Beschaffung von Beratungsleistungen zum Programm SAP S4 HANA Referenznummer der Bekanntmachung: 3846/320
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Beratungsleistungen zum Programm SAP S4 HANA
Die ekom21 erwägt die Beschaffung von Beratungsleistungen im Bereich von fachlichen und projektspezifischen Fragestellungen. Diese sollten bis zum Programmende am 1.1.2023 bei Bedarf abgerufen werden.
Es ist beabsichtigt, den Auftrag an den in Abschnitt V.2.3) der Bekanntmachung angegebene Auftragnehmer zu vergeben.
Die ekom21 beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung von Beratungsleistungen im Bereich der fachlichen und projektspezifischen Fragestellungen zum Programm SAP S4 HANA.
Als Enterprise-Ressource-Planning (ERP) System nutzt die ekom21 für geschäftsrelevante Bereiche seit Jahren SAP-Software und Module (z. B. Rechnungswesen und Logistik) in einer an die speziellen Belange der ekom21 angepassten Ausprägung. Derzeit im Einsatz befindet sich das SAP-Geschäftssystem ECC 6.0 (keine EHP) mit den Modulen:
— FI,
— AA,
— CO,
— MM,
— SD,
— IM (nur Budgetierung).
Im Jahr 2020 erfolgte ein Upgrade der Lizenzen auf SAP S4/HANA „Enterprise Edition“. Damit ist die ekom21 für das Geschäftssystem auf ein bestimmtes technologisches System, nämlich die SAP Software, festgelegt. In diesem Rahmen wird für das laufende SAP Programm Beratungsleistung benötig, die im Folgenden Abschnitt als Leistungsgegenstand beschrieben wird.
Im Folgenden wir eine Auflistung der Leistungen aufgezeigt, die als Beratungstätigkeit für das und im Zusammenhang mit dem SAP Programm der ekom[gelöscht] benötigt wird.
— SAP spezifische Fragestellungen & Klärungen zum Programm intern und extern abwickeln,
— Arbeitspakete im Bereich des SAP Programms erstellen und ggf. zuordnen,
— Projektzyklus SAP Programm beaufsichtigen und anpassen,
— Entscheidungen mit Stakeholdern erörtern und freigeben,
— Kontakt zum Dienstleister für die Migration und zu SAP Deutschland SE innerhalb der Programmarbeit,
— Besprechungen zum SAP Programm vorbereiten und führen,
— Briefing in Themen wie Finanzwesen, Datenbereinigung, Material Standardisierung, Schnittstellen im Rahmen des SAP Programms.
Die für die ekom21 zwingend erforderlichen Anforderungen und Dienstleistungen werden im Folgenden aufgeführt:
— Umfassende Kenntnisse im Bereich Finanzwesen und Material Standardisierung,
— Präsentationsfähigkeit,
— Vorkenntnisse zur ekom21 und dem bereits durchgeführten SAP-Programm,
— Projektleiter-Fähigkeiten mit Branchenkenntnisse,
— Gute Kenntnisse im Bereich Businessprozesse und SAP Customizing.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die erwogene Auftragserteilung an den in Abschnitt V.2.3) der Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer stützt sich insbesondere darauf, da der Auftragnehmer sehr gute Vorkenntnisse durch ein gemeinsames Vorprojekt mit der ekom21 mit sich bringt. Weiterhin ist der für die Auftragserteilung erwogene Auftragnehmer mit dem Programm SAP bei der ekom21 und in welchem Umfang SAP bei der ekom21 genutzt und eingesetzt wird sowie mit den Projektmitgliedern vertraut. Des Weiteren sind ihm die aktuellen Geschäftsprozesse der ekom21 bekannt. Aufgrund des unmittelbar bevorstehenden Projektstartes muss der Auftragnehmer seiner Tätigkeit sofort nachkommen können. Aus wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen ist der Auftrag hinsichtlich der sehr hohen Einarbeitungszeiten in die Firmenkultur sowie der einzelnen SAP-relevanten Projekte nur der in Abschnitt V.2.3) der Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer zu erteilen.
Die ekom21 geht daher davon aus und ist der festen Überzeugung, dass die zu beschaffende Leistung allein durch den in Abschnitt V.2.3) der Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer erfolgen kann.
Deshalb wird diese Veröffentlichung gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 2 GWB vorgenommen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beschaffung von Beratungsleistungen zum Programm SAP S4 HANA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung mit der durch den Auftraggeber seine Absicht zum Vertragsabschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer bekundet. Ein Vertragsschluss ist daher noch nicht erfolgt.
2. Der Abschluss des Vertrages erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Es wird daher darauf hingewiesen, dass es sich bei dem in Abschnitt V, Nr. 2.1) der Bekanntmachung angegebenen Datum um das heutige handelt, da technisch keine späteren Termine zugelassen werden.
3. Die in Abschnitt II), Nr. II.1.7) und Abschnitt V, Nr. V.2.4) angegebenen Werte entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die Angaben erfolgen nur, weil das Eingabeformular dort zwingend eine Eintragung verlangt. Die tatsächlichen Werte werden nicht bekanntgemacht, weil die berechtigten geschäftlichen Interessen des vorgesehenen Auftragnehmers betroffen sind und die Veröffentlichung den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen würde (vgl. Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.