Werkelogistik Weichenwerke DB Netz AG Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53767
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Werkelogistik Weichenwerke DB Netz AG
Der / Die Dienstleister erbringen die komplette Logistik für die Weichenwerke der DB Netz AG als Gesamtpaket bzw. als Teil des Gesamtpaketes.
Dies beinhaltet die Koordination der Transportaufträge, Durchführung der Transportaufträge im Bereich Straßentransport (TKL, Transporte mit
Ausnahmegenehmigung, Eiltransporte, ...) und Schienenbereich (Einzelwagenverkehr, kleine Ganzzüge, Eiltransporte, ...). Des Weiteren ist die Bereitstellung von Transportequipment im Bereich Schienentransport (Waggons) Teil der Leistung.
Los_I - "Logistikkoordination & Equipmentgestellung"
58... Witten & 92... Schwandorf
Als Schnittstelle zwischen DB Netz AG, dessen internen Kunden und den vertraglich gebundenen Frachtunternehmen (Bestbieter der Lose II & III) muss der Dienstleister in der Lage sein die Transporte und Organisation der Fachlose II, III unter wirtschaftlich, technisch und organisatorisch optimalen Bedingungen zu steuern, sowie Sonderfunktionen für das Werk zu erbringen.
Unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und der Optimierung des Laderaumes ermittelt der Dienstleister in Abstimmung mit den Ansprechpartnern der Versandwerke das Transportmittel und die Transportstrecke unter dem Grundsatz der permanenten Lieferfähigkeit.
Darüber hinaus gestellt der Dienstleister, damit der Auftraggeber seine Leistungsverpflichtung ggü. dem Endkunden erfüllen kann Equipment. Der Auftraggeber benötigt über die „normale“ Versorgung mit Güterwagen (Gestellung von Güterwagen für den Transport und Durchführung Transport vom Bestbieter Los_III) weiteres Equipment (Güterwagen). Der Dienstleister ist in der Lage zur optimalen Erfüllung der vertraglichen Leistung weitere Güterwagen der verschiedensten Gattungen an den Auftraggeber zu vermieten.
Laufzeitverlängerung 2x1 Jahr
Es erhält nur ein Bieter den Zuschlag!
Der Höchstwert wird mit 25% über dem Schätzwert bemessen.
Los_II - "Straßentransport"
58... Witten & 92... Schwandorf, als Hauptversandorte jedoch bundesweiter Versand
Der Dienstleister erbringt im Rahmen seiner Tätigkeit die angefragten Straßentransporte selbst oder mit Hilfe von Subunternehmern. Hierbei stimmt sich der Dienstleister im Rahmen der dispositiven Tätigkeit zwingend mit dem Dienstleister aus Los_I (Logistikkoordination) zur optimalen Transportart, Lieferterminen und zur Wahl des geeigneten Equipments ab.
Laufzeitverlängerung 2x 1Jahr
Es erhält nur ein Bieter den Zuschlag!
Der Höchstwert wird mit 25% über dem Schätzwert bemessen.
Los_III - "Schienentransport"
58... Witten & 92... Schwandorf, als Hauptversandorte jedoch bundesweiter Versand
Der Dienstleister führt im Rahmen seiner Tätigkeit die kompletten Schienentransporte selbst oder mit Hilfe von Subunternehmern durch. Hierbei stimmt sich der Dienstleister zwingend mit dem Dienstleister aus Los_I zur optimalen Transportart, Lieferterminen und zur Wahl des geeigneten Equipments ab.
Laufzeitoption 2x 1 Jahr
Es erhält nur ein Bieter den Zuschlag!
