Indoorlokalisierung und Navigation (Smile) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA53976
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Indoorlokalisierung und Navigation (Smile)
Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag über die Bereitstellung einer Software für Indoorlokalisierung und Navigation sowie zugehöriger IT-Dienstleistungen.
Die DB Systel GmbH plant unter dem Titel „Smart Indoor Locationing Everywhere (Smile)“ für Ihre Kunden im DB Konzern eine Plattform für (Indoor)Lokalisierungs- und Navigati-ons-Services einzuführen.
Teil dieser Plattform soll eine Software zur Indoor-Lokalisierung sein, mit welcher eine Indoor-Navigation ermöglicht wird. Anwendungsfälle sind beispielsweise Point-of-Interest Routing & Navigation, barrierefreies Routing & Navigation, nahtlose Navigation zwischen verschiedenen Verkehrsträgern oder Lokalisierung und Navigation im Kontext Kollaborati-on von Personen. Außerdem soll die Software verschiedene Use Cases im Kontext Asset Tracking abbilden. Dazu zählen beispielsweise Lokalisierung von Werkzeug, Materialflussnachverfolgung oder automatisierte Steuerung von Produktionsprozessen.
Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag über die Bereitstellung einer Software für Indoorlokalisierung und Navigation sowie zugehöriger IT-Dienstleistungen.
Die DB Systel GmbH plant unter dem Titel „Smart Indoor Locationing Everywhere (Smile)“ für Ihre Kunden im DB Konzern eine Plattform für (Indoor)Lokalisierungs- und Navigati-ons-Services einzuführen.
Teil dieser Plattform soll eine Software zur Indoor-Lokalisierung sein, mit welcher eine Indoor-Navigation ermöglicht wird. Anwendungsfälle sind beispielsweise Point-of-Interest Routing & Navigation, barrierefreies Routing & Navigation, nahtlose Navigation zwischen verschiedenen Verkehrsträgern oder Lokalisierung und Navigation im Kontext Kollaborati-on von Personen. Außerdem soll die Software verschiedene Use Cases im Kontext Asset Tracking abbilden. Dazu zählen beispielsweise Lokalisierung von Werkzeug, Material-flussnachverfolgung oder automatisierte Steuerung von Produktionsprozessen.
Die wesentlichen Leistungsinhalte sind hier in dieser Übersicht dargestellt:
— Bereitstellung einer Standard-Softwarelösung im Bereich der Indoorlokalisierung und -navigation sowie den zugehörigen Support inkl. Weiterentwicklung der Standard-Software,
— Ergänzende IT-Dienstleistungen (Beratung, Training, Anpassung / Weiterentwicklung), z.B. in Einführungsprojekten der Software bei Kunden des AGs oder abgestimmte Anpassungs- und Weiterentwicklungsleistungen an der Software zur Umsetzung zusätzlicher Funktionalitäten und Use-Cases.
Der geschätzte Auftragsmenge beträgt: Softwarelösung sowie zugehörige Dienstleistungen für 400 Lokationen / Fläche von 5.200.000 qm über die Laufzeit von 8 Jahren (Hochlauf); Als Höchstmenge: Softwarelösung sowie zugehörige Dienstleistungen für 800 Lokationen / Fläche von 8.000.000 über die Laufzeit von 8 Jahren (Hochlauf).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-179 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Erklärungen
1. Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
2. Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
4. Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
5. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
6. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
7. Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention.
8. Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
9. Erklärung zu §§122-124 GWB.
10. Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens Erklärung zu schweren Verfehlungen.
11. Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen.
12. Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner.
13. Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn.
14. Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen.
15. Der Bieter gibt die Eigenerklärungen der Ziffern 1-15 mittels des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Bietereigenerklärung“ ab. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
16. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate.
17. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages.
