RV Reinigungsmittel und Sanitärverbrauchsmaterial (EBP) Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0163
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 611 / 6939-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Reinigungsmittel und Sanitärverbrauchsmaterial (EBP)
Rahmenvereinbarung Reinigungsmittel und Sanitärverbrauchsmaterial (EBP) für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH).
Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), ca. 683 Dienststellen des Landes Hessen entsprechend der Anlage „Anlieferungsadressen“
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Reinigungsmitteln und Sanitärverbrauchsmaterial (EBP) für die Dienststellen des Landes Hessen, insbesondere für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), mit Einstellung in den eProcurement-Katalog (SRM) des Landes Hessen für die Laufzeit von 2 Jahren, mit der zweifachen Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen stellen lediglich einen Richtwert dar, welcher aufgrund der Abnahmemengen der letzten Jahre ermittelt wurde.
Die ausgeschriebenen Artikel sind in 5 Gruppen (1: Reinigungsmittel, 2: Reinigungszubehör, 3: Persönliche Schutzausrüstung, 4: Spendersysteme u. Zubehör, 5: Hygienepapier) aufgeteilt.
Neben den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Standardartikeln (ca. 184 Kernartikel) werden zusätzlich Freitextbestellungen der jeweiligen Produktkategorien abgerufen, die etwa 25 Prozent des geschätzten Gesamtauftragsvolumens ausmachen.
Das geschätzte Auftragsvolumen (Katalog- u. Freitextbestellungen) liegt bei [Betrag gelöscht] EUR (netto) für den möglichen Gesamtzeitraum von 4 Jahren.
Bestellberechtigt sind durchschnittlich ca. 2 300 unterschiedliche Bestellerinnen und Besteller bei ungefähr 683 Auslieferungsstellen. Bestellungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen frei Verwendungsstelle auszuführen.
Bei den anzubietenden Artikeln sind die Qualitätsanforderungen des Leistungsverzeichnisses durchgängig einzuhalten.
Die angebotenen Reinigungsmittel dürfen bestimmte chemische Inhaltsstoffe nicht beinhalten.
Zweimalige Option der Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Angebot ist eine Eigenerklärung bezüglich des Nichtvorliegens einer Vergabesperre beizufügen.
— eine Liste mit geeigneten Referenzen der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: Art und Umfang, Erbringungszeitpunkt, Angabe des Werts, öffentlicher oder privater Empfänger mit den jeweiligen Kontaktdaten (Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen.),
— aussagekräftige Unterlagen zur Erfüllung der eProcurement- Erfordernisse bzw. ausführliche Referenzunterlagen zu bisher bereits realisierten eProcurement-Lösungen,
— Zertifikat des jeweiligen Reinigungsmittelherstellers gem. EMAS und ISO 14001 oder gleichwertig (Gleichwertigkeit ist zu belegen!) für die angebotenen Reinigungsmittel,
— Logistikkonzept zur Sicherstellung der Auslieferung an hessenweite Bedarfsstellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
Sonstige mit dem Angebot weiter einzureichende Unterlagen/Nachweise:
— Erklärung Unternehmensdaten,
— Leistungsbeschreibung,
— Artikelliste,
— Sicherheitsdatenblätter gem. REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Anhang II (EU) 2020/878 für die angebotenen Reinigungsmittel,
— Datenblätter für die angebotenen Abfallsäcke,
— Angaben zu Inhaltsstoffen für die dem Arbeitsschutz dienenden Produkte,
— Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Produkten aus Recyclingkunststoffen,
— Ausführung hinsichtlich der Beachtung der Umweltgesichtspunkte,
— ggf. Angabe der Mischverhältnisse zur gebrauchsfertigen Lösung.
Weiterhin verpflichtet sich der AN bei Zuschlagserteilung, dem AG zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehen Personen jederzeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 13a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) gemäß Anlage 6 unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die – unter Verwendung des Formulars „Einwilligungserklärung“ in Anlage 6 – in eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen aus der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Des Weiteren wird Anlage 8 Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil.
Auf Anfrage einzureichende Unterlagen:
— Detaillierte Produktbeschreibungen und Technische Datenblätter für die angebotenen Reinigungsmittel,
— gültige Dokumente für die dem Arbeitsschutz dienenden Produkte: 1. Prüfungszeugnisse, 2. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, 3. Prüfzertifikate u. 4. Gutachten,
— Nachweis der im LV geforderten Wirkung von Hautschutz- und -pflegemitteln mittels der in §5 b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 7 Kosmetikverordnung genannten Unterlagen.
Vor Zuschlagserteilung wird der für die Auftragsvergabe in Aussicht genommene Bieter bei Bedarf zur Verprobung der angebotenen Qualität aufgefordert, eine kostenfreie Bemusterung der angebotenen Artikel vorzunehmen. Ein Verbleib des bezuschlagten Musters bei der Bemusterungsstelle kann zu Vergleichszwecken bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist vorgesehen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hessen.de