Linienbündel „102: Ahne-Fulle“ Referenznummer der Bekanntmachung: 4498
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nvv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel „102: Ahne-Fulle“
Die Leistungen umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Kassel, des Landkreises Kassel sowie des Landkreises Göttingen.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 20 Fahrzeugen (10 Standard-Solobusse Kategorie A (Vollniederflur), 3 Standard-Solobusse Kategorie B, 4 Gelenkbusse Kategorie B, 3 Kleinbusse Kategorie A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1.564.081 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 53.113 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 2 Fahrzeugen (PKW/Van) und geschätzten 42.640 Besetztkilometern p.a. erbracht werden.
Linie 40: Kassel Ihringshäuser Straße – Ihringshausen – Simmershausen – Rothwesten – Holzhausen
Linie 41: Kassel Ihringshäuser Straße – Ihringshausen – Vellmar Stadtmitte (– Ahnatal nur Schulverkehr)
Linie 42: Kassel Ihringshäuser Straße – Ihringshausen – Simmershausen – Wahnhausen – Knickhagen – Wilhelmshausen – Hann. Münden
Linie 43: Vellmar Stadtmitte – Obervellmar – Vellmar-West – Niedervellmar Dörnberg-Straße
Linie 44: Kassel Holländische Straße – Niedervellmar – Frommershausen – Vellmar Stadtmitte
Linie 44A: Niedervellmar – Vellmar-West – Obervellmar – Vellmar Stadtmitte – Frommershausen
Linie 45: Kassel – Fuldatal – Hann. Münden/Vellmar (Schulverkehr)
Linie 48: Vellmar Stadtmitte – Niedervellmar Dörnbergstraße – Obervellmar – Heckershausen – Kammerberg – Weimar Bahnhof
Linie 49: Weimar Bahnhof – Kammerberg – Heckershausen Casselbreite
Linie N40: Kassel Königsplatz/Mauerstraße – Weserspitze – Wolfsanger – Fuldatal
Linie N49: Kassel Königsplatz/Mauerstraße – Vellmar – Ahnatal – Calden – Espenau – Vellmar – Kassel Königsplatz/Mauerstraße
Basis des Linienbündels 102 sind die regionalen Linien 40 und 42, die täglich in einem 15-Minuten-Takt (Linie 40) bzw. in einem 30-Minuten-Takt (Linie 42) als Zu- und Abbringer zum Tramverkehr in der Stadt Kassel dienen. Die Linie 40 bindet in „Kassel Ihringshäuser Straße“ von/zur Tram an und übernimmt darüber hinaus die innergemeindliche Anbindung der Fuldataler Ortsteile Simmershausen und Rothwesten an den Gemeindehauptort Ihringshausen. Die Linie 42 bindet in „Kassel Ihringshäuser Straße“ von/zur Tram an und übernimmt darüber hinaus die innergemeindliche Anbindung der Fuldataler Ortsteile Wahnhausen, Knickhagen und Wilhelmshausen an den Gemeindehauptort Ihringshausen. Zudem wird durch die Linie 42 eine tägliche Verbindung nach Hann. Münden im Stundentakt angeboten. Ergänzt wird das Fahr-planangebot durch die lokale Linie 41, welche ebenfalls tägliche Verbindungen im 30-Minuten-Takt zwischen Kassel (Ihringshäuser Straße), Fuldatal und Vellmar herstellt.
Im Bereich der Stadt Vellmar stellen die lokalen Linien 43 und 44 den im 30-Minuten-Takt verkehrenden StadtBus Vellmar dar. Ergänzt wird dieser StadtBus-Verkehr durch ein bedarfsgesteuertes Angebot im Rahmen der Linie 44A, welche die Bereiche abseits der Hauptlinien abdeckt. Zudem wird die Stadt Vellmar durch die von Montag bis Samstag im 30-Minuten-Takt verkehrende lokale Linie 48 bedient, welche die Verbindungen von/zur Gemeinde Ahnatal darstellt und Anschlüsse von/zur Tram an den Haltestellen „Niedervellmar Dörnbergstraße“ und „Vellmar Stadtmitte“ ermöglicht.
In der Gemeinde Ahnatal bindet die Linie 48 von Montag bis Samstag im 30-Minuten-Takt in „Weimar Bahnhof“ an den Schienenverkehr der RB 4 bzw. der RegioTram 4 an, ermöglicht Verbindungen zwischen den Gemeindeteilen und „Weimar Bahnhof“ bzw. in die Stadt Vellmar. Darüber hinaus verkehrt die ebenfalls lokale Linie 49 täglich im Stundentakt zwischen den Endpunkten Weimar (Bahnhof) und Heckershausen (Casselbreite Bahnhof) durch alle Gemeindeteile. Anschlüsse werden in „Weimar Bahnhof“ an die RB 4 bzw. die RegioTram 4 und in „Heckershausen Casselbreite (Bahnhof)“ an die RegioTram 4 wahrgenommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
— Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 7.6.2021.
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 7.6.2021.
— Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/AST-/ALF-/Fernbus-/Schienenersatz-/Bedarfs-/Mietbus-/Berufs-/Markt-/Theater-/Flughafenvorfeld-/Reise-Verkehre, auch keine Werks-/Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
— Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D. h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie-und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen,
— Hinweis zu Ziffern III 1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist,
Eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur
Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E51821756 zu stellen,
— Eignungsleihe (siehe Vergabeunterlagen),
— Falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zuerteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Falls zutreffend: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)