Grün- u. Außenanlagenpflege sowie Winterdienst auf div. Liegenschaften in Alsfeld Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0150
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grün- u. Außenanlagenpflege sowie Winterdienst auf div. Liegenschaften in Alsfeld
Durchführung der Grün- und Außenanlagenpflege sowie des Winterdienstes auf 4 Liegenschaften in Alsfeld (2 Lose)
Grün- und Außenanlagenpflege auf 4 Liegenschaften in Alsfeld
4 Liegenschaften in Alsfeld
Ausführung der Grünanlagenpflege auf einer Grundfläche von ca. 17.400 m² sowie der Außenanlagenpflege auf einer Grundfläche von ca. 10.300 m² auf folgenden Liegenschaften:
- Finanzamt Alsfeld, In der Rambach 11, 36304 Alsfeld
- Amtsgericht Alsfeld, Landgraf-Hermann-Str. 1, 36304 Alsfeld
- Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, Marburger Str. 69, 36304 Alsfeld
- Polizei Alsfeld, An der Au 5, 36304 Alsfeld
Vertragshaltende Stelle für alle Liegenschaften ist der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Ost.
Zum Leistungsumfang der Grün- und Außenanlagenpflege gehören unter anderem:
das Mähen von Rasenflächen sowie einer Obstbaumwiese; die fachgerechte Pflege von Pflanzflächen inkl. Dach- und Fassadenbegrünung; Wässern von Rasen- und Pflanzflächen; Entfernung von Laub auf Grünflächen; Wildkrautbekämpfung; Reinigung der öffentlichen Flächen und Gehwege; Reinigung von Gullys, Rinnen, Lichtschächten und Kelleraufgängen sowie Bemulchung.
Es besteht die Option zur Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 5 Jahre.
Winterdienst auf 4 Liegenschaften in Alsfeld
4 Liegenschaften in Alsfeld
Ausführung des Winterdienstes auf einer Grundfläche von ca. 6.700 m² auf folgenden Liegenschaften:
- Finanzamt Alsfeld, In der Rambach 11, 36304 Alsfeld
- Amtsgericht Alsfeld, Landgraf-Hermann-Str. 1, 36304 Alsfeld
- Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, Marburger Str. 69, 36304 Alsfeld
- Polizei Alsfeld, An der Au 5, 36304 Alsfeld
Vertragshaltende Stelle für alle Liegenschaften ist der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Ost.
Zum Leistungsumfang des Winterdienstes gehören unter anderem:
die Beseitigung von Eis und Schnee sowie Streuen bei Glätte auf öffentlichen Wegen und Parkflächen; die Bereitstellung von Streugutdepots (100 kg bzw. 200 kg Volumen) inkl. Befüllung mit Streugut; Streugutbeseitigung am Ende einer Kälteperiode sowie am Ende der Wintersaison.
Die Reaktionszeit bei Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung beträgt 1 Stunde.
Die laufende Beobachtung der Objekte sowie der Wettersituation ist sicherzustellen.
Es besteht die Option zur Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 5 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung, Arbeitnehmerschutzvorschriften (insb. Jugendarbeitsschutzgesetz).
- Erklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung
Referenzen: eine Liste mit geeigneten Referenzen über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen je bebotenem Los mit folgenden Angaben:
- Art der Leistung (hier: Grün- und Außenanlagenpflege (Los 1), Winterdienst (Los 2)
- Umfang (Angabe der Flächen / lfd. Meter; getrennt nach der der jeweiligen Leistungsart)
- Empfänger (öffentliche und / oder private Empfänger)
- Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
- Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
Alternativ kann das Erreichen der Gesamtjahresfläche (je bebotenem Los) auch durch Addition mehrerer (maximal 4) Referenzangaben nachgewiesen werden, wenn die Leistungen im selben Leistungszeitraum (Dauer mind. 1 Jahr) erbracht wurden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nach- & Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderl. Verpflichtungserklärung (wird mit den Unterlagen zur Verfügung gestellt) zu Tariftreue & Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nach- & Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind & die Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue & Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer (AN) zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektron. über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) bis zum 09.09.2021, 06:00 Uhr zur Verfügung gestellt.
In diesem Verfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz versehen sein. Die Abgabe von Papierangeboten ist ausgeschlossen!
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln. Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Dem Angebot ist zusätzl. beizufügen:
- Erklärung Unternehmensdaten
- Erklärung bezüglich des Nichtvorliegens einer Vergabesperre
Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer (AN) mit der Beauftragung der Leistung dem AG zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine ZÜP durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen nach der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]