Der Höchstwert wird mit 25% über dem Schätzwert bemessen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt:
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(a) Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (B4_Eigenerklärung.docx)
oder alternativ:
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(b) Erklärungen die den Vorgaben der Bietereigenerklärung entsprechen mit folgenden Einzelangaben:
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(1) dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren eröffnet, beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist;
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(2) dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
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(3) Erklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister verzeichnet ist;
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(4) dass für das Unternehmen kein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister führen kann
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(5) dass für das Unternehmen kein Verfahren zu erwarten ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister führen kann;
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(6) dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat;
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(7) dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
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(8) dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist;
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(9) zur Kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention
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(10) dass das Unternehmen bei der Ausführung früherer Auftrags- oder Konzessionsverträge der Deutschen Bahn keine Aufträge mangelhaft ausgeführt hat,
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(11) dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe gemäß §§ 123 f. GWB, oder § 122 GWB keine Täuschung und keine Auskünfte zurückbehalten hat. Das Unternehmen war stets in der Lage die geforderten Nachweise zu übermitteln;
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(12) dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG versucht hat die Entscheidungsfindung zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten oder irreführende Informationen übermittelt hat;
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(13) dass das Unternehmen keine schweren Verfehlungen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begannen hat;
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(14) dass das Unternehmen keine Kenntnis davon hat, dass eine Person die dem Unternehmen zuzurechnen ist rechtskräftig wegen eines Tatbestandes nach §123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB verurteilt ist eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde;
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(15) Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex
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(16) dass das Unternehmen den Beschäftigten oder eingesetzten Leiharbeitern bei der Ausführung der Leistung das Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG das Mindestlohngesetz – MiLoG sonstige geltende Regelungen allgemein verbindlich geltende tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhält;
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(17) dass das Unternehmer die Verpflichtungen zum Entsendegesetz, Mindestlohngesetz etc. auf beauftragte Nachunternehmen überträgt;
Der Bieter hat dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt:
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(a) Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (B3_Lieferantenselbstausk unft.docx). Hier müssen mind. Angaben in der Lieferantenselbstauskunft getätigt werden, welche auch den nachfolgenden Punkten entsprechen.
oder alternativ:
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(b) Auskunft die den Anforderungen der Lieferantenselbstauskunft entsprechen:
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(1) Angaben zu Allgemeinen Unternehmensdaten, die ermöglichen das Unternehmen zu identifizieren (D-U-N-S-Nummer, Firmenbezeichnung, Anschrift)
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(2) Angaben zu Ansprechpartner/Verantwor tliche der Geschäftsführung, Verkauf und Qualitätssicherung
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(3) Angaben zum Firmenprofil (Handelsregister-Nr., Umsatzsteuer-ID, Rechtsform, Unternehmensstruktur wie Angaben zu Muttergesellschaft(en), Tochtergesellschaft(en) und/oder Konzernzugehörigkeiten
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(4) Unternehmens und Finanzdaten der letzten 3 Jahre (Gesamtkapital, Gesamtumsatz lt. GuV)
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(5) Anzahl Mitarbeiter im Gesamt-Unternehmen und im Bereich schienengebundene Transporte
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(6) Produktangebot
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(7) Referenzkunden
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(8) Angaben über die Implementierung eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystem s, wenn ja, welches (Zertifikatsnachweis erforderlich!)
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(9) Angaben zum Bestehen eines zertifizierten Umweltmanagementsystems, alternativ als Angabe in der Lieferantenselbstauskunft
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(c) Versicherung:
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(c.1) Los_I – „Logistikkoordination & Equipmentgestellung“, Los_II – „Straßentransport: Nachweis einer Haftpflichtversicherung zur Deckung der Risiken aus den Einzelverträgen. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten: Für Personen- und Sachschäden zzgl. Folgeschäden [Betrag gelöscht] EUR, für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR; Die vorstehend genannten Deckungssummen müssen pro Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
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(c.2) Nur für Los_III – „Schienentransport“: zzgl zu (c.1) Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß §§ 14 - 14d AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz). Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt für Personen- & Sachschäden insgesamt 20 Millionen Euro je Schadensereignis und muss für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
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(c.3) Kann die Eignung nur durch einen Nachunternehmer erlangt werden ist eine Verpflichtungserklärung gem. §47 SektVO (Eignungsleihe) erforderlich. Der Nachweis der Haftpflichtversicherung des/der Nachunternehmer ist zusammen mit der Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Der Bieter hat Nachweise für nachfolgende Ziffern beigefügt:
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(1) Für das Los_I – „Logistikkoordination & Equipmentgestellung“ ist eine Übersicht über das geplante einzusetzende Personal (Witten Benennung von mind. 4 Personen, Schwandorf von mind. 2 Personen) als Nachweis zu erbringen, mit folgenden Angaben/Anforderungen:
• Angabe über eine Ausbildung als Speditionskaufmann/Logist iker/Kaufmann im Eisenbahnbetrieb bzw. gleichwertige Ausbildungen & Tätigkeiten in den betreffenden Berufsfeldern
• Benennung der fachbezogenen Qualifikationen mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung in den Bereichen:
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(a) Organisation im Bereich Straßentransport (Teil- & Komplettpartien, Sonderverkehre mit Überlänge, Überbreite, Genehmigungsverfahren etc.)
