2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE01 Vorabmaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI24775
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE01 Vorabmaßnahmen Bereich West Oberirdisch
München
Siehe Kapitel II.1.4) dieser Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE01 Vorabmaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Simbach am Inn
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
203 – TK und 50Hz: Vorgezogene Erstellung der Bestandspläne vor Fertigstellung der Vertragsleistung
— LST und OSE: Erstellung der Bestandspläne (kein Bestandteil des HV).
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Simbach am Inn
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Land: Deutschland
203 – TK und 50Hz: Vorgezogene Erstellung der Bestandspläne vor Fertigstellung der Vertragsleistung
— LST und OSE: Erstellung der Bestandspläne (kein Bestandteil des HV).
Die Bestandspläne können nur von der ausführenden Firma erstellt werden, da nur diese über die notwendigen Unterlagen und Informationen verfügt und letztlich die Gesamthaftung für ihr Leistungssoll trägt.
Eine neu zu bindende Firma erzeugt Kosten für die Baustelleneinrichtung und muss in das Bauvorhaben sowie die Örtlichkeit eingewiesen werden. Dies würde zu proportional extrem hohen Zusatzkosten führen. Die vorgenannten Arbeiten sind zudem maßgeblich für die Fertigstellung des Gleissystems in einem engen Baufeld. Eine Aufteilung der Arbeiten auf mehrere Firmen ist sowohl organisatorisch, wie auch aus Gewährleistungsgründen nicht möglich. Es würden sich dadurch zusätzliche Haftungsrisiken ergeben. Jede terminliche Verzögerung hätte zudem direkte Auswirkungen auf den Zeitplan der Hauptbaumaßnahmen. Nachdem die Baufirmen hierfür schon gebunden waren, hätte dies ein hohes, zusätzliches Risiko für bauzeitliche Folgekosten mit sich gebracht.