Gutachten BIM und geotechnische Begleitung Karlsruhe-Basel PfA 8.5-8.9 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40109
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachten BIM und geotechnische Begleitung Karlsruhe-Basel PfA 8.5-8.9
Losumfang Gutachten BIM und geotechnische Bauüberwachung. Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Gutachterleistung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gutachten BIM und geotechnische Begleitung ABS/NBS Großprojekt Karlsruhe-Basel PfA 8.5-8.9
Losumfang Gutachten BIM und geotechnische Bauüberwachung. Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
LÄA 04-87: Im Rahmen der Durchführung des Bohrprogramms und der Erstellung des Gutachtens wurde folgendes festgestellt:
Um neben der Baugrundschichtung die festigkeitsmechanischen Eigenschaften des Bodens und Felses für die ersten Planungsstufen in ausreichendem Umfang quantifizieren zu können und für die Anforderungen der Gutachten hinreichend beschreiben zu können, sind ergänzende boden- und felsmechanische Laboruntersuchungen an ausgewählten Bohrkernstücken aus den Erkundungsbohrungen durchzuführen, die bislang nicht Bestandteil der Ausschreibung waren und somit keine vertraglich geschuldeten Leistungen darstellen. Zusätzlichen Untersuchungen waren zum Zeit der Aussschreibung nach damaligem Kenntnisstand nicht für nötig erachtet worden. Im Zuge des laufenden Bohrprogramms hat sich allerdings herausgestellt, dass ohne diesen Untersuchungen das Gutachten nicht ausreichend ist. Das Laborproramm muss angepasst werden und die ensprechenden Laboruntersuchungen müssen durchgeführt werden.
Die Überarbeitung des Laborprogramms sowie die Durchführung der daraus folgenden Untersuchengen kann nur durch den bereits beauftragten AN als Gutachter erfolgen da die zusätzlichen Leistungen für ein vollständiges Gutachten benötigt werden. Das Gutachten ist Vertragsbestandteil des bestehenden Auftragnehmers, wenn die zusätzlichen Leistungen an einen oder mehrere weitere AN vergeben werden, könnte das zu einem inhomogenen Gutachten führen. Um das Bohrprogramm zu vervollständigen und ein aussagekräftiges Baugrundgutachten zu erstellen muss der schon beauftragter Gutachter diese Leistung erbringen.