oder
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(b) Organisation im Bereich Transport Schienengüterverkehr (Einzelwagenverkehr, Ganzzugverkehr, Sondertransporte auf der Schiene, Genehmigungsverfahren)
oder
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(c) Intralogistik (Schwerpunkte Managen von Equipment im Innerwerksverkehr hauptsächlich für den Schienengüterverkehr [Güterwagen], Steuerung von innerbetrieblichen Rangierleistungen, Zulauf- & Ablaufsteuerung von Equipment im Bereich Straßentransport & hauptsächlich Schienentransport)
• Für jeden Standort muss sichergestellt sein, dass jede fachbezogene Qualifikation (a – c) durch das eingesetzte Personal abgedeckt ist.
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(2) Für das Los_I – „Logistikkoordination & Equipmentgestellung“ ist der Nachweis zu erbringen, dass die vom Bieter gestellten Güterwagen einer **ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle zugewiesen** sind und nach **ECM Richtlinien zertifiziert** sind.
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(3) Für das Los_II – „Straßentransport“ ist der Nachweis zu erbringen, dass eine gültige Transportlizenz (EU-Lizenz, Transportgenehmigung, CEMT-Genehmigung, …) vorliegt.
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(4) Für das Los_III – „Schienentransport“ ist der Nachweis der Zulassung als Eisenbahnverkehrsunterneh men (EVU-Bescheinigung) gem. §6 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) sowie eine aktuelle Sicherheitsbescheinigung oder nationale Bescheinigung nach §7a AEG (evtl. mit Übergangsregelung) erforderlich.
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(5) Für Los_III – „Schienentransport“ ist der Nachweis zu erbringen, dass die Instandhaltungsstelle der Güterwagen nach **ECM Richtlinien zertifiziert** ist und dass die vom Bieter eingesetzten Güterwagen einer **ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle zugewiesen** sind.
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(6) EIGNUNGSLEIHE: Kann für die Punkte 2 bis 5 die Eignung nur durch einen Nachunternehmer erlangt werden, ist eine Verpflichtungserklärung gem. §47 SektVO (Eignungsleihe) erforderlich. Die entsprechenden Nachweise des/der Nachunternehmer ist zusammen mit der Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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(7) Ressourcenübersicht
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(7.1) Allg.:
Der Bieter hat für die jeweiligen Lose eine Ressourcenübersicht zu erstellen und als Nachweis beizubringen. Der Bieter weist nach, dass ausreichend Ressourcen/Kappazitäten wie unter 7.2 bis 7.4 im einzelnen dargestellt, für die Abwicklung von Transportstarken Tagen sichergestellt wird (Mindestanforderung). Ein Zugriff auf entsprechendes Equipment (für das Transportgut und den Einsatzzwecks geeignet) muss gegeben sein. Ergeben sich Zweifel aus der entsprechenden Ressourcenübersicht und der Leistungsfähigkeit erfolgt im Rahmen von technischen Nachfragen (vor Angebotsaufforderung, nach Abgabe Teilnahmeantrag) die schlussendliche Bestätigung/Ablehnung der technischen Eignung.
