Einführung Cashless Payment – Bargeldloses Zahlen in Bussen Referenznummer der Bekanntmachung: A10051
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE113823704
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eswe-verkehr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung Cashless Payment – Bargeldloses Zahlen in Bussen
Die ESWE Verkehrsgesellschaft plant mit der Einführung einer neuen Bordrechner-/Fahrscheindruckergeneration (ivu.ticketbox) zusätzlich auch das bargeldlose Zahlen in Bussen anzubieten. Für die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sucht ESWE einen Anbieter für Zahlungsverkehrsterminals, den Netzbetrieb und die Akzeptanz von Girocard, Debit- und Kreditkarten. ESWE beabsichtigt ein Leasingmodel für die Zahlungsverkehrsterminals zu beauftragen. Optional kann auch der Kauf der Geräte angeboten werden.
Wiesbaden
Siehe Lastenheft Cashless-Payment.
Optional kann der Kauf der Geräte angeboten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bieter in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat.
2. Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
3. Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
4. Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt und dass der Bieter seinen Beschäftigten mindestens den Tariflohn zahlt, bzw. die Bestimmungen nach dem Mindestlohngesetz einhält.
Die Bieter/Bietergemeinschaften sollen folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Erwartet werden aktuelle Referenzen mit vergleichbaren Projekten „Realisierung eines Paymentsystems in Fahrzeugen des ÖPNV“ in den letzten 5 Jahren unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsvolumen, Auftragszeitraum und Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter.
b) Eigenerklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft in der Lage ist, sämtliche im Leistungsverzeichnis genannten Leistungen zu erbringen.
Der Auftraggeber wird die vom Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebotsabgabe bitte direkt elektronisch durch Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform „Futura SRM“. Fordern Sie dazu einen Link bei der genannten Kontaktstelle per E-Mail an (siehe auch Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA))
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)