Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen im Zuge der Errichtung von Radwegeverbindungen im Landkreis Marburg-Biedenkopf Referenznummer der Bekanntmachung: 2021003782
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen im Zuge der Errichtung von Radwegeverbindungen im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. Teil 3, Abschnitt 4, HOAI im Zuge der Errichtung von Radwegeverbindungen im Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. Teil 3, Abschnitt 4, HOAI im Zuge der Errichtung von Radwegeverbindungen im Landkreis Los-Nr: 1
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, vertreten durch die Stabsstelle Dezernatsbüro der Landrätin beabsichtigt die im Folgenden aufgeführten Radwegeverbindungen zu realisieren:
— Weg 1: Mengsberg-Momberg parallel zur K 17.
Ausbaulänge: ca. 1 600 m
— Weg 5: Allna-Hermershausen entlang der K 65.
Ausbaulänge: ca. 2 000 m
— Weg 6: Hermershausen-Elnhausen entlang der K 68 / K 71.
Ausbaulänge: 1 850 m
— Weg 8: Elnhausen-Wehrshausen entlang der K 72.
Ausbaulänge: ca. 1 600 m
Die Wege 1, 5, 6 und 8 bilden das gegenständliche Los 1. Die übrigen Wege bilden das Los 2.
Maßnahmenbeschreibung zu Weg 1: Mengsberg – Momberg parallel zur K17 (3. BA)
Ausbau landwirtschaftlicher Wege zur Entflechtung des Verkehrs auf der K17 zwischen Neustadt-Momberg und Neustadt-Mengsberg.
Bei dem Projekt handelt es sich darum, die Verkehre auf der K17 zwischen Neustadt-Mengsberg und -Momberg zu entflechten und eine sowohl landschaftlich, wie topographisch attraktive Verbindung in einen dem Radverkehr angemessenen Komfortzustand zu bringen. Die zum Ausbau vorgesehene Verbindung ist darüber hinaus ein Teil des Wiera-Wohra-Radweges einer Kreisgrenzen überschreitenden Freizeitradroute der Landkreise.
Im gegenständlichen 3. Bauabschnitt sind zunächst 2 Varianten zu betrachten, die zum einen den bislang vorgesehenen Verlauf entlang des Gewässers „Hardtwasser“ bzw. des Landschaftsschutzgebiets „Momberger Bruchwiesen und Lohgrund“ und zum anderen einen alternativen Routenverlauf durch den Ortsteil Momberg berücksichtigt, der im Bereich der Hardtmühle wieder auf den ursprünglichen Radwegeverlauf treffen soll.
Maßnahmenbeschreibung zu Weg 5: Allna-Hermershausen entlang der K65
Bau eines Radweges zur K65 von Weimar-Allna nach Marburg-Hermershausen.
Bei dem Projekt handelt es sich um die Planung einer Radverkehrsverbindung zwischen Weimar-Allna und Marburg-Hermershausen. Die Verbindung schafft ein Radverkehrsangebot zwischen den beiden Ortsteilen zweier Landkreisgemeinden. Darüber hinaus ist ihr im Rahmen des Radverkehrsentwicklungsplanes (RVEP) des Landkreises eine wichtige Bedeutung zuzumessen. Gemeinsam mit anderen Maßnahmen des RVEP kommt der Verbindung Zubringerfunktion zu, für das Erreichen des Gewerbe- und Arbeitsplatzstandortes Görzhausen und darüber hinaus des Oberzentrums Marburg aus dem Allnatal und auch dem Salzbödetal (Gladenbach). Der straßenbegleitende Radweg ist der Entwurfsklasse EKL 4 (Nahbereichsstraßen) zuzuordnen.
Maßnahmenbeschreibung zu Weg 6: Hermershausen-Elnhausen entlang der K68 / K71
Bau eines Radweges zur K68 und K71 von Marburg-Hermershausen nach Elnhausen.
