Linienbündel „509: Upland-Diemelsee“ (Los 1), Linienbündel „510: Volkmarsen / Bad Arolsen“ (Los 2), Linienbündel „502: Stadtbus Korbach“ (Los 3) Referenznummer der Bekanntmachung: 4498
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nvv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korbach
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34497
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ewf.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel „509: Upland-Diemelsee“ (Los 1), Linienbündel „510: Volkmarsen / Bad Arolsen“ (Los 2), Linienbündel „502: Stadtbus Korbach“ (Los 3)
Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg auf folgenden Linien:
— Los 1: Linienbündel „509: Upland-Diemelsee“: Linien 560,566, 567, 568 und 569,
— Los 2: Linienbündel „510: Volkmarsen / Bad Arolsen“: Linien 561, 562, 563, 564 und 565,
— Los 3: Linienbündel „502: Stadtbus Korbach“: Linien 597.1 – 597.5.
Linienbündel „509: Upland-Diemelsee“ (Los 1)
Linie 560: Gasterfeld – Landau – Bad Arolsen – Vasbeck – Adorf – Heringhausen – Willingen,
Linie 566: Korbach – Berndorf – Flechtdorf – Adorf (ehemalige Linie 508),
Linie 567: Korbach – Rhena – Usseln – Willingen (ehemalige (Teil-)Linie 507),
Linie 568: Korbach – Rhena – Eimelrod – Usseln – Willingen (ehemalige (Teil-)Linie 507),
Linie 569: Bad Arolsen – Vasbeck – Adorf – Gieringhausen – Willingen (ehemalige Linie 506).
Die Linien 560, 566, 567, 568 und 569 bedienen im Landkreis Waldeck-Frankenberg einen Verkehrsraum, der im Süden durch die Kreisstadt Korbach, im Westen durch die Gemeinde Willingen, im Norden durch die Gemeinde Diemelsee sowie im Osten durch das Mittelzentrum Bad Arolsen begrenzt ist. Außerhalb der Landkreisgrenzen werden mit Gasterfeld als Ortsteil von Wolfhagen im LK Kassel sowie mit Helmighausen und Leitmar Ortsteile von Marsberg in NRW bedient.
Die Buslinien 560, 566 und 567 stellen die Grundbedienung an allen Tagen in der Woche der diesem Raum zugeordneten Grund- und Mittelzentren sicher, indem eine Anbindung des Gemeindehauptorts und eine direkte Erreichbarkeit der beiden Mittelzentren hergestellt wird. Mit den Buslinien 568 und 569 wird die Erreichbarkeit der Schulstandorte Korbach, Bad Arolsen, Adorf, Willingen und Usseln gewährleistet.
Das zugeordnete Oberzentrum Kassel ist durch Umsteigeverbindungen via Korbach bzw. Bad Arolsen auf die Regionalbahn RB 4 „Korbach – Kassel“ erreichbar. Im zentralen Nahverkehrsknoten Korbach ist mit der Verknüpfung zur RB97 „Marburg – Frankenberg – Korbach – Willingen – Brilon“ eine Anbindung in Richtung Ruhrgebiet via Brilon-Wald und via Marburg in Richtung Frankfurt/M gegeben.
Regelmäßige Anschlussbeziehungen bestehen in Bad Arolsen zwischen der Linie 560 und der Linie 561 des Linienbündels 510 sowie In Gasterfeld zwischen der Linie 560 und Linie 111 des Linienbündels 104 – Wolfhager Land (LK KS).
Linienbündel „510: Volkmarsen / Bad Arolsen“ (Los 2)
Linie 561: Volkmarsen – Twistesee – Bad Arolsen – Diemelstadt – Rimbeck (ehemalige (Teil-) Linie 526),
Linie 562: Diemelstadt – Bad Arolsen (ehemalige (Teil-)Linie 526),
Linie 563: Bad Arolsen – Volkhardinghausen (ehemalige Linie 516),
Linie 564: Bad Arolsen – Volkmarsen (ehemalige Linie 505.1),
Linie 565: Volkmarsen – Bad Arolsen – Korbach (ehemalige Linie 505)
Die Linien 561, 562, 563, 564 und 565 bedienen im Landkreis Waldeck-Frankenberg einen Verkehrsraum, der durch die Städte und Gemeinden Korbach, Twistetal, Bad Arolsen, Diemelstadt und Volkmarsen begrenzt ist. Außerhalb der Landkreisgrenzen werden mit Rimbeck und Scherfede (Ortsteile der Stadt Warburg) sowie mit Udorf (Ortsteil der Stadt Marsberg) nordrhein-westfälische Orte bedient.
Die Buslinie 561 stellt eine Grundbedienung an allen Tagen in der Woche der diesem Raum zugeordneten Grund- und Mittelzentren sicher, indem eine Anbindung des Gemeindehauptorts und eine direkte Erreichbarkeit des Mittelzentrums Bad Arolsen hergestellt wird. Zur Aufgabe der Linien 562, 563, 564 und 565 gehört die Anbindung der Schulstandorte Korbach, Berndorf, Twiste, Bad Arolsen, Helsen, Volkmarsen, Rhoden und Wrexen.
Das zugeordnete Oberzentrum Kassel ist durch Umsteigeverbindung via Bad Arolsen bzw. Volkmarsen auf die Regionalbahn RB4 „Korbach – Kassel“ erreichbar. Außerdem ist in Scherfede die Erreichbarkeit in Richtung Ruhrgebiet und Kassel mit dem SPNV (Regionalexpress), sowie in Richtung Paderborn mit dem ÖPNV (Schnellbus) möglich.
Regelmäßige Anschlussbeziehungen bestehen in Bad Arolsen zwischen der Linie 561 und der Linie 560 des Linienbündels 509.
Linienbündel „502: Stadtbus Korbach“ (Los 3)
Linie 597.1: Hauptbahnhof – Hopfenberger Weg – Kreisberufsschule – Grüner Weg – Lebenshilfe – Waldmannsbreite – Hauptbahnhof
Linie 597.2: Hauptbahnhof – Friedrichstraße – Schulzentrum – Leipziger Straße – Kreisberufsschule – Hauptbahnhof
Linie 597.3: Hauptbahnhof – Prof.-Kümmell-Straße – Moersstraße – Stadtkrankenhaus – Nordwall – Hauptbahnhof
Linie 597.4: Hauptbahnhof – Zentrum – Schlesische Straße – Stadthalle – Kreishaus – Friedhof – Stadtkrankenhaus – Louis-Peter-Straße – Zentrum – Hauptbahnhof
Linie 597.5: Hauptbahnhof – Gewerbegebiet – Hauptbahnhof
Die Buslinien 597.1 bis 597.5 beinhalten die Erschließung des Stadtgebietes Korbach, welche in einem einheitlichen 60-Minuten-Grundtakt erfolgt. Zu den verkehrlichen Hauptaufgaben gehören die Erschließung der Kernstadt sowie die Verbindung der Wohngebiete mit der Innenstadt. Zudem sollen Einrichtungen angebunden werden. Dies bedeutet einen innerstädtischen (Schul-)Verkehr zu und vom Schulzentrum (Kreisberufsschule, Alte Landessschule, Humboldt-Schule) und der Louis-Peter-Schule, sowie die Anbindung von Einkaufszone, Stadtkrankenhaus und Industriegebiets Nord. An der zentralen Haltestelle „Korbach, Hauptbahnhof“ ergeben sich Verknüpfungen zum überörtlichen Busverkehr sowie zum Bahnverkehr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
— Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr, der in der Norm enthaltene Stichtag ist einzuhalten (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr, der in der Norm enthaltene Stichtag ist einzuhalten (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage G zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Bonitätsbescheinigung der Hausbank nach Bank-zu-Bank-Standard [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 1 Monat zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 21.8.2021,
— Bonitätsauskunft der Hausbank über das Kreditrisiko (Rating). Diese Auskunft muss eine mindestens „durchschnittliche/befriedigende“ Bonität bescheinigen und die Angabe enthalten, auf Basis welchen Jahresabschlusses die Auskunft erfolgt und wann das Rating erstellt worden ist [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 1 Monat zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 21.8.2021,
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 21.6.2021,
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 21.6.2021.
— Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/AST-/ALF-/Fernbus-/Schienenersatz-/Bedarfs-/Mietbus-/Berufs-/Markt-/Theater-/Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d. h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
— Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D. h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen,
— Hinweis zu Ziffern III 1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist.
Eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E77137842 zu stellen,
— Eignungsleihe (siehe Vergabeunterlagen),
— Falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zuerteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Falls zutreffend: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)