18. Abgabe des vollständig ausgefüllten Dokuments Lieferantenselbstauskunft“.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 19 & 20 handelt es sich um Anforderungen, die sich auf Basis eines Bewertungsschemas und den damit verbundenen Bewertungsstufen 1 bis 3 positiv in der Bewertung der Eignung niederschlagen. Die genaue Bewertung ist abhängig vom Zielerreichungsgrad und kann der Anlage „Eignungsmatrix“ entnommen werden. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß zur entsprechenden Anforderung ab, so führt dies zu einer Eingruppierung in die Bewertungsstufe 4 des Bewertungsschemas und zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
19) Referenzen Software für Indoorlokalisierung und Navigation
Bitte stellen Sie Ihre Top-3 Referenzen der vergangenen 3 Jahre zu folgendem Thema dar:
"Software für Indoorlokalisierung und Navigation (Ortungen von Personen und Assets / Verarbeitung von Lokations- und Assetdaten) für einen Kunden in einem mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungsinhalt / bzw. Leistungsumfang"
Inhaltliche Mindest-Anforderungen an Referenz(en):
— Leistungszeitraum, d. h. produktiver Einsatz der Software beim Kunden, beträgt mindestens 12 Monate
Folgende Angaben muss die Darstellung je Referenz beinhalten:
— Angaben zu Kunde / Branche / Standort / Land (Anonymisierung des Kunden möglich),
— Beschreibung des Einsatzumfeldes und des Einsatzschwerpunkts (unterstützte Anwendungsfälle) / Nutzungsweise der Software für Indoorlokalisierung und Navigation (z.B. Navigation im Gebäude, Material- und Werkzeugtracking),
— Darstellung der in der Referenz verwendeten Kerneigenschaften der eingesetzten Software, Technologien zur Erhebung der Daten (z.B. Erdmagnetfeld, BLE) sowie Darstellung der entstandenen Aufwände zum Betrieb von zusätzlicher Infrastruktur (z.B. Wartung BLE Beacons),
— Darstellung der Komplexität / Schwierigkeit der erbrachten Leistungen,
— Angaben zum Betrieb der Software und Infrastruktur auf welcher die Software betrieben wurde,
— Gesamtumfang der Leistung, z.B. der erhobenen Navigationsdaten, Anzahl Anwendungsfälle, in erfassten Quadratmetern, Anzahl Lokationen,
— Zielstellung des Kunden beim Einsatz der Software und Angaben zur Zielerreichung,
— Laufzeit der Referenz.
Die Bewertung der einzelnen Referenzen erfolgt gemäß des Bewertungsschemas je Referenz.
Die Gesamtbewertung dieses Kriterium ergibt sich durch die Addition der Bewertung der eingereichten Referenzen und Division durch 3 [(Referenz1 + Referenz2 + Referenz3) / 3 = Bewertung Kriterium)
Die Mindestanforderungen an dieses Kriterium sind hierbei in der Bewertungsstufe 3 (0 %) des Bewertungsschemas der Eignungsmatrix, wie folgt definiert:
Die Aufbereitung der Referenz ist teilweise transparent und nachvollziehbar sowie teilweise praxisnah.
Die inhaltlichen Mindestanforderungen werden erfüllt.
Die Darstellung zu den Themen
— Einsatzumfeld und Einsatzschwerpunkt / Nutzungsweise der Software,
— Verwendete Kerneigenschaften der eingesetzten Software / Technologien zur Datenerhebung,
— Komplexität / Schwierigkeit der erbrachten Leistungen,
— Angaben zum Betrieb der Software und Infrastruktur,
— Gesamtumfang der Leistung,
— Zielstellung des Kunden und Angaben zur Zielerreichung.
Besitzen eine ausreichende Relevanz und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand (siehe Bewerbungsbedingungen).
Die Darstellungen der erbrachten Referenz-Leistung belegen in Summe eine teilweise tiefgreifende, ausreichende Fachkunde / Leistungsfähigkeit in einem teilweise anspruchsvollen und komplexen Leistungsumfeld.
20.) Unternehmens-Standardprozessmodell für Wartung und Weiterentwicklung der Software für Indoorlokalisierung und Navigation
Bitte stellen Sie zunächst in einer Übersicht Ihr Standard-Prozessmodell in Bezug auf die Weiterentwicklung und Wartung der Software für Indoorlokalisierung und Navigation dar.
Bitte gehen Sie anschließend insbesondere auf folgende Aspekte ein:
— Übliche Update- / Patchzyklen und übliche Vorgehensweise zur Bereitstellung von Updates / Patches,
— Häufigkeit und Vorlaufzeit von Versionswechseln und Releasewechseln,
— Prozess zur fortlaufenden Weiterentwicklung der Software für Indoorlokalisierung und Navigation und geplante Innovationen.
Die Mindestanforderungen an dieses Kriterium sind hierbei in der Bewertungsstufe 3 (0 %) des Bewertungsschemas der Eignungsmatrix, wie folgt definiert:
Die Darstellung des Unternehmens-Standardprozessmodell für Wartung und Weiterentwicklung der Software ist teilweise transparent und nachvollziehbar.
Das Standard-Prozessmodell zur Wartung und Weiterentwicklung ist im Unternehmen des Bewerbers so ausgestaltet, dass die Fähigkeit des Bewerbers, regelmäßige Update- und Patchzyklen teilweise effizient umzusetzen und diese über eine teilweise effiziente Standard-Vorgehensweise bereitzustellen, belegt wird.
Der Bewerber verfügt außerdem über ein ausreichendes und teilweise effizientes Prozessmodell, um seine Lösung fortlaufend weiterzuentwickeln, Innovationen einzubringen und um Kunden auch den Einsatz von Alt-Versionen weiterhin zu ermöglichen.
Die Darstellung lässt darauf schließen, dass der Bewerber in der Lage ist, die Leistungen im Ausschreibungsgegenstand in Bezug auf Wartung und Weiterentwicklung teilweise aus einem etablierten Prozessmodell heraus zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline [gelöscht]) Mo.-Fr. in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr zur Verfügung.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.