Gutachten BIM und geotechnische Begleitung Karlsruhe-Basel PfA 8.5-8.9 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40109
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachten BIM und geotechnische Begleitung Karlsruhe-Basel PfA 8.5-8.9
Losumfang Gutachten BIM und geotechnische Bauüberwachung. Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Gutachterleistung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gutachten BIM und geotechnische Begleitung ABS/NBS Großprojekt Karlsruhe-Basel PfA 8.5-8.9
Losumfang Gutachten BIM und geotechnische Bauüberwachung. Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
LÄA 02-88: Es liegen zusätzlich 250 Aufschlüsse des Regierungspräsidiums Freiburg und des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau mit einer Tiefe > 30 m vor. Die Informationen werden einen hohen Erkentnissgewinn und auch eine gewisse Planungssicherheit für das weitere Vorgehen (Vorplanung Bauwerke und Planung Bohrprogramm Stufe 2) bedeuten.
Diese zusätzlichen Versuche und Daten sind nötig um die oben genannten Untersuchungen, die Vertragsbestandteil sind, abzuschließen.
Die Informationen müssen von Behörden eingekauft und von dem AN zusammen mit den Daten der zusätzlichen Untersuchungen in dem Gutachten berücksichtigt werden.
Die Leistungen sind nötig für ein vollständiges Gutachten. Das Gutachten ist Vertragsbestandteil des bestehenden Auftragnehmers, wenn die zusätzlichen Leistungen an einen oder mehrere weitere AN vergeben werden könnte das zu einem inhomogenen Gutachten führen. Um das Bohrprogramm zu vervollständigen und ein aussagekräftiges Baugrundgutachten zu erstellen muss der schon beauftragter Gutachter diese Leistung erbringen.