81262305-Aufbau und Implementierung von Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitsmigrant/innen Referenznummer der Bekanntmachung: 81262305
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81262305-Aufbau und Implementierung von Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitsmigrant/innen
Rund 10 % der ca. 9 Millionen Tadschik/innen leben als Arbeitsmigrant/innen zeitweise oder dauerhaft im Ausland, die meisten davon in Russland. Die Überweisungen von im Ausland lebenden Tadschik/innen (Remittances) machten 2019 rund 30 % des Bruttoinlandprodukts aus. In den letzten Jahren wächst jedoch der Anteil der Arbeitsmigrant/innen, die von Russland zeitweise oder dauerhaft mit Wiedereinreiseverboten belegt werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird nach Schätzungen der Weltbank für das Jahr 2020 zusätzlich mit einem Rückgang der Geldsendungen der Migrant/innen von rund 28 % gerechnet. Für zahlreiche tadschikische Haushalte ist deshalb die Erschließung lokaler Einkommensmöglichkeiten der einzige Weg zur Existenzsicherung.
Das durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umgesetzte Neuvorhaben „Verbesserung der Beschäftigungs- und Einkommenssituation für tadschikische Arbeitsmigranten in Tadschikistan“ hat zum Ziel, die wirtschaftliche Integration von Arbeitsmigrant/innen und von Arbeitsmigration betroffener Haushalte zu verbessern. Hierzu werden beschäftigungswirksame Qualifizierungsangebote für Arbeitsmigrant/innen und für von Arbeitsmigration betroffene Haushalte pilotiert. Die Qualität von Beratungsleistungen für Arbeitsmigrant/innen wird durch Kapazitätsentwicklungsmaßnahmen für Behörden, die mit der Unterstützung von Arbeitsmigranten beauftragt sind und durch den Aufbau eines Mentorennetzwerks erhöht.
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll der Hauptteil der Projektaktivitäten vergeben werden. Im Fokus liegt dabei die Entwicklung und Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen für die Zielgruppe, beispielsweise im Bereich Finanzwissen, Existenzgründung, Zertifizierung von Kompetenzen und beruflichen Kurzzeitfortbildungen. Für lokale Behörden sollen u. a. Beratungsleistungen und bedarfsorientierte Weiterbildungen für Mitarbeitende angeboten werden. Basierend auf einem bereits pilotierten peer-to-peer Mentoringansatzes ist außerdem vorgesehen, erfolgreiche zurückgekehrte Arbeitsmigrant/innen zu freiwilligen Mentoren auszubilden, die andere Arbeitsmigrant/innen bei ihrer Reintegration unterstützen.
00000 Tadschikistan
Rund 10 % der ca. 9 Mio. Tadschik/innen leben als Arbeitsmigrant/innen zeitweise oder dauerhaft im Ausland, die meisten davon in Russland. Die Überweisungen von im Ausland lebenden Tadschik/innen (Remittances) machten 2019 rund 30 % des Bruttoinlandprodukts aus und sind somit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor im Land. In den letzten Jahren wächst jedoch der Anteil der Arbeitsmigrant/innen, die von Russland zeitweise oder dauerhaft mit Wiedereinreiseverboten belegt werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird nach Schätzungen der Weltbank für das Jahr 2020 zudem mit einem Rückgang der Geldsendungen der Migrant/innen von rund 28 % gerechnet. Für zahlreiche tadschikische Haushalte ist deshalb die Erschließung lokaler Einkommensmöglichkeiten der einzige Weg zur Existenzsicherung. Der bereits angespannte Arbeitsmarkt im Land kann die bislang von Migration abhängigen Personen nicht absorbieren.
Das durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umgesetzte Neuvorhaben „Verbesserung der Beschäftigungs- und Einkommenssituation für tadschikische Arbeitsmigranten in Tadschikistan“ hat zum Ziel, die wirtschaftliche Integration von Arbeitsmigrant/innen und von Arbeitsmigration betroffenen Haushalten zu verbessern. Auf dieses wirkt es in zwei Handlungsfeldern hin: Für Arbeitsmigrant/innen und von Arbeitsmigration betroffene Haushalte werden beschäftigungswirksame Qualifizierungsmaßnahmen pilotiert. Deren bedarfsorientierte Ausrichtung wird durch Vernetzung mit Akteuren aus der Privatwirtschaft zusätzlich gefördert (Handlungsfeld 1). Zur qualitativen Verbesserung von Beratungsleistungen für Arbeitsmigrant/innen werden Kapazitätsentwicklungsmaßnahmen für Behörden, die mit der Unterstützung von Arbeitsmigranten beauftragt sind, umgesetzt. Der Aufbau eines Mentorennetzwerkes fördert die zielgruppengerechte Beratung der Arbeitsmigrant/innen in ihren jeweiligen Gemeinden (Handlungsfeld 2).
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll der Hauptteil der Projektaktivitäten vergeben werden. Im Fokus liegt dabei die Entwicklung und Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen für die Arbeitsmigrant/innen, beispielsweise im Bereich Finanzwissen, Existenzgründung, Zertifizierung von Kompetenzen und beruflichen Kurzzeitfortbildungen. Diese sollen an den Bedarfen des lokalen Arbeitsmarkts und den Voraussetzungen der Arbeitsmigrant/innen orientiert sein und so ihre Beschäftigungsfähigkeit in abhängiger oder selbstständiger Arbeit fördern. Für lokale Behörden sollen u. a. bedarfsorientierte Weiterbildungen für Mitarbeitende angeboten werden, etwa im Bereich Beratungswissen, Beschäftigungsförderung und Bedarfen von vulnerablen Personen. Basierend auf einem im Kontext bereits pilotierten peer-to-peer Mentoringansatzes ist außerdem vorgesehen, erfolgreiche zurückgekehrte Arbeitsmigrant/innen zu freiwilligen Mentoren auszubilden, die ihrerseits andere Arbeitsmigrant/innen bei ihrer Reintegration beraten. Auf diese Weise soll im Rahmen des Auftrags ein Multiplikatorennetzwerk zur Unterstützung von Arbeitsmigrant/innen aufgebaut werden. Der Auftrag umfasst ferner u.a. Beratungsleistungen an die Implementierungspartner des Projekts, die Anfertigung von Akteurs- und Bedarfsanalysen sowie die Entwicklung von Curricula.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und / oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe GOPA Worldwide Consultants GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61348
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61348
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YFUS.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.