Lieferung eines Staffellöschfahrzeuges - StLF 20 – TRH 2020 Referenznummer der Bekanntmachung: 21-035
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merenberg
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 35799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.merenberg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65183
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rechtsanwalt-stenzel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Staffellöschfahrzeuges - StLF 20 – TRH 2020
Feuerwehrfahrzeug StLF20:
– Los 1: Fahrgestell,
– Los 2: Aufbau.
Fahrgestell – Staffellöschfahrzeug
Merenberg, DE
Staffellöschfahrzeug StLF 20,
Feuerwehrfahrgestell passend für den Aufbau eines Staffellöschfahrzeug 20 nach StLF 20 TRH 2020.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Aufbau – Staffellöschfahrzeug
Marktflecken Merenberg, DE
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für Staffellöschfahrzeug.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
– Unbedenklichkeitsbescheinigung/Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes mit Gültigkeitsdatum oder nicht älter als 6 Monate,
– Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen mit Gültigkeitsdatum oder nicht älter als 6 Monate,
– Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Gültigkeitsdatum oder nicht älter als 6 Monate,
Bescheinigung vom Amtsgericht, dass kein Insolvenzverfahren eingeleitet ist.
Referenzliste (letzten 3 Jahre) im deutschsprachigen Raum.
Abschnitt IV: Verfahren
Nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.