Bei dem Projekt handelt es sich um die Planung einer Radverkehrsverbindung zwischen Marburg-Hermershausen und Marburg-Elnhausen. Die Verbindung schafft ein Radverkehrsangebot zwischen den beiden Ortsteilen zweier Landkreiskommunen. Darüber hinaus ist ihr im Rahmen des Radverkehrsentwicklungsplanes (RVEP) des Landkreises eine wichtige Bedeutung zuzumessen. Gemeinsam mit anderen Maßnahmen des RVEP kommt der Verbindung Zubringerfunktion zu, für das Erreichen des Gewerbe- und Arbeitsplatzstandortes Görzhausen und darüber hinaus des Oberzentrums Marburg aus dem Allnatal und auch dem Salzbödetal (Gladenbach). Der straßenbegleitende Radweg ist der Entwurfsklasse EKL 4 (Nahbereichsstraßen) zuzuordnen.
Maßnahmenbeschreibung zu Weg 8: Elnhausen-Wehrshausen entlang der K72
Bau eines Radweges zur K72 von Marburg-Elnhausen nach Wehrshausen.
Bei dem Projekt handelt es sich um die Planung einer Radverkehrsverbindung zwischen Marburg-Elnhausen und Marburg-Wehrshausen. Die Verbindung schafft ein Radverkehrsangebot zwischen den beiden Ortsteilen der Stadt Marburg. Darüber hinaus ist ihr im Rahmen des Radverkehrsentwicklungsplanes (RVEP) des Landkreises eine wichtige Bedeutung zuzumessen. Gemeinsam mit anderen geplanten Maßnahmen des RVEP wird die Verbindung die westlichen Marbuger Außenstadtteile an die Kernstadt anbinden. Der straßenbegleitende Radweg ist der Entwurfsklasse EKL 4 (Nahbereichsstraßen) zuzuordnen.
Im Zuge der Entwicklung der Teil-Maßnahmen der Wege 1 bis 9 hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf eine erste Grob-Kostenschätzung durch die HS-Ingenieure GmbH, Linden erstellen lassen. Diese Unterlagen, sowie kleine Übersichtskarten der zu planenden Radwegeverbindungen im Landkreis Marburg-Biedenkopf werden im gegenständlichen Verfahren zur Verfügung gestellt.
Es ist beabsichtigt, die Planungsleistungen der Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4 HOAI für die vor genannten Wege stufenweise zu beauftragen.
Gemittelter Jahresumsatz der letzten 3 Jahre (2018 bis 2020) § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV, ~17 %, Referenzliste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, ~52 %,
Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Projektleiters mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~17 %,
Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe der Führungskräfte § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~9 %,
Erklärung zur Schadensfreiheit ~4 %.
Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auftraggeber auf den Bewertungsbogen, der über das Beschafferprofil runtergeladen werden kann.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der Verkehrsplanungsleistungen stufenweise für die Leistungsphasen 1-4 zu beauftragen. Der Abruf der weiteren Stufen mit den jeweiligen Leistungsphasen 5-9 unterliegen der Abrufoption gemäß Vertrag und seinen Anhängen.
Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. Teil 3, Abschnitt 4, HOAI im Zuge der Errichtung von Radwegeverbindungen im Landkreis Los-Nr: 2
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, vertreten durch die Stabsstelle Dezernatsbüro der Landrätin beabsichtigt die im Folgenden aufgeführten Radwegeverbindungen zu realisieren:
— Weg 2: Amöneburg-Mardorf entlang der K 28 / K 27.
Ausbaulänge: ca. 650 m
— Weg 3: Niederweimar-Gisselberg (Angebotsstreifen und gesicherte Übergänge).
Ausbaulänge: ca. 1 600 m
— Weg 4: Niederwalgern-Roth (Variantenuntersuchung).
Ausbaulänge: ca. 500 m
— Weg 7: Cyriaxweimar-Haddamshsn. – entlang der K 69 bis L 3387.
Ausbaulänge: ca. 250 m
— Weg 9: Breidenbach-Kleingladenbach entlang der K 107.
Ausbaulänge: ca. 1 400 m
Die Wege 2, 3, 4, 7 und 9 bilden das gegenständliche Los 2. Die übrigen Wege bilden das Los 1.
Maßnahmenbeschreibung zu Weg 2: Amöneburg-Mardorf entlang der K 28 / K 27
Bau eines straßenbegleitenden Radweges an K27 und K29 und Rückbau der K28 zum Rad- und Wirtschaftsweg.
