Dienstleistungskonzessionsvergabe zum aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes / Glasfasernetz für 11 ausgewählte Schulen und Krankenhäuser im Main-Kinzig-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: 60256-11

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.breitband-mkk.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Breitband-Versorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungskonzessionsvergabe zum aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes / Glasfasernetz für 11 ausgewählte Schulen und Krankenhäuser im Main-Kinzig-Kreis

Referenznummer der Bekanntmachung: 60256-11
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64000000 Post- und Fernmeldedienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Aufraggeberin führte im Jahre 2019 ein europaweites Dienstleistungskonzessionsvergabeverfahren bezüglich der aktiven Dienste für die Versorgung von Gewerbegebieten im MKK durch, in dem sich das Angebot der Vodafone GmbH durchsetzen konnte. Die Ausweitung der Leistungen der Vodafone GmbH auch auf Schulen und Krankenhäuser dient dazu, in den jeweiligen Schulen und Krankenhäusern gigabitfähige Anschlüsse zu errichten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Dienstleistungskonzession zum zum aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes / Glasfasernetz für 11 ausgewählte Schulen und Krankenhäuser im Main-Kinzig-Kreis.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Pachtzins/Preis
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 15/03/2021
Ende: 31/08/2032
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung in den unten aufgeführten Fällen
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Vergabe an die Vodafone GmbH ist nach Art. 43 Abs. 2 der Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU vom 26.02.2014 sowie § 154 Nr. 3 lit. b) i. V. m. § 132 Abs. 3 GWB gerechtfertigt. Die Erweiterung des bereits bestehenden Konzessionsvertrages mit der Vodafone GmbH auf Krankenhäusern und Schulen macht nicht einmal 1 Prozent des Ursprungsauftragsvolumens aus und liegt deutlich unter dem maßgeblichen Schwellenwert. Auch der Gesamtcharakter der Konzession wird nicht verändert.

IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:

Auftragserweiterung auf der Grundlage der de-minimis-Regelung nach Art. 43 Abs. 2 der Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU vom 26.02.2014 sowie § 154 Nr. 3 lit. b) i. V. m. § 132 Abs. 3 GWB.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 212-521302

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungskonzessionsvergabe an die Vodafone GmbH zum aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes / Glasfasernetz für 11 ausgewählte Schulen und Krankenhäuser im MKK

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
15/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei den unter Abschnitten II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach §§ 155 ff. GWB.

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/07/2021

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