Erneuerung Storage-Systeme beim Main-Kinzig-Kreis 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: ekom21-2021-0013
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ekom21.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Postleitzahl: 34134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Storage-Systeme beim Main-Kinzig-Kreis 2021
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erweiterung und Erneuerung bestehender, hochverfügbarer Storage-Systeme inkl. Wartung, Migration sowie damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Zusatzleistungen.
Diese Speichersysteme müssen sowohl für Fileservices (CIFS, NFS), als auch für nativen Block Level Access für andere Applikationsserver eingesetzt werden können (auf Basis iSCSI für Dienste wie MS-Exchange und Datenbankanwendungen etc.).
Die Installation und Inbetriebnahme muss spätestens im Oktober 2021 erfolgen.
Dieses Vergabeverfahren wird von der ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen als Service-Ausschreibung im Namen, im Auftrag und auf Rechnung des Main-Kinzig-Kreises durchgeführt. Die gesamte Administration und Kommunikation in diesem Vergabeverfahren findet daher ausschließlich über die ekom21 statt.
Der öffentliche Auftraggeber, der Main-Kinzig-Kreis, betreibt derzeit eine NetApp FAS2554S, eine FAS8080, eine AFF220 und eine weitere FAS2554HA in einer Außenstelle. Im Zuge der Erweiterung und Erneuerung müssen die Ressourcen weiterhin auf drei zentralen, hochverfügbaren Systemen zusammengefasst sein.
Die neuen Storage Systeme sollen für mindestens 5 Jahre betrieben werden müssen sowohl für Fileservices (CIFS, NFS), als auch für nativen Block Level Access für andere Applikationsserver eingesetzt werden können (auf Basis iSCSI für Dienste wie MS-Exchange und Datenbankanwendungen etc.).
Die Systeme müssen alle Anforderungen einer Servervirtualisierung auf der Applikationsseite erfüllen. Die Servervirtualisierung ermöglicht dem Main-Kinzig-Kreis neben der Einsparung physikalischer Server eine deutlich höhere Verfügbarkeit auf der Applikationsseite, sowie eine flexible Zuweisung der vorhandenen Ressourcen. Management- und Verwaltungsaufwand werden dabei deutlich reduziert. Der Main-Kinzig-Kreis setzt hierzu Citrix XENserver und VMware ein.
Die näheren Einzelheiten der Beschaffung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bieter, die zur Auftragsausführung geeignet sind, werden anhand des in der Excel-Datei „Bewertungsschema-Eignung.xlsx“ beschriebenen Bewertungsschemas ermittelt. Für die Auswahlentscheidung muss der Bieter mindestens 90 Punkte von 130 Punkten erreichen. Bieter, die die Mindestpunktzahl nicht erreichen, werden für die Auftragserteilung nicht berücksichtigt. Anhand folgender nachstehend genannter Kriterien wird die Auswahlentscheidung getroffen:
1. Beschäftigtenanzahl „technische/zertifizierte Fachkräfte“, max. Punktzahl: 50,
2. Beschäftigtenanzahl „VMware Certified Professional“, max. Punktzahl: 30,
3. Umsatz bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, max. Punktzahl: 30,
4. Maßnahmen zur Qualitätssicherung, max. Punktzahl: 20.
Weiterhin hat der Bieter zusammen mit seinem Angebot einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikelt 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung des Unternehmens über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV),
2. Eigenerklärung des Unternehmens zu Ausschlussgründen (insbes. zu §§ 123, 124 GWB), den besonderen Auftragsbedingungen sowie den Abschlusserklärungen.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
1. Eigenerklärung zum Unternehmen mit aussagekräftiger Darstellung des Unternehmens insbesondere im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auftrag (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche,Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.),
2. Erklärung des Unternehmens, dass für den Fall des Zuschlags eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den aufgestellten Mindeststandards für die Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird bzw. – falls bereits vorhanden – eine solche besteht und für die Dauer der Auftragsausführung aufrechterhalten wird.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu III.1.2.1) – Eigenerklärung zum Unternehmen:
Aufgrund der mitgeteilten Informationen (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche,Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.) darf kein Anlass zu Zweifeln bestehen, dass das Unternehmen in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß ausführen zu können.
