Durchstimmbares Dauerstrichlasersystem Referenznummer der Bekanntmachung: UGI-2021-065-OV-D61
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-giessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchstimmbares Dauerstrichlasersystem
Durchstimmbares Dauerstrichlasersystem.
I. Physikalisches Institut
Heinrich-Buff-Ring 16
35392 Gießen
Lieferung und betriebsbereiter Aufbau eines Durchstimmbaren Dauerstrichlasersystem
Ein kontinuierlich durchstimmbares Dauerstrichlasersystem soll Mikro-Ramanmessungen im Spektralbereich von mindestens 350-1 035 nm Anregung ermöglichen.
Es handelt sich um einen Bestandteil der Anlage „durchstimmbare Ramanspektroskopie“ im Projekt „Hochleistungswerkstoffe“.
Es handelt sich um ein Projekt, das aus Mitteln des EFRE-Strukturfonds gefördert wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Sirah Lasertechnik GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41516
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.sirah.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDKYYEF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.uni-giessen.de