Bei dem Projekt handelt es sich um die Schaffung einer autofreien Radverkehrsverbindung parallel zur K27 und zur K29 sowie auf der K28 von Amöneburg-Mardorf und -Roßdorf zum Kernort der Stadt Amöneburg und darüber hinaus an das Netz der Hessischen Radfernwege (R 6 bei der Ziegelhütte). Auch die regionale Freizeitradroute „Lange-Hessen-Radweg“ (von Fronhausen nach Amöneburg) wird aktuell im Mischverkehr auf den Kreisstraßen geführt. Hier soll ein eigenständiges Angebot zur Entflechtung des Verkehrs führen. Der straßenbegleitende Radweg ist der Entwurfsklasse EKL 4 (Nahbereichsstraßen) zuzuordnen.
Maßnahmenbeschreibung zu Weg 3: Niederweimar-Gisselberg
Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr in den Ortslagen von Niederweimar und Gisselberg unter besonderer Berücksichtigung der Planung von Querungsstellen an den Ortsrändern.
Zwischen den Ortslagen von Gisselberg und Niederweimar befindet sich ein an der westlichen Seite der K 42 gelegener abhängiger straßenbegleitender Radweg. Dieser Radweg endet an den Ortsrändern abrupt und ohne gesicherte Querungsmöglichkeiten für den Radverkehr. Hierzu soll eine Planung entwickelt werden. Darüber hinaus soll dem Radverkehr auch auf der Ortsdurchfahrt innerhalb der Ortslage von Niederweimar ein Angebot geschaffen werden, da sich die relevanten Versorgungsinfrastrukturen der Gemeinde entlang dieser Straße befinden und für den Radverkehr sicher erreichbar sein sollen. Der straßenbegleitende Radweg ist der Entwurfsklasse EKL 4 (Nahbereichsstraßen) zuzuordnen.
Maßnahmenbeschreibung zu Weg 4: Niederwalgern-Roth
Durchstich unter der Main-Weser-Bahn in Verbindung mit dem Bau der Gleisunterführung am Bahnhof in Weimar-Niederwalgern zur Herstellung einer autofreien Verbindung für den Radverkehr zwischen Weimar-Roth (mit Lahnradweg) und Weimar-Niederwalgern (Radhauptroute Marburg-Gießen).
Bei der Maßnahme handelt es sich um einen „Durchstich“ der Main-Weser-Bahn am Bahnhof in Niederwalgern.
Die DB plant für den Bahnhof eine Unterführung, um die Querung der Reisenden über das Gleis zu beseitigen, und so für mehr Sicherheit zu sorgen. Die Öffnung dieser bis an das zweite Gleis führenden Unterführung wird nach Absprache mit der Planungsabteilung der DB planerisch vorbereitet, so dass eine Anschlussplanung zur Erweiterung der Unterführung zu einem Bahnkreuzungspunkt ohne weiteres geschaffen werden kann.
Eine Planung, die den Ausbau eines landwirtschaftlichen Weges vorsieht, der von Roth in Höhe des Bahnhofes Niederwalgern an die Main-Weser-Bahn führt, wird voraussichtlich im Dezember 2020 durch den Landkreis beauftragt. Diese Maßnahme wird über die Nahmobilitätsförderung durch das Land Hessen gefördert.
Diese beiden Maßnahmen gemeinsam bilden eine wichtige Querverbindung zwischen dem bestehenden Lahnradweg und der aktuell in der Planung befindlichen Radhauptachse Marburg — Gießen. Darüber hinaus dient die Verbindung den Verkehren zwischen den Weimarer Ortsteilen (Bahnhof und Schule in Niederwalgern) sowie als Verbindungsachse vom Lahnradweg zur vorgesehenen Radhauptachse in das Salzbödetal (Gladenbach), die in Niederwalgern ihren Anfang nehmen wird.
Für diese Maßnahme sind die Leistungsphasen 1 und 2 Bestandteil der vorgesehenen Beauftragung. Es sind Varianten zu untersuchen, mit denen der AG und seine politischen Gremien zu einer Entscheidung über die weitere Projektierung kommen kann.
Maßnahmenbeschreibung zu Weg 7: Cyriaxweimar-Haddamshausen – entlang der K 69 bis L 3387
Bau eines straßenbegleitenden Radweges an der K69 zwischen der Ortslage von Marburg-Cyriaxweimar und dem Radweg an der L3387.
