzen müssen die nachgefragten Bereiche betreffen, dürfen nicht länger als drei Jahre zurückliegen und sollen folgenden Inhalt haben:
- Name des Auftraggebers,
- Branche des Auftraggebers,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Umfang: Auftragsvolumen in Personentagen,
- Kurzbeschreibung des Leistungsgegenstands.
Maßgeblich für die Bemessung des Zeitraums von drei Jahren ist das Ende der Angebotsfrist in diesem Verfahren. Der letzte Leistungstag einer Referenz darf nicht länger als drei Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen.
Sofern ein Angebot für beide Lose abgegeben wird, können die anzugebenden Referenzen für beide Lose auch identisch sein.
Falls die Angabe des Namens eines Referenzunternehmens wegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung nicht angegeben werden kann, ist der Auftraggeber so konkret wie möglich zu umschreiben und auf Anforderung der Vergabestelle eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts einzureichen, aus der sich ergibt, dass dieser den Namen des Auftraggebers kennt und dass die im Vergabeverfahren gemachten Angaben zu der jeweiligen Referenz zutreffen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bestätigung ggf. sehr kurzfristig zu erfolgen hat.)
Zu Nr. 2 (Mindestanforderungen an die Referenzen):
- Die Referenzen müssen sich auf in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen beziehen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
- Mindestens eine Referenz muss aus dem Finanzsektor stammen.
1. Die Bieter haben mit dem Angebot gemäß § 128 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GWB zu erklären, dass sie
- bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgeltes gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3 a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (Formblatt B_01);
2. Die Bieter haben dafür Sorge tragen, dass die eingesetzten Mitarbeiter zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (vom 2.3.1974, geändert durch § 1 Nr. 4 Gesetz vom 15.08.1974) bereit sind (Formblatt B_01);
3. Die Bieter müssen sicherstellen, dass keine Datenverarbeitung (bzw. kein Datenzugriff) außerhalb der EU stattfindet. Eine Ausnahme ist nur zulässig, sofern
a) die Datenverarbeitung (bzw. der Datenzugriff) innerhalb des Europäische Wirtschaftsraum (EWR) erfolgt,
b) die Datenverarbeitung (bzw. der Datenzugriff) in einem Drittland erfolgt, für das ein angemessenes Datenschutzniveau durch einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission festgestellt wurde oder aber
c) die Datenverarbeitung (bzw. der Datenzugriff) außerhalb der EU durch den Auftragnehmer im konkreten Fall individuell durch die für die FMSA zuständige Aufsichtsbehörde (BfDI) zeitlich nach dem EuGH "Schrems II"-Urteil ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde.
4. Mit dem Formblatt B_03 ist (getrennt nach Losen) eine Erklärung darüber abzugeben, dass keine Interessenkonflikte durch Mandate für die betreffende Abwicklungsanstalt EAA (Los 1) bzw. FMS-WM (Los 2) und Mandate bei der FMSA vorliegen. Darin sind u.a. folgende Angaben zu machen:
-- Erklärung über den Anteil am Gesamtumsatz und die Höhe der Umsätze in EUR, die der Auftragnehmer mit der Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigt hat.
-- Erklärung über die Höhe der bereits abgerechneten Umsätze in EUR und über den Anteil am Gesamtumsatz sowie eine Beschreibung der Leistungen, die der Auftragnehmer mit der Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM im laufenden Geschäftsjahr getätigt hat.
Im Übrigen wird auf das Formblatt B_03 verwiesen.
(Ein Interessenkonflikt liegt vor, falls 5 % des Gesamtumsatzes in EUR des Bewerbers in einem der Geschäftsjahre auf Dienstleistungen für die Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM entfallen. Weiterhin liegt ein Interessenkonflikt insbesondere auch dann vor, wenn der Bieter für die Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM oder für die FMSA als Jahresabschlussprüfer im vergangenen Geschäftsjahr tätig geworden ist oder während der Laufzeit des hier zu vergebenden Auftrags voraussichtlich tätig sein wird.)
5. Mit dem Formblatt B_06 haben die Bieter eine Erklärung zur E-Rechnung abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß E-Rechnung-Verordnung (E-Rech-VO) ist der Auftragnehmer verpflichtet, Rechnungen an den Auftraggeber elektronisch auszustellen und zu übermitteln (siehe Vergabeunterlage C_02).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5VRMM6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.