Unterhalts- und Sonderreinigung Internatsschule Schloss Hansenberg Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0202
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 611 / 6939-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Sonderreinigung Internatsschule Schloss Hansenberg
Durchführung der Unterhalts- und Sonderreinigung im Objekt: Internatsschule Schloss Hansenberg, Hansenbergallee 11, 65366 Geisenheim.
Internatsschule Schloss Hansenberg
Hansenbergallee 11
65366 Geisenheim
Durchführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung im Objekt: Internatsschule Schloss Hansenberg, Hansenbergallee 11, 65366 Geisenheim mit einer gesamten Jahresreinigungsfläche von ca. 1 046 409,70 m2 (Jahresreinigungsfläche Vollreinigung: ca. 973 200,09 m2 / Jahresreinigungsfläche Sichtreinigung: ca. 73 209,61 m2).
Monatliche Reinigung von 3 Sanitätskühlschränken jeweils nach Absprache. Die Sanitätskühlschränke sollen innen und außen gereinigt sowie desinfiziert werden.
Einmal jährliche Grundreinigung von Bodenflächen sowie des Inventars der Schülerwohngebäude.
Weiterhin Durchführung optionaler Sonderreinigungen.
Die Leistungen erfolgen in Zuständigkeit für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung West.
Option der Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 5 Jahre, erstmals zum 1.12.2024. Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Termine.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung bezüglich:
— wettbewerbsbeschränkender Absprachen,
— Nachweis der Sozialversicherung,
— Arbeitnehmerschutzvorschriften (insb. Jugendarbeitsschutzgesetz).
Eigenerklärungen bezüglich:
— Sozialabgaben,
— Berufsgenossenschaft,
— Haftpflichtversicherung.
Referenzen: Eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
— Art der Leistung (hier: Unterhaltsreinigung),
— Umfang (Angabe der Jahresreinigungsfläche),
— Empfänger (öffentliche und / oder private Empfänger),
— Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse,
— Erbringungszeitraum.
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, diebei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tarifteue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen bis zum 27.8.2021, 06.00 Uhr (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126 b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „AI Bietercockpit“ zu übermitteln.
Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Dem Angebot ist eine Erklärung bezüglich Nichtvorliegens einer Vergabesperre, sowie die Erklärung Unternehmensdaten beizufügen.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer (AN) mit der Beauftragung der Leistung dem AG zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine ZÜP durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen nach der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]