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(7.2) Los_I – „Logistikkoordination & Equipmentgestellung“:
Das im Los_I geforderte Equipment ist in einer Anlage „Ressourcenübersicht Equipment“ aufzulisten. Das Equipment muss dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit inkl. mgl. Laufzeitoptionen zur Verfügung stehen. Wird diese Leistung durch Nachunternehmer (NU) durchgeführt ist/sind diese(r) Nachunternehmer mittels der Liste „Nachunternehmer Equipmentgestellung“ zu benennen. Eine Verpflichtungserklärung gemäß § 47 SektVO (Eignungsleihe) ist erforderlich, wenn der Nachunternehmer einen geplanten Anteil von mehr als 35% (bezogen auf das geforderte Equipment) hat.
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(7.3) Los_II – „Straßentransporte“ (Transportstarke Tage je Standort 35 Transporte):
Die durch den Bieter in einer Anlage „Ressourcenübersicht Straße“ aufgeführten Transportkapazitäten im Straßengüterverkehr müssen dem Bieter für den Transport von Weichen, Weichengroßteilen, Zubehör uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Wird diese Leistung durch Nachunternehmer durchgeführt ist/sind diese(r) Nachunternehmer mittels einer Liste „Nachunternehmer Straße“ zu benennen (Nachunternehmer mit einem geplanten Anteil von mehr als 10% bezogen auf den Anteil Transporte). Für Nachunternehmer mit einem geplanten Anteil von mehr als 25% bezogen auf den Anteil der Transporte ist eine Verpflichtungserklärung gemäß § 47 SektVO (Eignungsleihe) erforderlich.
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(7.4) Los_III – „Schienentransporte“ (Transportstarke Tage je Standort 20 Transporte):
Die in einer Anlage „Ressourcenübersicht Schiene“ aufgeführten Wagengattungen müssen einem Bieter für den Transport von Weichen, Weichengroßteilen, Zubehör uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Wird diese Leistung durch Nachunternehmer (NU) durchgeführt ist/sind diese(r) Nachunternehmer mittels der Liste „Nachunternehmer Schiene“ zu benennen. Eine Verpflichtungserklärung gemäß § 47 SektVO
(Eignungsleihe) ist erforderlich, wenn der Nachunternehmer einen geplanten Anteil von mehr als 50% (bezogen auf die Transportanzahl) hat.
(1) Der Bieter hat dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise beigefügt:
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(a) Sofern der Bieter in Rahmen einer Bietergemeinschaft anbieten möchte, ist eine Erklärung, dass sämtliche Mitglieder dieser Bietergemeinschaft den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zeichnen (B4_Eigenerklärung) beizufügen.
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(b) Aus der Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (NU) muss hervorgehen, dass der NU des Bieters sich verpflichtet während der gesamten Vertragslaufzeit die jeweils dem Bieter übertragenen Eignung im Rahmen der Leistungsfähigkeit sicherzustellen.
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(2) Grundsätzliche Anerkennung des Rahmenvertragsmusters (Los_I bis Los_III) inkl. seiner Anlagen (Mietvertrag [nur Los_I], AVB, EVB, Mindestlohn, EVB Unfallverhütung, …). verhandelbare Abschnitte oder Themengebiete werden durch die Vergabestellegekennzeichnet.
Zahlungsbedingungen sind den RV-Mustern der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für Los_I gilt 30Tage netto.
Für Los_II & Los_III gilt 21Tage bei 3%Skonto oder 30 Tage netto.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(a) Sofern der Bieter in Rahmen einer Bietergemeinschaft anbieten möchte, ist eine Erklärung, dass sämtliche Mitglieder dieser Bietergemeinschaft den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zeichnen (siehe auch unter „Befähigung zur Berufsausführung“ Bietereigenerklärung beizufügen.
(b) Aus der Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (NU) muss hervorgehen, dass der NU des Bieters sich verpflichtet während der gesamten Vertragslaufzeit die jeweils dem Bieter übertragenen Eignung im Rahmen der Leistungsfähigkeit sicherzustellen.
(c) Grundsätzliche Anerkennung der Rahmenvertragsmuster inkl. ihrer Anlagen (AVB, EVB Mindestlohn, EVB Unfallverhütung, ...). verhandelbare Abschnitte oder Themengebiete werden durch die Vergabestelle gekennzeichnet.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.