Gutachten BIM und geotechnische Begleitung Karlsruhe-Basel PfA 8.5-8.9 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40109
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachten BIM und geotechnische Begleitung Karlsruhe-Basel PfA 8.5-8.9
Losumfang Gutachten BIM und geotechnische Bauüberwachung. Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Gutachterleistung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gutachten BIM und geotechnische Begleitung ABS/NBS Großprojekt Karlsruhe-Basel PfA 8.5-8.9
Losumfang Gutachten BIM und geotechnische Bauüberwachung. Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
LÄA 03-87: Im Rahmen der Durchführung des Bohrprogramms und Erstellung des Gutachtens wurde folgendes festgestellt:
Das zur Verfügung gestellte Labor- und Untersuchungsprogramm ist für die Anforderungen der ingenieurgeologischen Tunnel-, Strecken- und Bauwerksgutachten im Streckenabschnitt PfA 8.7 nicht ausreichend um fundierte Grundlagen für die Planung und die Variantenabwägung der Tunnelvarianten generieren zu können. Dies war zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht ersichtlich.
Die zusätzlichen Baugrunduntersuchungen und Grundwasserbeprobungen dienen sowohl als Planungsgrundlage, als auch die Entscheidungsgrundlage für den Auwahl des zukünftige Tunneltrassenverlaufs und sind für den AN daher zwingend notwendig, um den werksvertraglich geschuldeten Erfolg erreichen zu können.
Für die Zusätzlichen Untersuchungen kann keine weitere Firma beauftragt werden, da bei Entnahme der Proben für bestimmte Schichten zum Teil nicht genügend Untersuchungsmaterial vorhanden ist um die separate Beprobungen für geotechnische Untersuchungen durchführen zu können. Eine Trennung der Probe zur Untersuchung des Grundwassers und der geotechnischen Parameter, kann erst im Labor des AN vor den tatsächlichen Untersuchungen erfolgen.