ESCRIBA Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2021-0024

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/7112022e-2471-4909-b5cd-802a616b46ce
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ESCRIBA

Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2021-0024
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beratungsleistung und Unterstützung in ESCRIBA.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es ist beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner zu schließen. Die für den jeweiligen Einzelauftrag relevanten Leistungsinhalte werden im Einzelauftrag von der KfW festgelegt. Die Leistungsinhalte der einzelnen Leistungsbündel können von der KfW im jeweiligen Einzelauftrag weiter konkretisiert werden.

Inhalt der Leistung ist eine Beratungsdienstleistung und Unterstützung in ESCRIBA. Insbesondere folgende Aufgabenschwerpunkte sind dafür relevant:

— ESCRIBA Design,

— ESCRIBA Development,

— ESCRIBA Customizing.

Durch die Beratung eines Dienstleisters, der mit dem Produkt ESCRIBA der ESCRIBA AG vertraut ist, sollen Dokumente nach den individuellen Anforderungen der KfW in ESCRIBA überführt werden. Die externe Unterstützung wird für komplexe technische Fragestellungen und Optimierung der Umsetzungsvarianten benötigt.

Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 200 Beratertage. Diese Schätzung stellt im Sinne der aktuellen Rechtsprechung eine verbindliche Obergrenze dar.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Referenzen (Tätigkeitsbereich),

2) Referenzen (ESCRIBA-Qualifikation),

3) Studien- und Ausbildungsnachweise,

4) Berufserfahrung.

Die Eignungsnachweise sind per Eigenerklärung zu führen. Hierzu sind die auf der Vergabeplattform der KfW im Bieterassistenten im Reiter „Eignungskriterien“ geforderten Angaben einzugeben.

Ferner sind bei folgenden Punkten weitere Unterlagen als Eignungsnachweise als Anlagen dem Angebot beizufügen.

— Bei den Punkten 1 und 2 sind die entsprechenden Formblätter „Referenzen Tätigkeitsbereich“ bzw. „Referenzen ESCRIBA-Qualifikation“ zu bearbeiten bzw. auszufüllen und als Anlage dem Angebot beizufügen,

— Beim Punkt 3 ist das entsprechende Diplom, Zeugnis oder ein vergleichbares Dokument als Anlage dem Angebot beizufügen,

— Beim Punkt 4 ist der entsprechende Lebenslauf als Anlage dem Angebot beizufügen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1)

Mindestens 2 Referenzen (je unten genanntem Aufgabengebiet), die mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind.

D. h. der Bieter muss mindestens 2 Referenzen für die Erbringung von Beratungsleistungen in den unten aufgeführten Aufgabengebieten nachweisen. Diese Referenzen müssen in den unten aufgeführten Aufgabengebieten erbracht worden sein bzw. die vorzulegenden Referenzen müssen in Summe alle unten aufgeführten Aufgabengebiete abdecken. D. h. es muss mindestens gewährleistet sein, dass alle aufgeführten Referenzen (mindestens 2 Stück) in Kombination jedes Aufgabengebiet mindestens zweimal abdecken. Eine Referenz kann daher ein oder mehrere geforderte Aufgabengebiete abdecken.

Die Referenzen für die Erbringung der Beratungsdienstleistung müssen in nachfolgenden Aufgabengebieten erbracht worden sein:

— Dokumente & Dokumentenprozesse im Personalwesen,

— Tätigkeiten im Umfeld: SAP HCM,

— Tätigkeiten im Bankenumfeld,

— Supportleistungen und Dokumentation in deutscher Sprache.

Anforderungen an die Vergleichbarkeit (Von allen Referenzen komplett zu erfüllen):

— Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem Kalenderjahr 2018 erbracht worden sein,

— Die Referenzleistungen erfolgten in deutscher Sprache,

— Der Leistungszeitraum betrug mindestens 1 Jahr.

Zu 2)

Mindestens 2 Referenzen (je unten genanntem Aufgabengebiet), die mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind.

D.h. der Bieter muss mindestens 2 Referenzen für die Erbringung von Beratungsleistungen in den unten aufgeführten Aufgabengebieten nachweisen. Diese Referenzen müssen in den unten aufgeführten Aufgabengebieten erbracht worden sein bzw. die vorzulegenden Referenzen müssen in Summe alle unten aufgeführten Aufgabengebiete abdecken. D. h. es muss mindestens gewährleistet sein, dass alle aufgeführten Referenzen (mindestens 2 Stück) in Kombination jedes Aufgabengebiet mindestens zweimal abdecken. Eine Referenz kann daher ein oder mehrere geforderte Aufgabengebiete abdecken.

Die Referenzen für die Erbringung der Beratungsdienstleistung müssen in nachfolgenden Aufgabengebieten erbracht worden sein:

— Einsatz als Escriba Trainer,

— Einsatz als Escriba Designer,

— Einsatz als Escriba Projektleiter.

Anforderungen an die Vergleichbarkeit (Von allen Referenzen komplett zu erfüllen):

— Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem Kalenderjahr 2018 erbracht worden sein,

— Die Referenzleistungen erfolgten in deutscher Sprache,

— Der Leistungszeitraum betrug mindestens 1 Jahr.

Zu 3)

Für die Erbringung der Leistung ist es erforderlich, dass der für den Auftrag vorgesehene Bearbeiter und der auch als Ansprechpartner für die KfW vorgesehen ist, ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Wirtschaftsinformatik, Informatik, Wirtschaftswissenschaften oder vergleichbar) hat.

Bei dem Bearbeiter, von den man den Bildungsnachweis einreichen wird, hat es sich um die gleiche Person zu handeln, für die man die Nachweise unter dem Kriterienpunkt „Berufserfahrung“ einreichen wird.

Zu 4)

Für die Erbringung der Leistung ist es erforderlich, dass der für die Maßnahme vorgesehene Berater und der auch als Ansprechpartner für die KfW vorgesehen ist folgende Erfahrungen und Kenntnisse hat:

— Erfahrung im Projektmanagement und -leitung von IT-nahen Projekten und sehr gute Prozesskenntnisse im personalwirtschaftlichen Umfeld, z. B. SAP HCM, insbesondere deren Infotypen/Infotypstruktur, fachliche Maßnahmen, Clusterdaten oder sehr gute Kenntnisse im Prozessmanagement,

— Expertenkenntnisse im Bereich LibreOffice, MS Word und Excel,

— Über 10 Jahre Expertise in Beratungsleistungen im Umfeld ESCRIBA.

Bei dem Berater, von den man den Lebenslauf einreichen wird, hat es sich um die gleiche Person zu handeln, für die man die Nachweise unter dem Kriterienpunkt „Studien- und Ausbildungsnachweise“ einreichen wird.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung dieses Vertrages die folgenden Rechtsnormen und Grundsätze unabhängig von deren Adressaten einzuhalten, soweit sie in Bezug auf die Erbringung, Beschaffenheit und Nutzung der Vertragsleistungen Vorgaben enthalten:

(a) das geltende Recht, insbesondere geltende Gesetze, Erlasse, Verordnungen, Richtlinien und Fachnormen, einschließlich dem jeweiligen Stand der Technik und der einschlägigen berufsständischen Praktiken, Auflagen der Polizei oder anderer Ordnungsbehörden,

(b) die dem Auftragnehmer bekannt gegebene Richtlinien der KfW sowie bei Vertragsleistungen, die in den Betriebsstätten der KfW zu erbringen sind, alle sicherheitsrelevanten Anweisungen und Hinweise der KfW. Diese umfassen für den Arbeitsschutz insbesondere die unter www.kfw.de/lieferanteninfo abrufbaren generellen Bestimmungen der Basisdokumente A „Auftragnehmermanagement im Arbeitsschutz für Handwerker und Servicekräfte“ bzw. B „Auftragnehmermanagement für Berater und Bürokräfte“,

(c) die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europarats) sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 sowie

(d) die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (die Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105 zum Verbot der Zwangsarbeit, die Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98 zum Schutz der Vereinigungsfreiheit sowie Übereinkommen Nr. 100 und Nr. 111 zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/08/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/11/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/08/2021
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Das Angebot kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.deabgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Angebotsabgabe müssen Sie sich als Bieter registrieren und einloggen.

2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben (s. Verpflichtungserklärung im Falle einer Eignungsleihe in den Vergabeunterlagen).

3. Angaben im Gewerbezentralregister:

Dem Bieter/der Bietergemeinschaft ist bekannt, dass der Auftraggeber nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung bei dem Bundesamt für Justiz anfordert.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/07/2021

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