Bei der Maßnahme handelt es sich um die Planung eines straßenbegleitenden Radweges an der K 69 von der Ortslage des Marburger Ortsteiles Cyriaxweimar hin zur L 3387. Hier kann die Anbindung des Ortsteiles an den die Landessstraße begleitenden Radweg und damit an das regionale Radroutennetz erfolgen.
An diesem für den Bau eines Radweges vorgesehenen 560 m langen Abschnitt der K 69 liegen sowohl der Allna-Kindergarten, als auch die Grundschule Cyriaxweimar. Beide Einrichtungen werden sowohl von den Bewohnern des Ortsteiles Cyriaxweimar, als auch der Ortsteile Haddamshausen und Hermershausen - die sich in einer maximalen Distanz von 2,2 km befinden — genutzt. Bisher sind die Einrichtungen durch kein Radverkehrsangebot erschlossen. Der straßen-begleitende Radweg ist der Entwurfsklasse EKL 4 (Nahbereichsstraßen) zuzuordnen.
Maßnahmenbeschreibung zu Weg 9: Breidenbach-Kleingladenbach entlang der K 107
Bau eines Radweges zur K107 von Breidenbach-Kleingladenbach nach Breidenbach.
Bei dem Projekt handelt es sich um die Planung einer Radverkehrsverbindung zwischen Breidenbach-Kleingladenbach und dem Kernort der Gemeinde Breidenbach. Die Verbindung schafft ein Radverkehrsangebot zwischen den beiden Ortsteilen. Durch das Angebot können Einwohner des Ortsteiles Kleingladenbach die kurze Distanz (1,5 km) in den Kernort mit seiner Infrastruktur und seinen Arbeitsplätzen und der Schule auf sicheren Wegen mit dem Fahrrad zurücklegen. Darüber hinaus bindet die gepante Verbindung Kleingladenbach an das überregionale Radverkehrsnetz (HRFW Nr. 8) an. Der straßenbegleitende Radweg ist der Entwurfsklasse EKL 4 (Nahbereichsstraßen) zuzuordnen.
Im Zuge der Entwicklung der Teil-Maßnahmen der Wege 1 bis 9 hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf eine erste Grob-Kostenschätzung durch die HS-Ingenieure GmbH, Linden erstellen lassen. Diese Unterlagen, sowie kleine Übersichtskarten der zu planenden Radwegeverbindungen im Landkreis Marburg-Biedenkopf werden im gegenständlichen Verfahren zur Verfügung gestellt.
Es ist beabsichtigt, die Planungsleistungen der Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4 HOAI für die vor genannten Wege stufenweise zu beauftragen.
Gemittelter Jahresumsatz der letzten 3 Jahre (2018 bis 2020) § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV, ~17 %, Referenzliste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, ~52 %,
Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Projektleiters mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~17 %,
Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe der Führungskräfte § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~9 %,
Erklärung zur Schadensfreiheit ~4 %.
Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auftraggeber auf den Bewertungsbogen, der über das Beschafferprofil runtergeladen werden kann.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der Verkehrsplanungsleistungen stufenweise für die Leistungsphasen 1-4 (ausgenommen Weg 4. Hier sind nur die Leistungsphasen 1-2 Leistungsbestandteil) zu beauftragen. Der Abruf der weiteren Stufen mit den jeweiligen Leistungsphasen 5-9 unterliegen der Abrufoption gemäß Vertrag und seinen Anhängen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter zwingender Verwendung des Bewerbungsformulars (siehe hierzu auch VI.3) einzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Nachweise und die jeweiligen zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen und entsprechend der in den Hinweisen zur Bearbeitung des Bewerbungsbogens aufgeführten Reihenfolge einzureichen. Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Folgende Nachweise sind unter zwingender Verwendung der beigefügten Formulare mit der Bewerbung einzureichen:
a) Angaben zum Unternehmen mit Nachweis der Berechtigung des projektverantwortlichen Ingenieurs (Projektleitung) zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur (Fachrichtung Bau) (vom Erbringer des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude),
b) Erklärung zu § 73 Abs. 3 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen) — Anlage 1,
c) Erklärung zu § 6 Abs. 2 VgV (Wirtschaftliche Verknüpfungen) — Anlage 2a,
d) Erklärung zu § 43 Abs. 3 VgV (Bevollmächtigung eines Vertreters der Bietergemeinschaft sowie der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfalle) — Anlage 2b,
e) Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 des § 123 Abs. 1 GWB vorliegen) — Anlage 3,
f) Erklärung, zu § 124 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 des § 124 Abs. 1 GWB vorliegen) — Anlage 4.
Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehend eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Ausgenommen sind hierbei die Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 VgV einer EU-Versicherungsgesellschaft — Anlage 5.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis der bestehenden Versicherung einzureichen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen als in Punkt III.1.2) genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft notwendig, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Summen mindestens bis zur geforderten Höhe angehoben werden.
b) Erklärung des Bewerbers gemäß § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV über den Gesamtumsatz (Honorare für Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen) brutto in Euro in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020).
c) Erklärung des Bewerbers gemäß § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV über die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter für Objektplanungsleistungen im Jahresdurchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020) — Anlage 7.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmens bzw. Freiberufler ermöglichen
a) Mindestdeckungssummen Berufshaftpflichtversicherung für Objektplanungsleistungen — Anlage 5:
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie,
[Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
a) Erklärung des Bewerbers für Objektplanungsleistungen gemäß § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, die sich auf wesentliche in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Projekte beziehen. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen ein Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden genannt wird, der im Rahmen der Prüfung des Teilnahmeantrages kontaktiert werden kann.
Für den Fall dass der Bewerber mehr als die geforderte Anzahl an Referenzen einreicht, hat der Bewerber anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten eingereichten Referenzen seiner Auswahl zugrunde legen. Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderung wird der Auftraggeber hingegen in diesem Fall alle eingereichten Referenzen prüfen.
In der Referenzliste sind zwingend folgende Angaben zu machen:
— Projektbezeichnung und Ort,
— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten,
— Art des Auftraggebers,
— Ausführungszeitraum,
— erbrachte Leistungsphasen,
— Art der Maßnahme,
— Nutzungsart,
— Projektgröße,
— Brutto-Baukosten gem. DIN 276,
— Referenzschreiben oder Eigenerklärung, soweit vorhanden.
b) Erklärung des Bewerbers über die berufliche Befähigung und Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3, Satz 6 VgV insbesondere der für die zu vergebende Dienstleistung verantwortlichen Personen; Anlage 8 ff.
Gefordert sind Angaben/Nachweise und Referenzen der Projektmitarbeiter:
Name, berufliche Qualifikation (Ingenieur mit Nachweis), Anzahl der Berufsjahre, es sind mindestens 3 persönliche Referenzobjekte für vergleichbare Projekte anzugeben.
Zu den Referenzen sind noch folgende Angaben zu machen:
Objektbezeichnung, Projektgröße bzw. -kosten brutto gem. DIN 276, Angabe der Adresse einschließlich Telefonnummer des Ansprechpartners.
Bewerbungen ohne wertbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. anzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Mindestvoraussetzung: 1 Projekt aus dem Radverkehrsbereich in den letzten 5 Jahren.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur gemäß § 75 VgV Ausgabe 12.4.2016 berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Juristische Personen werden gemäß § 43 Abs. 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, werden ebenfalls zugelassen
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner gegenüber benannt und mit uneingeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Die Erklärung der Bietergemeinschaft (falls Bewerbung als Bietergemeinschaft erfolgt) als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter ist vorzulegen. (siehe hierzu auch III.2.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Auswertung des Teilnahmeverfahrens sind der auswertenden Stelle die Bewerbungsunterlagen ausschließlich elektronisch vorzulegen. Kostenfreier und uneingeschränkter Bezug der digitalen Unterlagen über das Vergabeportal der Vergabestelle. Für sämtliche unter III.2.1) bis III.2.3) genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der im „Bewerbungsformular“ enthaltenen Formblätter zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Die ggf. geforderte Form der Nachweise sowie die detaillierenden Mindestanforderungen sind den anzufordernden Bewerbungsunterlagen und diesem Veröffentlichungstext zu entnehmen. Der Bewerbungsbogen inkl. den geforderten Anlagen und Nachweisen ist von jedem Mitglied einer Bewerbungsgemeinschaft sowie von jedem Nachunternehmer gem. § 46 Abs. 3, Satz 10 VgV oder § 47 VgV auszufüllen und einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland