Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. §§ 103, 108 GWB Referenznummer der Bekanntmachung: IV.2-2021-001
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.giessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. §§ 103, 108 GWB
Stadt Gießen
Die beabsichtigte Inhouse-Vergabe an die Mit.Bus GmbH (Lahnstraße 31, 35398 Gießen) umfasst die im Linienbündel „Stadtverkehr Gießen“ zusammengefassten öffentlichen Personenverkehrsdienste innerhalb der Stadt Gießen und der angrenzenden Gemeinde Wettenberg.
Die Einzelheiten zum Gegenstand und Umfang des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind in dem „Ergänzenden Dokument Stadtverkehr Giessen" einschließlich der in Bezug genommenen Anlagen enthalten. Dieses Dokument und die Anlagen sind unter:
https://www.giessen.de/Dok-Stadtverkehrgiessen
abrufbar.
Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z.B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, in Folge sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen kann der Aufgabenträger eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Diese Vorinformation dient der Berichtigung der bereits am 09.07.2013 auf TED (Tenders Electronic Daily) der Online-Version des „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" für das europäische öffentliche Auftragswesen unter der Dokumentnummer: 2013/S 131-226628 veröffentlichten Vergabeabsicht. Der öffentliche Auftraggeber berichtigt diese Bekanntmachung dahingehend, dass der Auftrag nunmehr im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19) im Wege einer Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB erfolgen soll. Zudem haben sich seit der Vorinformation im Jahr 2013 unwesentliche Veränderungen an den angekündigten zu vergebenden Beförderungsleistungen ergeben. Die Vergabe der in Abschnitt II.2.4) genannten Verkehrsdienste ist weiterhin gemäß § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG als Gesamtleistung beabsichtigt.
Einzelheiten ergeben sich aus dem „Ergänzenden Dokument Stadtverkehr Gießen", das unter https://www.giessen.de/Dok-Stadtverkehrgiessen abgerufen werden kann.
Ein Neulauf der Jahresfrist nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 VO 1370/2007, wie auch der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i.S.d. § 8 Abs. 4 PBefG wird durch diese Berichtigung der am 09.07.2013 unter der o. a. Dokumentnummer auf TED erfolgten Bekanntmachung nicht in Gang gesetzt.
B) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
Geschäftsstelle der 1. und 2. Vergabekammer
Tel.: +49 (6151) 12 6603
Fax.: +49 (6151) 12 5816
[gelöscht]
C) Soweit in Abschnitt IV) als Verfahrensart „Direkte Vergabe an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)" angegeben ist, erfolgt dies ausschließlich deshalb, weil die Angabe der Verfahrensart „Inhouse-Vergabe“ (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB)" technisch nicht möglich ist.