Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20) Referenznummer der Bekanntmachung: G08 21 289-3
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fuldabrück
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34277
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5665 / 9463-0
Fax: +49 5665 / 9463-88
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fuldabrueck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 561 / 1003-1629
Fax: +49 561 / 1003-1636
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreiskassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20)
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) nach EN 1846-2 bzw. DIN 14502 Teil 1-3 und DIN 14530 Teil 27, inklusive Aufbau und Fahrgestell für die Freiwillige Feuerwehr Fuldabrück.
Fahrgestell
34277 Fuldabrück
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) nach EN 1846-2 bzw. DIN 14502 Teil 1-3 und DIN 14530 Teil 27, inklusive Aufbau und Fahrgestell für die Freiwillige Feuerwehr Fuldabrück.
Der öffentliche Auftraggeber hat keine Prämien oder Zahlungen für eine Angebotsausarbeitung vorgesehen.
Aufbau
34277 Fuldabrück
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) nach EN 1846-2 bzw. DIN 14502 Teil 1-3 und DIN 14530 Teil 27, inklusive Aufbau und Fahrgestell für die Freiwillige Feuerwehr Fuldabrück.
Der öffentliche Auftraggeber hat keine Prämien oder Zahlungen für eine Angebotsausarbeitung vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form Anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form Anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form Anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).