Zu III.1.2.2) – Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Gefordert ist eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer durch die je Schadensfall Versicherungsschutz in Höhe von mindestens jeweils:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
— [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und
— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
Die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes müssen den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer entsprechen. Die Haftpflichtversicherung muss für die gesamte Dauer der späteren Vertragsausführung aufrechterhalten werden.
Bescheinigungen über die Versicherung, z. B. in Form der Versicherungspolice oder einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung, dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Bescheinigungen in anderer als deutscher Sprache müssen in einer Übersetzung in das Deutsche vorgelegt werden. Der Bewerber steht für die Richtigkeit der Übersetzung ein. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, führt dies zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Zu III.1.2.3) - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz:
Gefordert ist ein Gesamtumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Geschäftsjahr.
1. Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest angestellten Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren ersichtlich ist [Eigenerklärung zur Personenkennzahlen],
2. Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geben [Eigenerklärung Referenzleistungen] mit. Zu jeder Referenz müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden:
— Kurzbezeichnung der Referenz,
— Vollständiger Name einschließlich Postadresse und Kontaktdaten des Auftraggebers (=Referenzauftraggeber),
— Auftragswert,
— öffentlicher oder privater Auftraggeber,
— Leistungszeitraum (Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt),
— Termingerechter Projektabschluss,
— Beschreibung des Leistungsanteils des Ausführenden am Referenzprojekt in Prozent,
— Stellung des Ausführenden im Referenzprojekt (Alleinunternehmer, Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied einer Bietergemeinschaft,
— Anzahl der für den Bewerber im Rahmen des Projektes tätigen Personen.
Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, was Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter ist, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts sind hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichen zugeordnet werden können, der sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorlegt.
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor,deren Ergebnisse Berücksichtigung im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Die weiteren Einzelheiten zu den Bedingungen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3. Eigenerklärung zum Datenschutz und zur IT-Security aus der ersichtlich ist, welche Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Security im Unternehmen für den ausschreibungsrelevanten Bereich angewendet werden [Erfassungsformular – Erklärung zu Datenschutz und IT-Security].
4. Nachweis über die Zertifizierung als autorisierter Partner des Herstellers der angebotenen Produkte [Erfassungsformular – Partnerstatus]
Die Zertifizierung muss vom Hersteller ausgestellt sein.
Die weiteren Einzelheiten zu den Bedingungen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5. Beschreibung der eigenen, im Unternehmen für die ausschreibungsrelevanten Bereiche angewendeten Maßnahmen zur Qualitätssicherung [Eigenerklärung zur Qualitätssicherung]
Zu III.1.3.1) – Eigenerklärung Gesamtbeschäftigtenzahl:
Gefordert sind je anzugebenden Jahr zertifizierten Mitarbeiter für die eingesetzte Storagelösung und Mitarbeiter mit der Zertifizierung „VMware Certified Professional“, sowie die Eigenerklärung des Bewerbers zu ausreichenden Deutschkenntnissen beim Projekt- und Fachpersonal, das in Kontakt mit dem Auftraggeber tritt.
Zu III.1.3.2) – Eigenerklärung Referenzleistungen:
Es sind mindestens 3 Referenzleistungen einzureichen. Diese müssen dem Auftragsgegenstand in Bezug auf die genannten Bereiche nahekommen oder ähneln
Das Ende des Leistungszeitraums darf nicht vor dem 1.1.2018 liegen.
Zu III.1.3.4) – Eigenerklärung zum Partnerstatus:
Herstellseitig muss der höchste nationale Partnerstatus nachgewiesen werden. Mit dem Angebot ist ein entsprechender Nachweis einzureichen (Kopie ist ausreichend). Weiterhin muss beim Hersteller der „Support Partner Status“ nachgewiesen sein.
Zu III.1.3.5) – Eigenerklärung zur Qualitätssicherung:
Gefordert ist das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach der Qualitätsmanagementnorm ISO 9001 oder vergleichbar. Die entsprechenden Zertifizierungen müssen zur Angebotsabgabe vorliegen und in elektronischer Kopie beigelegt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, (GVBl. S.354) mit dem Angebot einzureichen haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Erweiterung und Erneuerung der bestehenden Systeme durch neue Systeme mit größerer Kapazität und Performance ist aufgrund des erheblich nicht vorhersehbaren angewachsenen Speicherplatzbedarfs zwingend erforderlich.
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen können längstens bis zum 10.8.2021, 10.00 Uhr, gestellt werden.
Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden.
Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben,