Software, Pflege und Consulting für DMS-Scanbetrieb im Land Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0066
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 611 / 340-0
Fax: +49 611 / 340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software, Pflege und Consulting für DMS-Scanbetrieb im Land Hessen
Beschaffung von Software, Pflege und Consulting für den DMS-Scanbetrieb im Land Hessen.
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Die Software Kofax-Capture und Virtual Rescan wird in der hessischen Landesverwaltung seit 2005 im laufenden Produktionsbetrieb eingesetzt um die eingescannten Dokumente der hessischen Dienststellen an das Zielsystem, beziehungsweise an das zentrale Dokumentenmanagementsystem, an SAP, an Microsoft Shares und an Microsoft Sharepoint zu übergeben. Die gescannten Dokumente werden für das Dokumentenmanagement-System des Landes Hessen nach PDF/A konvertiert. Eine Konvertierung von elektronischen Dokumenten wie z.B. Word-Dateien, Mails mit Anhängen/Signatur oder ZIP-Dateien wird zur Langzeitarchivierung ebenfalls nach PDF/A vorgenommen.
In den Dienststellen erfolgt die Vorbereitung des Papiers, der Scanvorgang beziehungsweise das Erstellen der Stapel und die Versendung an die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung. Zentral erfolgt dann die Standard-Batchverarbeitung, also Erkennung, Barcodeprüfung, OCR-Verarbeitung, PDF-Erzeugung und die Übergabe an das Zielsystem.
Die Dienststellen befinden sich alle im Landesintranet. In der Zentrale empfangen hinter einem Hardware-Loadbalancer 2 Kofax Netzwerkserver (Webserver IIS) die eingehenden Stapel und geben sie an den zentralen Kofax Server weiter, der sie nach der Batchverarbeitung an die Zielsysteme übergibt. Die Konvertierung zur Langzeitarchivierung kann zentral für die einzelnen Verfahren konfiguriert und angepasst werden (z. B. verschiedene Zielformate).
Für die Aufrechterhaltung dieses Betriebs ist die Beschaffung von:
— Wartung, 3rd Level Support,
— Volumenlizenzen,
— Neubeschaffungen,
— Consulting, Schulung, Inbetriebnahme, Beratung, Dienstleistung,
— neue Produkte notwendig.
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monate und einer 2-maligen automatischen Verlängerungsoption von je einem Jahr für die aufgeführten Leistungen abzuschließen. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung.
Die Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] EUR (netto) bei einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ausschreibungsbestimmungen (der Verweis auf die Ausschreibungsbestimmungen lässt sich systembedingt nicht löschen. Der Auftraggeber verlangt in diesem Vergabeverfahren keine Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung.)
In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt:
Darstellung von insgesamt mindestens 4 geeigneten Referenzen (Datei „Referenzen“) aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
I) Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
Art: Support für eine laufende Kofax-Capture-Umgebung mit einem zentralen Standort und mehr als 20 externen Standorten.
Umfang: Leistungszeitraum mindestens 2 Jahre.
II) Darstellung von mindestens 1 geeigneten Referenz aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht.
Art: Einführungsunterstützung, Beratung, Support zu dem Produkt „Kofax Total Agility“.
Umfang: Leistungszeitraum mindestens 2 Jahre.
III) Darstellung von mindestens 1 geeigneten Referenz aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht.
Art: Software-Entwicklung und Implementierung von Custom Modules und Export-Connectoren für das Produkt Kofax Capture.
Umfang: Leistungszeitraum mindestens 3 Monate.
(Datei „Referenzen“ auf der Vergabeplattform).
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG“) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, (GVBl. S. 354) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Erklärung Vergabesperre
Der Bieter hat die Eigenerklärung nach dem Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 23. Oktober 2020 (StAnz 48/2020 S. 1216) oder nach § 18 Abs. 3 HVTG (in der aktuell gültigen Fassung) ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei elektronischem Versand ist die Eigenerklärung auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Der Name der erklärenden Person ist zu nennen.
Zusätzlich weist die Vergabestelle an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der zentralen Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (MIS) bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.
(Datei „Erklaerung_Vergabesperre.pdf“)
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen. Der Name der erklärenden Person ist zu nennen.
(Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB.pdf“)
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Der Name der erklärenden Person ist zu nennen.
Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
(Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB.pdf“).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.