2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d. h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibt sich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
207 – Für die Einhaltung der Schotter in Gleis 2 während der Rückbau des Gleises 1 in Bph 1.2 wird eine provisorische Schotterhalterung gem. Ril 836.4305 Bild 1 vom Anfang des Umbaubereiches bis ausreichend Abstand vom Gleis 2 eingehalten kann. Diese notwendige Leistungen zur Sicherung des Gleises 2 werden mit Anordnung Nr. 207 wird der Einbau dieser Schotterhaltung bestellt.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
207 – Für die Einhaltung der Schotter in Gleis 2 während der Rückbau des Gleises 1 in Bph 1.2 wird eine provisorische Schotterhalterung gem. Ril 836.4305 Bild 1vom Anfang des Umbaubereiches bis ausreichend Abstand vom Gleis 2 eingehalten kann. Diese notwendige Leistungen zur Sicherung des Gleises 2 werden mit Anordnung Nr. 207 wird der Einbau dieser Schotterhaltung bestellt.
Im Hauptvertrag des ANs sind die Leistungen der Anschwenkung Gleis 1 und Ruckbau des alten Gl.1 enthalten. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich einen weiteren BauAN zu beauftragen. Dies wird im Folgenden begründet. Eine getrennte Vergabe ist aufgrund der beengten Situation nicht möglich. Die Schotterhalerung muss in dem Arbeitsbereich des BAU AN am Anfang der Sperrpase angebracht werden. Die Arbeiten finden auf dem Gleis 1 statt. Einer weitere BAU AN würde die Arbeiten räumlich und zeitlich parallel mit der Arbeiten des HauptAN durchführen, welches zur gegenseitigen Behinderung der eingesetzten Firmen führen kann.